
Münchner Gericht verurteilt afghanischen Autofahrer zu lebenslanger Haft für Tötungen bei Demonstration 2025
Ein deutsches Gericht verurteilte Farhad N., einen 25-jährigen Afghanen, zu lebenslanger Haft, weil er am 13. Februar 2025 in München mit einem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi gefahren war, eine 37-jährige Mutter und ihre zweijährige Tochter tötete und mehr als 40 Menschen verletzte.
Das Urteil
Am Donnerstag, dem 6. August 2026, verurteilte das Oberlandesgericht München Farhad N., einen 25-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, zu lebenslanger Haft für einen Autofahrangriff auf eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi in München am 13. Februar 2025. Das Gericht sprach ihn des zweifachen Mordes, des 23-fachen versuchten Mordes (einen mehr als von der Staatsanwaltschaft beantragt), der 19-fachen gefährlichen Körperverletzung und der dreifachen vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Der vorsitzende Richter Michael Höhne stellte fest, dass der Angeklagte eine „besondere Schwere der Schuld“ trage, eine Bezeichnung nach deutschem Recht, die eine vorzeitige Entlassung nach der üblichen Mindesthaftzeit von 15 Jahren höchst unwahrscheinlich macht. Das Urteil folgte dem Antrag der Bundesanwaltschaft auf lebenslange Haft; die Verteidigung hatte auf 15 Jahre und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus plädiert.
- Farhad N. kommt in Deutschland an; Asylantrag abgelehnt
- Autofahrangriff auf Verdi-Demonstration in München
- Mutter und Tochter sterben zwei Tage nach dem Angriff an ihren Verletzungen
- Oberlandesgericht verurteilt Farhad N. zu lebenslanger Haft
Der Angriff
Am Morgen des 13. Februar 2025 marschierten rund 1.400 Menschen auf Aufruf der Gewerkschaft Verdi durch die Münchner Innenstadt. Die Stadt befand sich wegen der für den folgenden Tag geplanten Münchner Sicherheitskonferenz unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Farhad N. überholte mit einem BMW Mini die Polizeibegleitung des Zuges und fuhr absichtlich von hinten in die Menschenmenge. Eine 37-jährige Frau algerischer Herkunft, die als Ingenieurin für die Stadt arbeitete, und ihre zweijährige Tochter wurden durch den Aufprall etwa zehn Meter weit geschleudert. Beide starben zwei Tage später. Die Behörden gaben an, dass 44 weitere Menschen lebensgefährliche oder schwere Verletzungen erlitten, obwohl einige Quellen die Zahl mit knapp 40 angaben. Viele Opfer leiden weiterhin unter körperlichen oder psychischen Folgen, und einige sind weiterhin arbeitsunfähig. Farhad N. wurde noch am Steuer seines Autos sitzend festgenommen.
- Mord
- 2 Anzahl
- Versuchter Mord
- 23 Anzahl
- Gefährliche Körperverletzung
- 19 Anzahl
- Vorsätzliche Körperverletzung
- 3 Anzahl
Motiv und Hintergrund
Das Gericht stellte fest, dass Farhad N. in Deutschland willkürlich ausgewählte Menschen angreifen und töten wollte, als Reaktion auf die Lage in islamischen Ländern, einschließlich Afghanistan und Gaza, sowie auf das Vorgehen der Vereinigten Staaten und anderer westlicher Nationen dort. Der Richter erklärte, der Angeklagte habe eine Tat begehen wollen, die Gott gefällt, und Allah, sich selbst und seiner Familie beweisen wollen, dass er ein guter Muslim sei. Persönliche Emotionen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung hätten laut Gericht ebenfalls eine Rolle gespielt. Die Ermittler fanden keine Hinweise darauf, dass er einer terroristischen Vereinigung wie dem Islamischen Staat angehörte. Er war 2016 nach Deutschland gekommen, hatte aber nie Asyl erhalten; er besaß eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Bei seiner Festnahme rief er „Allahu Akbar“ und betete; die Behörden stellten schnell seine islamistische Gesinnung und religiöse Motivation fest.
Der Tatort war ein wahres Trümmerfeld.
Politischer Kontext
Der Angriff ereignete sich zehn Tage vor der Bundestagswahl und in einer Zeit, in der mehrere Angriffe mit Migrantenhintergrund in den vorangegangenen Monaten die Migration in den Mittelpunkt des Wahlkampfs gerückt hatten. Die Opposition brachte diese Angriffe mit der Migrationspolitik in Verbindung. Sowohl der Täter als auch die Opfer hatten einen Migrationshintergrund. Die Familie der Mutter und der Tochter rief dazu auf, die Todesfälle nicht politisch zu instrumentalisieren. Einer von zwei Staatsanwälten des Generalbundesanwalts erklärte in seinem Schlussplädoyer, die Vorgehensweise des Täters sei auf die Vernichtung menschlichen Lebens gerichtet gewesen.

