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Regierung·vor 7 Std.

Deutschland verpflichtet Online-Händler ab 19. Juni zu verpflichtendem Widerrufsbutton

Ab dem 19. Juni muss jeder Online-Shop in Deutschland, der an Verbraucher verkauft, einen deutlich sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Ein zweistufiger Prozess macht die Kündigung von Verträgen so einfach wie deren Abschluss.

Das Gesetz

Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerrufsbutton auf allen Websites und Apps verpflichtend, auf denen deutsche Verbraucher B2C-Verträge abschließen. Der Button muss als dauerhaft zugängliches und klar gekennzeichnetes Element erscheinen (z. B. "Vertrag widerrufen"). Ein Klick führt zu einer Zusammenfassungsseite, auf der nur Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse abgefragt werden; ein Grund darf nicht verlangt werden. Ein abschließender Klick zur Bestätigung vollzieht den Widerruf, und der Händler muss umgehend eine automatisierte Bestätigungs-E-Mail senden.

Die Pflicht umfasst den gesamten Online-Handel: von großen Fulfillment-Plattformen über kleine Spezialgeschäfte bis hin zu Streaming-Anbietern und Plattformen für digitale Kurse. Marktplätze wie Amazon und eBay tragen die Verantwortung für die technische Umsetzung auf ihren Seiten. Sie gilt überall dort, wo bereits ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht – bei Waren, Dienstleistungen, digitalen Inhalten, Streaming-Abonnements sowie Online-Finanzprodukten wie Krediten und Versicherungen.

Rezeption der Verbraucher

Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, dass die neue Regelung Komfort, Sicherheit und Transparenz erhöhe, ohne das zugrundeliegende Widerrufsrecht zu verändern. Verbraucher müssen weiterhin innerhalb der gesetzlichen Frist handeln, in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Warenlieferung.

Eine repräsentative YouGov-Umfrage vom 8. bis 10. Juni unter 2.071 Erwachsenen in Deutschland ergab, dass 79 Prozent einen verpflichtenden Widerrufsbutton für eine Erleichterung von Online-Kündigungen halten. Acht Prozent widersprechen, 13 Prozent machten keine Angabe. Jeder dritte Befragte gab an, dass ein leicht zugänglicher Button seine Bereitschaft zum Online-Einkauf erhöhe.

Meinung deutscher Verbraucher zum verpflichtenden Widerrufsbutton · %
Finden es einfacher
79 %
Stimmen nicht zu
8 %
Keine Angabe
13 %

Kritik der Branche

Wirtschaftsverbände lehnen den Pflichtbutton ab. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland, argumentiert, dass deutsche Online-Händler bereits unkomplizierte Widerrufs- und Rückgabeverfahren anböten und die neuen Auflagen vor allem für kleinere Unternehmen erhebliche bürokratische Kosten bedeuteten.

Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Online-Handel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich.

Alien Mulyk, Geschäftsführerin des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel, weist darauf hin, dass viele Händler bereits längere Rückgabefristen als gesetzlich vorgeschrieben gewährten und der neue Button durch die Vermischung unterschiedlicher Rückgabeprozesse Verbraucher verwirren werde.

Das erhöht das Abmahnrisiko deutlich.

Mulyk warnt zudem davor, dass Bots theoretisch Massenbestellungen aufgeben und dann widerrufen könnten, was die Betreiber zum Einbau von Schutzmaßnahmen zwinge. Der Bundesverband Onlinehandel hält die Vereinfachung für unnötig und weist darauf hin, dass das Widerrufsrecht bereits häufig ausgenutzt werde.

Was bleibt gleich

Der rechtliche Rahmen für Widerrufe selbst bleibt unverändert. Die 14-Tage-Frist läuft weiterhin ab Vertragsabschluss oder Warenlieferung. Der Button standardisiert lediglich die technische Ausübung eines bestehenden Rechts.

Berlin

2 Quellen

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