
Europäisches Parlament verabschiedet neue Fluggastrechte: kostenlose Familienplatzierung, klarere Entschädigungsregeln
Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit für eine Aktualisierung der Fluggastrechte im gesamten Binnenmarkt gestimmt. Die Entschädigungsschwellen bleiben unverändert, hinzu kommen eine kostenlose Familienplatzierung und strengere Fristen für die Information der Passagiere über ihre Rechte.
Entschädigungsregeln bleiben erhalten
Das Parlament verabschiedete die Reform mit 646 Stimmen dafür, 12 dagegen und 3 Enthaltungen, nach jahrelangen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Der Kern der Entschädigungsregelungen für Verspätungen und Annullierungen bleibt unverändert, obwohl Regierungen und die Kommission zuvor Druck ausgeübt hatten, die Verspätungsschwelle anzuheben und die Zahlungen zu senken. Passagiere können weiterhin eine Pauschalentschädigung verlangen, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden zu spät ankommt, sofern die Fluggesellschaft schuld ist. Die Beträge betragen 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für Flüge bis 3.500 km und 600 € für längere Reisen über 3.500 km, wenn der Flug nicht vollständig innerhalb der EU stattfindet. Die gleiche Staffelung gilt für Annullierungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen.
- Bis 1.500 km
- 250 €
- 1.500–3.500 km
- 400 €
- Über 3.500 km (außerhalb der EU)
- 600 €
Fluggesellschaften haften nicht für Verspätungen oder Annullierungen, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden. Die neuen Regeln listen aufsässige Passagiere, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen sowie Streiks von Flughafen- oder Bodenabfertigungspersonal als solche Umstände. Ein Streik der eigenen Mitarbeiter einer Fluggesellschaft zählt jedoch nicht dazu.
Neue Rechte für Familien und Umbuchung
Eltern können Plätze neben ihren Kindern kostenlos reservieren – eine Praxis, die einige Billigflieger bis vor kurzem kostenpflichtig angeboten hatten. Ticketpreise müssen transparent ausgewiesen werden, und Fluggesellschaften müssen zum Zeitpunkt der Buchung einen Tarif mit und ohne zusätzliches Handgepäck anbieten, wobei keine einheitliche Kabinengröße für Taschen eingeführt wurde.
Bei einer Flugunterbrechung müssen die Beförderer innerhalb von drei Stunden eine alternative Transportmöglichkeit anbieten. Die Umbuchung kann zu einem anderen Flughafen in der Nähe des Ziels, über eine andere Route, mit einer anderen Fluggesellschaft oder sogar mit der Bahn erfolgen, sofern die Bedingungen vergleichbar sind. Ein Passagier, der einen Direktflug gebucht hat, kann nicht auf mehrere Anschlussflüge gezwungen werden. Wenn die Fluggesellschaft nicht innerhalb der Frist eine geeignete Alternative bereitstellt, können Reisende ihre eigene Weiterreise organisieren, und die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstatten – eine Obergrenze, die es zuvor nicht gab.
Information und Schadensabwicklung
Fluggesellschaften müssen Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über ihre Rechte informieren. Reisende haben dann neun Monate Zeit, einen Anspruch geltend zu machen. Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Kalendertagen zahlen oder schriftlich begründen, warum sie die Entschädigung verweigert. Die EU hofft, dass diese Schritte den geringen Anteil von Passagieren erhöhen, die tatsächlich ihre Rechte einfordern.
Wie es weitergeht
Die Abstimmung in Straßburg war die letzte politische Hürde. Der Rat der EU, der bereits seine Unterstützung signalisiert hat, muss nun noch formell zustimmen – ein Schritt, der als Formsache gilt. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, um die Änderungen umzusetzen.
- Parlament und Mitgliedstaaten erzielen einen Kompromiss, der die Entschädigungsregeln unverändert lässt.
- Das Europäische Parlament billigt die Reform mit 646 Ja-Stimmen.
- Der Rat der EU erteilt die formelle Zustimmung (gilt als Formsache).
- Fluggesellschaften müssen die neuen Regeln umsetzen.


