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Regierung·vor 1 Std.

Deutsche Neonazi Marla Svenja Liebich soll nach Haftflucht aus Tschechien ausgeliefert werden

Ein Gericht in Pilsen hat entschieden, dass die verurteilte rechtsextreme Straftäterin Marla Svenja Liebich, die nach Deutschland geflohen war, um einer 18-monatigen Haftstrafe zu entgehen, zurückkehren muss, um sich der Justiz zu stellen.

Das Gerichtsurteil

Ein Regionalgericht in Pilsen, Tschechien, entschied am Montag, dass die verurteilte deutsche Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausgeliefert werden soll. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da Liebich mehrere Tage Zeit hat, Berufung einzulegen. Über eine etwaige Berufung würde das Obergericht in Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat das Recht, das Urteil anzufechten.

Ich möchte nicht ausgeliefert werden.

Bevor das Urteil verkündet wurde, reichte Liebich einen Antrag auf Befangenheit des vorsitzenden Richters ein, der abgelehnt wurde. Während des Verfahrens erklärte Liebich, sie fürchte, in einem deutschen Männergefängnis getötet zu werden.

Flucht und Festnahme

Liebich wurde am 9. April dieses Jahres in Schönbach bei Aš nahe der deutschen Grenze nach einer monatelangen europaweiten Fahndung festgenommen. Die Festnahme war das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen tschechischen Behörden und Ermittlern aus Sachsen-Anhalt, die Liebich trotz äußerst konspirativen Verhaltens und eines stark veränderten Aussehens aufgespürt hatten. Laut einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ trug Liebich zum Zeitpunkt der Festnahme Männerkleidung und hatte einen kahl rasierten Kopf.

Liebich war ins Nachbarland geflohen, um einer Haftstrafe in Deutschland zu entgehen. Nachdem sie zunächst von der tschechischen Polizei in Gewahrsam genommen worden war, verweigerte Liebich die Auslieferung, woraufhin die Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) einen formellen Auslieferungsantrag stellte. Das Pilsener Gericht hat nun über diesen Antrag entschieden.

Die ursprüngliche Verurteilung

Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle Liebich – damals noch bekannt als Sven Liebich – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung. Liebich war der frühere Anführer der verbotenen Neonazi-Gruppe „Blood and Honour“.

Geschlechts- und Namensänderung

Nach der Verurteilung änderte Liebich das rechtliche Geschlecht von männlich zu weiblich und den Vornamen von Sven zu Marla Svenja. Kritiker bezeichneten dies als Provokation und Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Liebich versuchte, die Behörden in sozialen Medien öffentlich zu verhöhnen, forderte unter anderem koscheres Essen im Gefängnis „als bekennende Jüdin“ und lud zu einer „großen Einzugsparty ins Gefängnis“ mit Sekt ein. Der Einzug fand nie statt, weil Liebich untertauchte.

Wie es weitergeht

Sobald die Auslieferungsentscheidung rechtskräftig ist, wird Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz überstellt. Es wird erwartet, dass zwischen dem Inkrafttreten des Urteils und der tatsächlichen Auslieferung nur wenige Tage vergehen. Liebich befindet sich derzeit in vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis in Pilsen, wo die Bedingungen als hart beschrieben werden.

Zeitleiste des Falls Liebich
  1. Das Amtsgericht Halle verurteilt Sven Liebich zu 18 Monaten ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung.
  2. Es wird öffentlich bekannt, dass Liebich das rechtliche Geschlecht auf weiblich und den Namen auf Marla Svenja geändert hat.
  3. Liebich wird in Schönbach, Tschechien, nahe der deutschen Grenze aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen.
  4. Erste Auslieferungsanhörung in Pilsen; Liebich verweigert die Zustimmung zur Auslieferung.
  5. Das Regionalgericht Pilsen ordnet die Auslieferung an; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine mögliche Berufung steht aus.
Pilsen · Halle · Chemnitz

5 Quellen

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