Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz: Dutzende durchgeführt, Nachfrage weit unter Erwartungen
Fast neun Monate nachdem Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland Flussbestattungen erlaubt hat, melden Bestatter eine zurückhaltende Nachfrage. Während ein Anbieter von „mehreren Dutzend“ spricht, zählen die Behörden landesweit nur 35 Genehmigungen.
Rheinland-Pfalz hat im September 2025 mit der Zulassung von Flussbestattungen neues Bestattungsrecht geschaffen: Die Asche Verstorbener kann in wasserlöslichen Urnen Flüssen übergeben werden. Eine Bilanz der ersten drei Quartale zeigt, dass die neue Option zwar ein kleines, aber stetiges Publikum findet – weit entfernt von dem Boom, den manche erwartet hatten.
Erste Resonanz und erste Genehmigungen
Sebastian Trüb, Mitinhaber von Rheinbestattung Mainz, war der erste Bestatter mit einer Genehmigung. Sein Unternehmen fungiert seither als Dienstleistungsplattform für andere Bestattungshäuser im Land. „Wir haben bereits mehrere Dutzend Flussbestattungen durchgeführt“, sagte Trüb der Deutschen Presse-Agentur. Die Fälle kamen aus Mainz und Umgebung, aus der Region Worms, Kaiserslautern, Landau und aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz.
Wir haben bereits mehrere Dutzend Flussbestattungen durchgeführt.
Wer wählt den Fluss
Trüb zufolge hatten die meisten Verstorbenen eine persönliche Verbindung zum Wasser, zum Rhein oder zur Schifffahrt. „Wir haben Menschen bestattet, die selbst als Kapitäne auf dem Rhein arbeiteten und Container- und Tankschiffe steuerten“, sagte er. Andere fühlten sich von der Symbolik des Kreislaufs des Lebens angezogen, bei dem der Fluss die Überreste ins Meer trägt.
Sie mögen die Vorstellung, in diesen ewigen Kreislauf zurückzukehren.
Regulatorisches Flickwerk: Nord vs. Süd
Flussbestattungen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Regionalbehörden. Im Norden hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz bisher 31 Bestattungen genehmigt: 15 für die Mosel, 15 für den Rhein, eine für die Lahn und keine für die Saar. Jede Bestattung muss einzeln erlaubt werden. Die Sprecherin der SGD Nord erklärte, es habe zu keinem Zeitpunkt einen großen Ansturm von Anträgen gegeben.
Im Süden deckt die SGD Süd den Rheinabschnitt zwischen Maxau bei Karlsruhe und Kaub (Rhein-Lahn-Kreis) ab. Sie hat vier Genehmigungen erteilt, eine weitere ist anhängig und eine wurde abgelehnt, weil der Antragsteller kein Bestatter war. Anders als im Norden erteilt die Südbehörde Sammelgenehmigungen und erfährt die tatsächliche Zahl der Bestattungen erst einmal jährlich; sie geht davon aus, dass alle genehmigten Bestattungen stattgefunden haben oder stattfinden werden.
- Mosel
- 15 Genehmigungen
- Rhein
- 15 Genehmigungen
- Lahn
- 1 Genehmigungen
- Saar
- 0 Genehmigungen
Eine Nische, kein Massenphänomen
Ulrike Grandjean, stellvertretende Vorsitzende des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz, bestätigt, dass die neue Bestattungsform nicht so stark nachgefragt werde, wie manche zunächst erwartet hatten. „Zuerst war es das Neue, das Interessante, das Große – und am Ende ist es konkret nicht so viel“, sagte sie. Grandjean selbst habe noch keine einzige konkrete Anfrage für eine Flussbestattung erhalten, lediglich eine einzige Bestattungsverfügung, die sie erwähnt.
Zuerst war es das Neue, das Interessante, das Große – und am Ende ist es konkret nicht so viel.
Trüb und Grandjean sind sich einig, dass Flussbestattungen eine Nische bleiben werden. Frühe praktische Hürden, etwa die Beschaffung von Urnen, die sich nach dem Absetzen von einem Boot schnell auflösen, sind inzwischen überwunden.


