
Barbara Mróz-Gorgoń beantragt einjährige Freistellung, während Universität und Staatsanwaltschaft Markenbericht prüfen
Die ehemalige Regierungsbeauftragte für Markenpolitik Barbara Mróz-Gorgoń hat an der Wirtschaftsuniversität Wrocław eine einjährige krankheitsbedingte Freistellung beantragt, nachdem sie wegen eines KI-generierten nationalen Markenberichts und einer damit verbundenen staatsanwaltschaftlichen Betrugsermittlung zurückgetreten war.
Akademische Freistellung und institutionelle Überprüfung
Die ehemalige Regierungsbeauftragte für Markenförderung Barbara Mróz-Gorgoń beantragte eine einjährige krankheitsbedingte Freistellung von der Wirtschaftsuniversität Wrocław. Wissenschaftsminister Marcin Kulasek gab den Antrag am 11. September 2026 bekannt, nach Gesprächen mit dem Universitätsrektor Czesław Zając auf dem Wirtschaftsforum in Karpacz. Die Universität leitete Ende August 2026 ein Verfahren ein, um zu prüfen, ob Standards der akademischen Integrität verletzt wurden. Die Behörden bereiten zudem eine erneute Überprüfung ihrer Habilitationsschrift vor. Während der Disziplinarbeauftragte für wissenschaftliches Personal nach polnischem Hochschulrecht sechs Monate Zeit hat, um die formelle Untersuchung abzuschließen, wurde Mróz-Gorgoń von allen Lehrverpflichtungen entbunden. Rektor Zając betonte, dass die umstrittene Studie aus externen Aktivitäten außerhalb der Universität stamme, weshalb die Einrichtung das endgültige Urteil nicht vorwegnehmen könne.
Wir analysieren diese Situation, um die Umstände zu klären, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Standards wissenschaftlicher Integrität vorliegt, gemäß dem Hochschulgesetz und den Universitätsrichtlinien.
- Barbara Mróz-Gorgoń wird zur Regierungsbeauftragten für die Förderung Polens ernannt.
- Mróz-Gorgoń gibt im Fernsehen zu, KI-Werkzeuge im nationalen Markenbericht verwendet zu haben.
- Mróz-Gorgoń tritt nach weniger als einem Monat im Amt als Beauftragte zurück.
- Die Wirtschaftsuniversität Wrocław leitet ein disziplinarisches Ethikverfahren ein.
- Die Staatsanwaltschaft Warschau eröffnet ein Ermittlungsverfahren zur Abrechnung des Tourismuszuschusses.
- Wissenschaftsminister Marcin Kulasek gibt bekannt, dass Mróz-Gorgoń eine einjährige krankheitsbedingte Freistellung beantragt hat.
Fehler und künstliche Intelligenz in der staatlichen Markenbildung
Die Kontroverse geht auf den Diagnosebericht „Polaków portret własny” („Selbstporträt der Polen”) aus dem Jahr 2025 zurück, der vom Think Tank Fundacja Marka Polska veröffentlicht wurde, wo Mróz-Gorgoń als Präsidentin fungiert. Die 200.000 PLN teure Studie, die bewerten sollte, wie die Bürger die nationale Identität und das Potenzial des Landes sehen, geriet in die Kritik, nachdem Analyst Sebastian Meitz vom Sobieski-Institut mehrere Fehler detailliert aufzeigte. Der Text verortete die südliche Stadt Katowice im „nördlichen Zentrum” des Landes, behauptete, Polen habe fünf Nobelpreisträger, nannte aber nur drei, und stellte fest, dass 95 % der jungen Polen fließend Englisch sprächen, viele davon auch Chinesisch oder Französisch beherrschten. Methodische Unstimmigkeiten umfassten wechselnde Beschreibungen von 35 Fokusgruppen zu 35 einzelnen Teilnehmern sowie Fußnotennummerierungen, die von 3 auf 41 und 517 sprangen. Die Autorin war bereits im Dezember 2025 aufgefallen, nachdem sie Bewohner der Beskiden als „Indianer Polens” bezeichnet hatte.
Das ist ein Dokument, das nie hätte veröffentlicht werden dürfen. Es ist passiert, und ich muss mich hier an die Brust schlagen, ich habe KI verwendet.
Rücktritt und strafrechtliche Verfolgung des Projektzuschusses
Mróz-Gorgoń trat am 21. August 2026 von ihrem Regierungsposten zurück, nachdem sie diesen weniger als einen Monat zuvor, am 29. Juli 2026, angetreten hatte. Das Ministerium für Sport und Tourismus distanzierte sich öffentlich von der Veröffentlichung und erklärte, das Dokument sei kein Bestandteil einer ministeriellen Vereinbarung, obwohl auf dem Cover das Ministeriumslogo abgebildet war. Am 10. September 2026 leitete die Staatsanwaltschaft Warschau ein formelles Ermittlungsverfahren wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung und Abrechnung des Projekts „Marka Polska – podstrategia turystyczna” („Marke Polen – Tourismus-Teilstrategie”) ein. Mróz-Gorgoń fungierte als wissenschaftliche und inhaltliche Leiterin der Initiative, die 179.738,19 PLN Fördermittel aus dem Tourismusressort erhielt. Die Ermittler prüfen, ob Ministerialbeamte bei der Abrechnung des Zuschusses getäuscht wurden. Kulasek betonte, dass eine staatsanwaltschaftliche Überprüfung notwendig sei, um die finanzielle Abwicklung des staatlichen Projekts zu klären.
Angesichts dieses unvorstellbaren Ausmaßes an Hass ist es unmöglich, eine so verantwortungsvolle Rolle auszuüben.
- Zuschuss für Tourismus-Teilstrategie
- 179738.19 PLN
- Kosten des Selbstporträt-Berichts
- 200000 PLN


