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Freizeitbetreuer in Paris von Vorwürfen sexueller Übergriffe freigesprochen – Gericht sieht Beweise als unzureichend

Ein Pariser Gericht befand, das Verhalten sei unangemessen, aber nicht strafbar gewesen – was bei den Eltern der Kinder, die ihn beschuldigt hatten, Empörung auslöste.

Das Pariser Korrektionalgericht sprach Nicolas G., einen ehemaligen Freizeitbetreuer an der Titon-Schule im 11. Arrondissement, am 16. Juni 2026 frei. Ihm waren sexuelle Übergriffe und Belästigung von Minderjährigen unter 15 Jahren vorgeworfen worden, nachdem eine Welle von Anschuldigungen das Betreuungssystem der Stadt erschüttert hatte.

Die Anklage und die Ermittlungen

Neun Kinder berichteten den Ermittlern, sie hätten feste Umarmungen erhalten, gewalttätige Geschichten gehört oder unangemessene Spitznamen bekommen. Das Gericht erklärte in einer Stellungnahme, dem Betreuer sei vorgeworfen worden, Mädchen unter 15 Jahren an die Brust gefasst und wiederholt Kommentare abgegeben oder ein Verhalten sexueller oder sexistischer Natur an den Tag gelegt zu haben.

Dem Betreuer wurde vorgeworfen, sexuelle Übergriffe auf Minderjährige unter 15 Jahren begangen zu haben, indem er ihnen an die Brust fasste, sowie Belästigung von Minderjährigen unter 15 Jahren durch wiederholte Kommentare oder ein Verhalten sexueller oder sexistischer Natur.

Pariser Korrektionalgericht

Die Begründung des Gerichts

Das Gericht räumte ein „comportement inapproprié“ auf Seiten des Angeklagten ein, kam aber zu dem Schluss, dass die Ermittlungen den erniedrigenden und entwürdigenden Charakter der behaupteten Taten nicht belegt hätten. Die Richter erklärten, der städtische Angestellte hätte gerügt und nachgeschult werden sollen, sein Verhalten stelle jedoch keine Straftat dar. Sie deuteten zudem an, dass der psychische Zustand der Kinder, die sich als Opfer bezeichneten, auch „résulter de la médiatisation“ des Falles sein könnte.

Das im Laufe der Ermittlungen zusammengetragene Material erlaubte es nicht, den erniedrigenden und entwürdigenden Charakter der beanstandeten Handlungen nachzuweisen.

Pariser Korrektionalgericht

Die Staatsanwaltschaft hatte während der nichtöffentlichen Anhörung am 5. Mai eine 18-monatige Bewährungsstrafe beantragt.

Erstes Urteil in einem sich ausweitenden Skandal

Dies war der erste Fall, der vor Gericht kam, seit eine Reihe von Vorwürfen in den Pariser Nachmittagsbetreuungsprogrammen aufgetaucht war. Der neue Bürgermeister der Stadt, Emmanuel Grégoire, gab Anfang Juni bekannt, dass zwischen dem 1. Januar und dem 5. Juni 2026 132 Mitarbeiter suspendiert worden seien, 52 davon wegen des Verdachts auf sexuelle oder sexistische Gewalt.

Wichtige Daten im Fall Nicolas G. und dem Pariser Nachmittagsbetreuungsskandal
  1. Beginn des Zeitraums, in dem 132 Pariser Nachmittagsbetreuungskräfte suspendiert wurden.
  2. Nichtöffentliche Anhörung; Staatsanwaltschaft beantragt 18-monatige Bewährungsstrafe.
  3. Bürgermeister Emmanuel Grégoire gibt bekannt, dass seit dem 1. Januar 132 Mitarbeiter suspendiert wurden, 52 wegen des Verdachts auf sexuelle oder sexistische Gewalt.
  4. Das Pariser Korrektionalgericht spricht Nicolas G. frei und entscheidet, dass die Taten keine Straftat darstellen.

Reaktionen

Eltern der Kinder äußerten nach dem Urteil ihre Wut, und einige ihrer Anwälte forderten die Staatsanwaltschaft auf, Berufung einzulegen. Am Tag des Urteils wurde keine Entscheidung über eine Berufung bekannt gegeben.

Paris

5 Quellen

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