
Tschechisches Gericht gibt Auslieferung der deutschen Neonazistin Marla Svenja Liebich frei – sie hatte sich gegen die Rückkehr zur Verbüßung einer Haftstrafe gewehrt
Der Prager Oberste Gerichtshof wies alle Beschwerden der verurteilten rechtsextremen Marla Svenja Liebich zurück und ebnete damit den Weg für ihre Überführung von der tschechischen Haft in ein deutsches Gefängnis innerhalb weniger Tage.
Gerichtsentscheidung beendet Auslieferungsstreit
Der Prager Oberste Gerichtshof wies am Dienstag die letzten Beschwerden der deutschen Neonazistin Marla Svenja Liebich zurück und bestätigte damit, dass sie den deutschen Behörden zur Verbüßung einer Haftstrafe übergeben wird. Die Entscheidung ist endgültig und rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die 55-jährige Liebich hatte sowohl die Auslieferungsanordnung als auch die Unparteilichkeit des vorsitzenden Richters am Bezirksgericht Pilsen angefochten, das ihrer Überführung Anfang Juni zugestimmt hatte.
Der Oberste Gerichtshof in Prag entschied, dass er in beiden Fällen die Beschwerde der gesuchten Person nicht für begründet hielt. Diese Entscheidung bedeutet, dass der Vorsitzende des Senats des Bezirksgerichts Pilsen nicht von der Entscheidung in der Sache ausgeschlossen war und dass im zweiten Fall die Übergabe der gesuchten Person an die Bundesrepublik Deutschland bestätigt wurde.
Hintergrund der deutschen Verurteilung
Liebich wurde im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt war sie rechtlich noch männlich unter dem Namen Sven. Nach dem Urteil nutzte sie das deutsche Selbstbestimmungsgesetz, um ihre Geschlechtseintragung auf weiblich zu ändern – ein Schritt, den deutsche Medien als taktischen Versuch beschrieben haben, einer Inhaftierung in einem Männergefängnis zu entgehen.
Festnahme und Haft in Tschechien
Aufgrund eines seit Monaten ausgestellten europäischen Haftbefehls wurde Liebich am 9. April in der tschechischen Grenzstadt Krasná bei Aš festgenommen. Seither befand sie sich in Auslieferungshaft im Gefängnis Pilsen, einer Einrichtung mit über 1.200 Insassen, darunter auch Gewalttäter. Die Bedingungen dort gelten als hart. Liebich erklärte während des Verfahrens, sie wolle nicht nach Deutschland überstellt werden, weil sie in einem deutschen Männergefängnis um ihr Leben fürchte.
- Verurteilung durch das Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung; später Änderung des rechtlichen Geschlechts.
- Festnahme in Krasná, Tschechische Republik, nach monatelanger europäischer Fahndung.
- Bezirksgericht Pilsen ordnet Auslieferung an Deutschland an.
- Prager Oberster Gerichtshof weist alle Beschwerden zurück und bestätigt Auslieferung.
Wie es weitergeht
Der Standardablauf sieht nun vor, dass die tschechische Polizei die Auslieferung innerhalb von zehn Tagen vollzieht. Liebich könnte theoretisch eine letzte Beschwerde beim Verfassungsgericht in Brünn einlegen, was jedoch als unwahrscheinlich gilt. Die endgültige administrative Entscheidung obliegt dem tschechischen Justizminister Jeronym Tejc, einem ehemaligen Sozialdemokraten, der von Premierminister Andrej Babiš‘ Partei ANO nominiert wurde. Nach der Überstellung wird Liebich voraussichtlich in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht.
Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz
Der Fall hat in Deutschland die Diskussion über das Selbstbestimmungsgesetz neu entfacht, das eine einfache Erklärung zur Änderung des rechtlichen Geschlechts erlaubt. Kritiker argumentieren, dass Liebichs Nutzung der Bestimmung zur möglichen Beeinflussung ihrer Gefängniszuweisung eine Gesetzeslücke offenbare, während Befürworter betonen, dass das Gesetz nicht an einem einzigen Fall mutmaßlichen Missbrauchs gemessen werden dürfe.


