
Polen verhängt 525 Millionen PLN Strafe gegen Biedronka-Eigentümer wegen Absprachen bei Logistikfahrern
Die Wettbewerbsbehörde UOKiK verhängte Strafen in Höhe von über 570 Millionen PLN gegen Jeronimo Martins Polska und 29 Transportunternehmen wegen eines siebenjährigen Abwerbeverbots.
Kartellstrafen und Umfang der Entscheidung
Die polnische Wettbewerbsbehörde, das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK), verhängte Strafen in Höhe von über 570 Millionen PLN gegen den Biedronka-Eigentümer Jeronimo Martins Polska, 29 Transportunternehmen und acht Einzelpersonen. Die Behörde stellte fest, dass die Unternehmen an einer koordinierten Absprache auf dem Arbeitsmarkt beteiligt waren, die die berufliche Mobilität von Berufskraftfahrern einschränkte. Jeronimo Martins Polska erhielt mit 525.535.050 PLN die höchste Einzelstrafe für die Organisation, Leitung und Durchsetzung des wettbewerbswidrigen Pakts. Die Geldstrafen für die 29 Logistikunternehmen reichten von 60.000 PLN bis zu fast 7 Millionen PLN, wobei 13 dieser Transportdienstleister jeweils mit mehr als 1 Million PLN bestraft wurden. UOKiK-Präsident Tomasz Chróstny betonte, dass die Vereinbarung die Unternehmensgewinne schützte, indem sie den Lohndruck künstlich unterdrückte.
Die Absprache schränkte diesen Wettbewerb ein: Sie erschwerte es den Fahrern, den Arbeitgeber zu wechseln, und ermöglichte es den Unternehmen, den Druck zur Lohnerhöhung zu verringern. Die Vorteile blieben auf Seiten der Teilnehmer der Vereinbarung, während die wirtschaftlichen Folgen von den Arbeitnehmern und ihren Familien getragen wurden.
Mechanismus der Arbeitsmarkt-Absprache
Die Kartelluntersuchung ergab, dass die Transportunternehmen, die die Biedronka-Verteilzentren bedienten, vereinbarten, nicht um Personal zu konkurrieren. Im Rahmen der Vereinbarung weigerten sich die beteiligten Logistikunternehmen, Fahrer einzustellen, die zuvor für andere Spediteure im Netzwerk gearbeitet hatten. Die Unternehmen betrieben ein zentrales Freigabesystem, das eine formelle Zustimmung für Arbeitsplatzwechsel sowie obligatorische Wartezeiten vorsah, bevor ein Fahrer anderswo eingestellt werden konnte. Darüber hinaus legten die beteiligten Firmen Lohnobergrenzen fest, die es den Fahrern unmöglich machten, über vorher festgelegte Schwellenwerte zu verhandeln. Jeronimo Martins Polska vermittelte aktiv die Kommunikation zwischen den Spediteuren, überwachte die Einhaltung der Vorschriften und nutzte das Lohnunterdrückungsschema, um seine eigenen Logistikkosten zu senken.
Arbeitnehmer haben das Recht, nach besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen zu suchen. Absprachen, die den Arbeitnehmern dieses Recht entziehen, verstoßen gegen die grundlegenden Prinzipien des fairen Wettbewerbs. Solche Praktiken müssen strikt vom Markt verbannt werden.
Ermittlungszeitplan und Überprüfung durch die Europäische Kommission
Nach Angaben des UOKiK bestand die illegale Vereinbarung ununterbrochen von Juni 2017 bis mindestens Februar 2024, als die Behörde unangekündigte Durchsuchungen in den Geschäftsräumen der beteiligten Unternehmen durchführte. Über fast sieben Jahre hinweg verschlechterten die Einstellungsbeschränkungen die Beschäftigungsbedingungen und die Mobilität mehrerer tausend Logistikfahrer. Einstellungsentscheidungen wurden durch die Identität des früheren Arbeitgebers eines Fahrers bestimmt, nicht durch berufliche Leistung oder Qualifikation. Vor der Veröffentlichung der Strafentscheidung konsultierte das UOKiK die Europäische Kommission, die die Einschätzung der polnischen Behörde, dass die Abwerbevereinbarung gegen europäische Wettbewerbsregeln verstoße, formell bestätigte.
- Absprache beginnt zwischen Jeronimo Martins Polska und Transportunternehmen
- UOKiK führt Durchsuchungen bei beteiligten Logistikunternehmen durch
- UOKiK verhängt Strafen in Höhe von über 570 Millionen PLN
Finanzieller Kontext und Geschäftsumfeld
Die Durchsetzungsmaßnahme ist eine der größten regulatorischen Strafen, die in Polen wegen Arbeitsmarkt-Absprachen verhängt wurden. Die Entscheidung sanktioniert Praktiken, bei denen ein Einzelhandelskunde die Beschäftigungsbedingungen über Drittlieferanten in der Lieferkette koordiniert. Die Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Jeronimo Martins mit sinkenden Einzelhandelsmargen in Polen zu kämpfen hat. Im ersten Quartal 2026 verzeichnete die Jeronimo Martins Group einen Nettogewinn von 119 Millionen Euro, was einem Rückgang von 6,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. In Finanzberichten wies der Einzelhandelskonzern darauf hin, dass geopolitische Entwicklungen, steigende Treibstoffkosten und eine vorsichtige Verbraucherstimmung, die sich stark auf Aktionspreise konzentrierte, weiterhin die Unternehmensrentabilität belasteten.


