
Spanische Schauspielerin Elisa Mouliaá erscheint vor Gericht in Madrid, nachdem ein Richter ihre Festnahme in einem Verleumdungsverfahren angeordnet hatte, das vom ehemaligen Politiker Íñigo Errejón angestrengt wurde
Elisa Mouliaá erschien am Mittwoch freiwillig vor dem Gericht Plaza de Castilla, nachdem ein Richter ihre Inhaftierung angeordnet hatte, weil sie drei frühere Vorladungen in einem Verleumdungsprozess, den der ehemalige Sumar-Sprecher Íñigo Errejón angestrengt hatte, versäumt hatte.
Hintergrund des Falls
Der Rechtsstreit zwischen der Schauspielerin Elisa Mouliaá und dem ehemaligen Politiker Íñigo Errejón begann im Jahr 2021, als Mouliaá Errejón des sexuellen Übergriffs auf einer Party beschuldigte. Errejón, damals Parlamentssprecher der linken Sumar-Partei, wurde daraufhin in diesem Fall angeklagt. In einem separaten Verfahren reichte Errejón eine Verleumdungsklage gegen Mouliaá ein, in der er behauptete, sie habe öffentlich erklärt, er habe zwei Zeugen in den Ermittlungen wegen sexuellen Übergriffs erpresst. Dieses Verleumdungsverfahren wird nun vor dem Madrider Gericht der Instruktion Nummer 9 verhandelt.
Festnahmeanordnung und versäumte Termine
Richter Arturo Zamarriego (in einigen Berichten als Adolfo Carretero genannt) erließ am 16. Juni einen Haftbefehl gegen Mouliaá, nachdem sie zum dritten Mal nicht zu einem vereinbarten Gerichtstermin erschienen war. Die Schauspielerin hielt sich im Ausland auf, Berichten zufolge aus beruflichen Gründen in Dubai, und hatte beantragt, per Videokonferenz auszusagen, was der Richter ablehnte. Das Gericht erklärte, sie habe „eine klare und eindeutige Absicht gezeigt, sich der Justiz zu entziehen.“
- Mouliaá beschuldigt Errejón des sexuellen Übergriffs auf einer Party; getrennte strafrechtliche Ermittlungen beginnen.
- Mouliaá erscheint im Zusammenhang mit dem Sexualdeliktverfahren vor dem Gericht Plaza de Castilla (Archivfoto).
- Richter Zamarriego ordnet Mouliaás Festnahme an, nachdem sie einen dritten Gerichtstermin im Verleumdungsverfahren versäumt hat.
- Mouliaá kehrt nach Angaben von Justizkreisen aus Dubai nach Spanien zurück.
- Mouliaá erscheint freiwillig vor dem Gericht Plaza de Castilla, um im Verleumdungsverfahren auszusagen.
Freiwillige Rückkehr und Gerichtstermin
Mouliaá kehrte am 23. Juni nach Spanien zurück und erschien am 24. Juni um 10:30 Uhr im Gericht Plaza de Castilla, wodurch die Vollstreckung des Haftbefehls vermieden wurde. In einer Pressemitteilung erklärte sie, sie habe sich freiwillig zur Rückkehr entschlossen, „obwohl sie zuvor berufliche Verpflichtungen im Ausland nachgewiesen und medizinische Umstände geltend gemacht hatte, die dem Verfahren bereits mitgeteilt worden waren.“ Ihr Anwaltsteam argumentierte, die Haftanordnung sei für einen Fall, der sich um Social-Media-Beiträge drehe, unverhältnismäßig.
Rechtliche Argumente
Errejóns Verteidigung beantragte, dass die Richterin Mouliaá verpflichten solle, sich alle vierzehn Tage zu melden, um „ihre Anwesenheit im Verfahren für zukünftige persönliche Zustellungen und Vorladungen sicherzustellen, angesichts ihrer offensichtlichen Verfahrensbehinderung und der Gefahr, dass sie erneut nicht erscheint.“ Mouliaá besteht darauf, dass sie im Rahmen ihres Rechts gehandelt habe, Meinungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu äußern, und sagt, sie habe „nichts zu verbergen.“ Ihre Vertreter bezeichnen ihre Rückkehr als Beweis einer „eindeutigen Bereitschaft“, mit der Justiz zusammenzuarbeiten.


