
Münchner Gericht verurteilt Afghanen zu lebenslanger Haft wegen Autoangriffs auf Gewerkschaftsdemo 2025 – Mutter und Tochter getötet
Ein deutsches Gericht verurteilte den 25-jährigen Afghanen Farhad N. zu lebenslanger Haft, weil er im Februar 2025 mit einem Auto in eine Münchner Gewerkschaftskundgebung gefahren war, eine Mutter und ihr Kleinkind getötet und über 40 Menschen verletzt hatte. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung unwahrscheinlich macht.
Der Angriff
Am 13. Februar 2025 fuhr Farhad N., ein 25-jähriger Afghane, der 2016 als 15-jähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen war, mit einem Auto in eine Ver.di-Gewerkschaftsdemonstration in München. Er beschleunigte an einem Polizeifahrzeug vorbei, das den Marsch sicherte, und rammte die Menge von hinten mit 34 bis 42 km/h, wobei eine 37-jährige Mutter und ihre 2-jährige Tochter getötet wurden. Die Mutter, gebürtige Algerierin, die als Ingenieurin für die Stadt München arbeitete, hatte sich bewusst am Ende der Demonstration in der Nähe der Polizei positioniert, weil sie sich dort sicherer fühlte. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt, mehrere mit lebensbedrohlichen Verletzungen. Das Gericht erfuhr, dass einige Opfer noch immer nicht genesen sind: Ein Mann musste sich kürzlich erneuten Beinoperationen unterziehen, und viele leiden unter schweren psychischen Folgen.
Das Urteil
Am Donnerstag verurteilte das Oberlandesgericht München Farhad N. zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes, 23-fachen versuchten Mordes, 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung. Das Gericht stellte eine „besondere Schwere der Schuld“ fest, eine Einstufung, die eine vorzeitige Entlassung nach den üblichen 15 Jahren höchst unwahrscheinlich macht; nach deutscher Praxis ist eine Freilassung frühestens nach 20 bis 25 Jahren möglich. Das Urteil folgte dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte 15 Jahre plus psychiatrische Unterbringung gefordert und auf eine hebephrene Schizophrenie verwiesen, doch das Gericht lehnte dies ab, obwohl ein psychiatrischer Gutachter eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert hatte.
- Mord
- 2 Anzahl
- Versuchter Mord
- 23 Anzahl
- Gefährliche Körperverletzung
- 19 Anzahl
- Vorsätzliche Körperverletzung
- 3 Anzahl
Motiv und Begründung des Richters
Das Gericht stellte fest, dass Farhad N. aus religiöser Motivation handelte, um willkürlich ausgewählte Menschen zu töten, die er als Ungläubige betrachtete, als Reaktion auf die Situation der Muslime in islamischen Ländern, einschließlich Afghanistan und Gaza. Richter Michael Höhne beschrieb ihn als einen Mann mit brüchigem Selbstwertgefühl, der sich in seinem islamischen Glauben radikalisiert hatte, vor der Tat betete, den Thronvers des Korans rezitierte und einem Bekannten eine Sprachnachricht mit dem muslimischen Glaubensbekenntnis schickte.
Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich vor Allah, vor sich selbst und vor seiner Familie als guter Muslim beweisen.
Der Bundesanwalt erklärte dem Gericht, die Tat sei auf die Vernichtung menschlichen Lebens ausgelegt gewesen, und in der Wahrnehmung des Angeklagten habe der Anschlag Allahs Willen entsprochen und sei eine erforderliche Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Das Gericht stellte fest, dass der Gang des Autos aus noch ungeklärten Gründen ausgekuppelt war, was weitere Todesfälle verhinderte; Farhad N. hat nie gebremst, sondern durchgehend das Gaspedal gedrückt.
Sie haben den Muslimen, den Ausländern und den Minderheiten einen Bärendienst erwiesen. Rechte und rechtsextreme Kreise nutzen genau solche Verbrechen, um Hass gegen Ausländer, Muslime und Minderheiten in der Bevölkerung zu schüren.
Politische Nachwirkungen
Der Münchner Anschlag war einer von mehreren mit Beteiligung von Migranten Ende 2024 und Anfang 2025, die Migration in den Mittelpunkt des deutschen Bundestagswahlkampfs rückten. Im Dezember 2024 fuhr ein in Saudi-Arabien geborener Mann mit einem SUV in den Magdeburger Weihnachtsmarkt und tötete sechs Menschen. Im Januar 2025 griff ein Syrer Kleinkinder in einer Kindertagesstätte an und tötete zwei, darunter einen 2-jährigen marokkanisch-deutschen Jungen. Nach diesem Anschlag erklärte CDU-Chef Friedrich Merz, heute Kanzler, „es reicht“ und versprach, dass unter seiner Regierung kein Asylbewerber ins Land kommen werde. Die CDU gewann die Wahl am 23. Februar 2025 mit über 28 Prozent, während die AfD 21 Prozent erreichte. Die AfD ist seitdem in Umfragen auf rund 28 Prozent gestiegen, wobei die Wirtschaft nun als Hauptsorge ihrer Anhänger genannt wird.
- Farhad N. kommt als 15-jähriger Flüchtling aus Afghanistan nach Deutschland
- Autoattacke auf Ver.di-Demonstration in München tötet zwei, verletzt über 40
- Bundestagswahl: CDU gewinnt mit über 28%, AfD zweiter mit 21%
- Oberlandesgericht München verurteilt Farhad N. zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld


