
Österreich führt Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 ein – rechtliche Anfechtungen laufen
Ein Verbot von Kopftüchern für Schülerinnen unter 14 Jahren trat am 7. September 2026 in Ostösterreich in Kraft und löste sofortige Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof sowie Warnungen vor Geldstrafen von bis zu 800 Euro aus.
Durchsetzung beginnt an ostösterreichischen Schulen
Das Verbot traditioneller islamischer Kopfbedeckungen für Mädchen unter 14 Jahren trat am 7. September 2026 mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft. Die Maßnahme gilt für öffentliche und private Schulen und tritt zunächst in drei ostösterreichischen Regionen in Kraft: Wien, Niederösterreich und Burgenland. Die restlichen sechs Bundesländer beginnen mit der Anwendung der Verordnung, wenn ihre Schultermine in der folgenden Woche beginnen. Nach den neuen Richtlinien müssen Lehrer und Schulverwalter bei einem mehrstufigen Compliance-Verfahren vorgehen, wenn eine Schülerin ein Kopftuch auf dem Schulgelände trägt. Das Verfahren beginnt mit verpflichtenden Gesprächen zwischen Pädagogen, der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten. Bei anhaltender Nichteinhaltung müssen die Schulbehörden den Fall dem Jugendamt melden, und den Eltern drohen Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro.
- Mindeststrafe
- 150 EUR
- Höchststrafe
- 800 EUR
Politische Koalition und gesetzgeberischer Hintergrund
Das Gesetz wurde von der regierenden Dreierkoalition Österreichs eingebracht, bestehend aus der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den liberalen NEOS. Die Maßnahme wurde im Dezember 2025 mit zusätzlicher Unterstützung der oppositionellen rechtsextremen Freiheitlichen Partei (FPÖ) im Parlament verabschiedet. Die linken Grünen waren die einzige Parlamentspartei, die gegen das Gesetz stimmte. Die Koalitionsführer präsentierten das Gesetz als Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter und zum Schutz junger Mädchen vor Zwangsreligionsausübung. Integrationsministerin Claudia Bauer charakterisierte das Kleidungsstück als Einschränkung der individuellen Autonomie.
Das Kopftuch ist ein Zeichen der Unterdrückung und ein Mittel, um Mädchen von klein auf zu kontrollieren.
Sofortige Verfassungsbeschwerden und Opposition
Der Beginn des neuen Schuljahres brachte sofortigen rechtlichen und gesellschaftlichen Widerstand gegen das Gesetz. Am ersten Tag der Durchsetzung reichten zwei Schwestern und ihre Mutter eine formelle Petition beim Verfassungsgerichtshof ein, die die vollständige Aufhebung des Verbots fordert, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), die wichtigste offizielle muslimische Vertretung des Landes, kündigte an, betroffenen Schülerinnen und Familien rechtliche Unterstützung und Beratung zu bieten. Die Organisation hatte bereits im Juli 2026 versucht, die Maßnahme anzufechten, aber das Gericht wies die Klage ab, da das Gesetz noch nicht in Kraft war. Carla Amina Baghajati kritisierte das Gesetz aus Gründen der Religionsfreiheit.
Wir lehnen das Verbot entschieden ab. Wir glauben, dass es das Grundrecht auf Religionsfreiheit ungerechtfertigt einschränkt und muslimische Mädchen unverhältnismäßig stark betrifft.
Frühere Gerichtsentscheidungen und berufliche Bedenken
Das neue Gesetz folgt auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2020, das ein früheres Verbot von Kopftüchern für Grundschulkinder unter 10 Jahren aus dem Jahr 2019 aufhob. In dieser Entscheidung kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Verordnung gegen den Grundsatz der staatlichen religiösen Neutralität verstoße, indem sie muslimische Praktiken herausgreife. Bildungsminister Christoph Wiederkehr erklärte, dass die Altersgrenze von 14 Jahren gewählt wurde, weil dieser Meilenstein nach österreichischem Recht die religiöse Mündigkeit darstellt. In Rundfunkinterviews im ORF betonte Wiederkehr, dass das Ministerium intensiv an der Ausarbeitung eines verfassungskonformen Textes gearbeitet habe, räumte jedoch ein, dass rechtliche Anfechtungen mit Unsicherheit verbunden seien. Oppositionspolitiker wie die Grünen-Politikerin Sigi Maurer kritisierten die Regierung dafür, dass sie Disziplinaraufgaben auf Pädagogen übertrage, und argumentierten, dass Lehrer bereits stark belastet seien, ohne eine Durchsetzungsrolle zugewiesen zu bekommen.
- Verfassungsgerichtshof hebt Kopftuchverbot für unter 10-Jährige wegen Verstoßes gegen religiöse Neutralität auf
- Österreichisches Parlament verabschiedet Gesetz zum Verbot von Kopftüchern für Schülerinnen unter 14 Jahren
- Verfassungsgerichtshof weist verfrühte Petitionen vor Inkrafttreten des Verbots ab
- Verbot tritt in ostösterreichischen Schulen in Kraft, während zwei Schwestern eine neue Verfassungsbeschwerde einreichen


