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Migration·vor 3 Std.

EU setzt Migrations- und Asylpakt vollständig in Kraft, Griechenland führt Schnellverfahren und Rückführungszentren ein

Am 12. Juni 2026 ist der lang erwartete Migrations- und Asylpakt der Europäischen Union in allen 27 Mitgliedstaaten vollständig in Kraft getreten. Er führt obligatorische Grenzkontrollen, schnellere Asylverfahren und einen dauerhaften Solidaritätsmechanismus ein. Griechenland, das sein nationales Umsetzungsgesetz drei Tage zuvor verabschiedet hatte, arbeitet nun mit einem Vier-Säulen-System und drängt auf Offshore-Rückführungszentren.

Die ehrgeizigste Migrationsreform der EU seit Jahrzehnten wurde am 12. Juni wirksam und ersetzt das fragmentierte Dublin-System durch ein einheitliches Regelwerk. Grenzstaaten wie Griechenland stehen nun vor neuen Verpflichtungen, erhalten aber auch garantierte Unterstützung auf EU-Ebene.

Was der Pakt ändert

Jede irreguläre Ankunft muss einer obligatorischen Überprüfung unterzogen werden – Identität, Sicherheit, Gesundheit und Schutzbedürftigkeit – und in der verbesserten Eurodac-Datenbank registriert werden. Asylanträge bestimmter Nationalitäten durchlaufen ein obligatorisches Grenzverfahren, bei dem Entscheidungen in Expressfällen innerhalb von sieben Tagen erwartet werden. Abgelehnte Schutzsuchende werden direkt in Rückführungsverfahren geleitet. Der Pakt verpflichtet alle Mitgliedstaaten, zu einem jährlichen Solidaritätspool beizutragen, um Länder unter Druck durch Umverteilung, Finanzierung oder operative Hilfe zu unterstützen, wobei die meisten Regierungen bisher finanzielle Beiträge der Aufnahme von Asylsuchenden vorziehen.

Der 12. Juni ist der Startpunkt, nicht das Ende der Reise.

Griechenlands Vier-Säulen-Rahmen

Griechenland verabschiedete sein Umsetzungsgesetz am 9. Juni, das auf vier Säulen beruht: obligatorische Überprüfung an den Außengrenzen mit der neuen Eurodac, beschleunigte Asylverfahren mit strengeren Fristen und Grenzverfahren, ein gestärkter Rückführungsrahmen und eine vertiefte Zusammenarbeit mit EU-Agenturen. Das Gesetz wurde nur von der regierenden Partei Nea Dimokratia gebilligt.

Die Initiative für Rückführungszentren

Eine Gruppe von fünf Mitgliedstaaten – Griechenland, Deutschland, Dänemark, Österreich und die Niederlande – fördert gemeinsam die Schaffung von „Rückführungszentren“ in Nicht-EU-Ländern. Diese Zentren sollen Personen aufnehmen, deren Asylanträge endgültig abgelehnt wurden. Der griechische Minister für Migration und Asyl, Thanos Plevris, bestätigte, dass Kontakte mit Drittstaaten laufen, um die ersten Abkommen zu unterzeichnen.

Weg zum Migrations- und Asylpakt
  1. Die EU verabschiedet den Migrations- und Asylpakt, bestehend aus 10 miteinander verbundenen Rechtsakten.
  2. Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Fortschrittsbericht, der erhebliche Fortschritte, aber weiteren Handlungsbedarf feststellt.
  3. Das griechische Parlament verabschiedet das nationale Gesetz zur Umsetzung des Pakts.
  4. Der Pakt tritt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten vollständig in Kraft.

Ein unvollständiger Start

Kommissar Brunner warnte, dass kritische Komponenten noch nicht vollständig betriebsbereit seien. Am dringendsten ist die Eurodac-Datenbank – beschrieben als das Rückgrat des neuen Identifikations- und Verfolgungssystems – nicht zu 100 % fertig.

Wir sind noch nicht bei 100 %.

Ein Fortschrittsbericht der Kommission Anfang Mai stellte fest, dass die Mitgliedstaaten zwar bedeutende Fortschritte erzielt haben, aber weitere Arbeiten erforderlich sind, bevor der Rahmen seine volle operative Reife erreicht. Derzeit werden weniger als 30 % der Abschiebungsanordnungen in der EU vollstreckt – eine Zahl, die die neuen Regeln erhöhen sollen.

Athen · Brüssel

7 Quellen

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