
Senat bestätigt Sylwia Gregorczyk-Abram mit 59:25 als neue Bürgerbeauftragte Polens
Der Senat stimmte mit 59 zu 25 für Sylwia Gregorczyk-Abram und räumte damit die letzte Hürde für die Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin aus, um Polens nächste Bürgerbeauftragte zu werden. Sie tritt die Nachfolge von Prof. Marcin Wiącek an, dessen fünfjährige Amtszeit am 23. Juli endet.
Senat gibt endgültige Zustimmung
Der Senat stimmte am Mittwoch, dem 22. Juli 2026, mit 59 zu 25 für die Bestätigung von Sylwia Gregorczyk-Abram als Polens nächste Bürgerbeauftragte. Kein Senator enthielt sich der Stimme. Die Zustimmung der zweiten Kammer war die letzte parlamentarische Hürde; der Sejm hatte ihre Kandidatur fünf Tage zuvor bereits befürwortet.
Das Amt des Bürgerbeauftragten sollte ein Ort des Dialogs sein. Die Verfassung der Republik Polen ist wie eine Charta der Menschenrechte, und die Rolle des Bürgerbeauftragten leitet sich daraus ab.
Sie wandte sich vor der Abstimmung an die Senatoren und bezeichnete das Amt als verfassungsmäßigen Hüter der Grundrechte.
Sejm-Abstimmung und der Gegenkandidat
Die zweite Kammer unterstützte Gregorczyk-Abram am Freitag, dem 17. Juli, mit 233 Stimmen bei 177 für Adam Borowski, den Kandidaten von Recht und Gerechtigkeit (PiS). Der Justiz- und Menschenrechtsausschuss des Sejm hatte am vorherigen Mittwoch ein positives Votum zu ihrer Kandidatur abgegeben, während er Borowski eine negative Beurteilung erteilte.
Borowski, ein oppositioneller Aktivist aus der kommunistischen Ära, leitet heute den Warschauer Club der „Gazeta Polska“ und ist mit PiS-Kreisen verbunden. Gregorczyk-Abram wurde gemeinsam von der Bürgerkoalition (KO) und der Linken (Lewica) nominiert. Nach der polnischen Verfassung wird der Bürgerbeauftragte vom Sejm mit Zustimmung des Senats ernannt.
Eine Anwältin und Aktivistin
Gregorczyk-Abram, geboren 1982, ist eine in Warschau tätige Rechtsanwältin und Menschenrechtsverteidigerin. Sie erwarb ihren juristischen Abschluss an der Universität Warschau und absolvierte auch das Programm des Zentrums für Amerikanische Rechtsstudien. Sie hat postgraduale Qualifikationen in Medizinrecht, Bioethik und Medizinsoziologie von der Universität Warschau sowie in Steuerstraf- und Wirtschaftsrecht von der Jagiellonen-Universität. 2010 wurde sie in die Warschauer Rechtsanwaltskammer aufgenommen.
Ihr öffentliches Profil wuchs durch ihre Rolle als Mitbegründerin der Initiative „Wolne Sądy“ (Freie Gerichte), die 2017 während Massenprotesten gegen Änderungen am Obersten Gericht ins Leben gerufen wurde. Sie bleibt im Vorstand dieser Organisation. Sie war auch Mitbegründerin des Komitees zur Verteidigung der Justiz und ist im Vorstand der Prof. Zbigniew Hołda Gesellschaft tätig.
Im Mai 2025 wurde sie zur Vorsitzenden einer Kommission im Justizministerium ernannt, die mit der Aufdeckung der Mechanismen der Repression gegen Organisationen der Zivilgesellschaft und Aktivisten zwischen 2015 und 2023 beauftragt war. Als der Plan zur Einrichtung der Kommission einen Monat zuvor angekündigt wurde, nannte sie ihn eine moralische Verpflichtung des Staates.
Es war eine moralische Verpflichtung des Staates.
Sie hat sich auch für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingesetzt und dabei häufig auf ihre eigene Erfahrung als Mutter eines behinderten Kindes Bezug genommen.
Politische Bruchlinien
Gregorczyk-Abram war eine prominente Kritikerin der von der PiS-Regierung betriebenen Justizreformen. Die Wochenzeitung Do Rzeczy berichtete, dass sie mit einer WhatsApp-Gruppe namens „Wejście“ in Verbindung stand, in der die Teilnehmer die Übernahme der öffentlich-rechtlichen Sender TVP, des Polnischen Rundfunks und der Polnischen Presseagentur diskutierten. Ein Mitglied schrieb, die Situation „rieche nach Kriegsrecht“, argumentierte aber, dass ein Schrei von 50 besser sei als ein Beweis für die Ohnmacht der Regierung.
Die von ihr geleitete Kommission wurde von einigen Medien als gegen PiS gerichtet beschrieben, was die tiefe politische Polarisierung um ihre Ernennung widerspiegelt.
## Übergabe Gregorczyk-Abram wird die Nachfolge von Prof. Marcin Wiącek antreten, der seit 2021 als Bürgerbeauftragter tätig ist. Seine fünfjährige Amtszeit endet am 23. Juli 2026. Die neue Beauftragte soll ihr Amt am darauffolgenden Tag antreten.
- Justizausschuss des Sejm gibt positives Votum zu Gregorczyk-Abram, negatives zu Borowski
- Sejm stimmt mit 233:177 für Gregorczyk-Abram
- Senat stimmt mit 59:25 für die Bestätigung
- Amtszeit des scheidenden Bürgerbeauftragten Marcin Wiącek endet
- Gregorczyk-Abram soll ihr Amt antreten


