
EU erhebt ab 1. Juli Pauschalzoll von 3 € auf günstige Nicht-EU-Pakete
Ab dem 1. Juli erhebt die EU eine pauschale Zollgebühr von 3 € auf jedes Paket mit geringem Wert aus Ländern außerhalb der Union – pro Produktkategorie – und schafft damit eine jahrzehntealte Ausnahme ab. Die Regel zielt auf günstigen asiatischen E-Commerce, betrifft aber auch Sendungen aus den USA und Großbritannien.
Ende der zollfreien Einfuhren von geringem Wert
Seit der Gründung des EU-Binnenmarkts waren Pakete mit einem Wert unter 150 €, die direkt aus Nicht-EU-Ländern versandt wurden, gemäß der ‚De-minimis‘-Regel zollfrei, um unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Diese Ausnahme endet am 30. Juni 2026. Allein im vergangenen Jahr gelangten laut EU-Kommission 5,9 Milliarden Warensendungen geringen Werts zollfrei in die Union. In einer Erklärung hieß es, die alte Schwelle entspreche nicht mehr der Marktrealität und benachteilige einheimische Händler. Der Rat der EU stimmte der Abschaffung der Ausnahme im Dezember 2025 zu und verabschiedete die Maßnahme im Februar 2026 formell.
- Der Rat der EU stimmt der Abschaffung der Zollbefreiung zu
- Formelle gesetzgeberische Genehmigung erteilt
- De-minimis-Ausnahme läuft aus
- Pauschalgebühr von 3 € pro Produktkategorie tritt in Kraft
So funktioniert die 3-€-Gebühr
Ab dem 1. Juli wird für jede Bestellung bis 150 € eine pauschale Zollgebühr von 3 € pro Produktkategorie erhoben, definiert durch den Harmonisierten Systemcode. Die Menge spielt keine Rolle: Drei gleiche T‑Shirts gelten als eine Kategorie, aber ein T‑Shirt und ein Paar Schuhe zählen als zwei, was 6 € ergibt. Die Gebühr wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer und zu etwaigen Einfuhrzöllen erhoben. Der portugiesische Postdienstleister CTT warnte, dass die neuen Regeln die Zollabfertigung erheblich verkomplizieren werden, und riet Kunden, an der Kasse zu prüfen, ob die Gebühr bereits im Endpreis enthalten ist.
Verbraucher müssen den Gesamtpreis kennen, bevor sie einen Kauf abschließen.
Auswirkungen auf Käufer und Plattformen
Die Änderung zielt direkt auf asiatische Online-Marktplätze wie Shein, Temu und AliExpress, die stark auf den zollfreien Versand aus chinesischen Lagern angewiesen sind. Die Abgabe gilt jedoch universell für alle Nicht-EU-Herkunftsländer, einschließlich der USA und des Vereinigten Königreichs. Schätzungen auf Basis des Paketaufkommens in Portugal zufolge könnten portugiesische Verbraucher jährlich bis zu 270 Millionen Euro an zusätzlichen Gebühren zahlen. Sind die Zollinformationen einer Bestellung unvollständig, kann das Paket zurückbehalten werden und weitere Zahlungen für die Freigabe fällig werden. Geschenke zwischen Privatpersonen mit einem Wert unter 45 € bleiben sowohl von der Mehrwertsteuer als auch von Zollgebühren befreit.
Verzögerungen und Zollwarnungen
Die CTT rechnet mit vorübergehenden Engpässen an den Zollstellen, da die Systeme an das Volumen der neu steuerpflichtigen Sendungen angepasst werden. Einige Plattformen könnten die Gebühr in den Bezahlvorgang integrieren, was die Abfertigung vereinfachen würde, doch Verbraucher sollten nicht davon ausgehen, dass dies der Fall ist. Waren, die bereits vor dem Stichtag versandt wurden und sich noch auf dem Transportweg befinden, werden nach den bisherigen Regeln abgefertigt. Bei Bestellungen über 150 € kommt die Pauschalgebühr von 3 € nicht zur Anwendung; solche Sendungen unterliegen dem regulären Wertzollsystem.


