Nordrhein-Westfalen unterzeichnet Grundstücksvertrag für zweites Abschiebegefängnis auf ehemaligem NATO-Stützpunkt in Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen ist dem Bau eines zweiten Abschiebegefängnisses einen Schritt näher gekommen, nachdem es einen Kaufvertrag für ein Grundstück auf einem ehemaligen NATO-Stützpunkt in Mönchengladbach unterzeichnet hat. Der Bau steht jedoch noch vor Hürden.
Kaufvertrag für JHQ-Gelände
Nordrhein-Westfalen hat einen konkreten Schritt zur Einrichtung eines zweiten Abschiebegefängnisses unternommen. Der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) bestätigte am 22. Juli 2026, dass ein Kaufvertrag mit dem Bund für das benötigte Grundstück unterzeichnet wurde. Das Gelände ist Teil des ehemaligen JHQ-Militärstützpunkts in Mönchengladbach, einem weitläufigen Areal, das einst als NATO-Hauptquartier diente. Ein BLB-Sprecher teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass der Deal die für die geplante Einrichtung, offiziell als Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) bezeichnet, benötigte Grundfläche sichert.
Kurzzeitige Unsicherheit über militärische Wiederverwendung
Der Vereinbarung ging eine kurze Phase der Unsicherheit voraus. Die Bundesregierung hatte erwogen, Teile des ehemaligen NATO-Geländes für eine erneute militärische Nutzung zurückzuerhalten. Diese Möglichkeit warf Fragen zur Verfügbarkeit des Landes für das Landesprojekt auf. NRW benötigt jedoch nur einen Teil des riesigen JHQ-Geländes, sodass der Rest potenziell für andere Zwecke zur Verfügung steht. Der Kaufvertrag löst den unmittelbaren Konflikt und ermöglicht die Planung auf dem vorgesehenen Grundstück.
Was die Einrichtung sein wird
Die UfA ist dazu bestimmt, Personen zu beherbergen, die rechtlich verpflichtet sind, Deutschland zu verlassen, dies aber noch nicht getan haben. Es wird die zweite derartige Einrichtung in Nordrhein-Westfalen sein und die bestehende Kapazität ergänzen. Das Land hat die geplante Anzahl an Plätzen oder den Bauzeitplan noch nicht bekannt gegeben. Der BLB-Sprecher merkte an, dass sich das Projekt noch in einer frühen Phase befinde und mehrere administrative und planerische Schritte anstünden.
Hürden vor dem Bau
Trotz des Grundstücksgeschäfts kann der Bau nicht sofort beginnen. Der BLB gab an, dass weitere Genehmigungen, detaillierte architektonische Planungen und möglicherweise öffentliche Konsultationen noch erforderlich seien. Das ehemalige Militärgelände benötigt möglicherweise auch Infrastruktur-Upgrades, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. Es gibt noch kein Datum für den Spatenstich, und das Land hat keine Kostenschätzungen veröffentlicht. Die nächsten Meilensteine umfassen die Sicherung von Baugenehmigungen und die Fertigstellung des Designs des Abschiebezentrums.


