
Täter von Magdeburg: Lebenslange Haft für Weihnachtsmarkt-Attentäter
Ein deutsches Gericht verurteilte den saudi-arabischen Arzt Taleb al-Abdulmohsen am Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Er hatte im Dezember 2024 ein Auto in einen vollen Weihnachtsmarkt in Magdeburg gesteuert, sechs Menschen getötet und Hunderte verletzt.
Das Urteil
Das Magdeburger Landgericht befand Taleb al-Abdulmohsen, 51, des sechsfachen Mordes und des versuchten Mordes an Hunderten weiteren Menschen für schuldig. Es verhängte eine lebenslange Haftstrafe und stellte eine „besondere Schwere der Schuld“ fest – eine rechtliche Einstufung, die eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt. Das Gericht behielt sich zudem die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung vor, was eine Entlassung noch unwahrscheinlicher macht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte wollte eine möglichst große Zahl von Opfern und nahm billigend in Kauf, dass jeder, der sich in der Fahrbahn seines Fahrzeugs befand, getötet oder schwer verletzt werden könnte.
Der Anschlag
Am 20. Dezember 2024 steuerte al-Abdulmohsen einen geliehenen BMW X3 mit einem Gewicht von über zwei Tonnen in den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Während des etwa einminütigen Angriffs erreichte er Geschwindigkeiten von bis zu 48 km/h. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren kamen ums Leben. Die Angaben zur Zahl der Verletzten schwanken; die Berichte reichen von mehr als 200 bis zu über 300 Verletzten. Die Polizei nahm ihn noch am Tatort fest.
Hintergrund und Motiv des Täters
Al-Abdulmohsen kam 2006 als Flüchtling nach Deutschland und arbeitete als Psychiater in einer Rehabilitationsklinik für suchtkranke Straftäter in Bernburg bei Magdeburg. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass er aus persönlicher Frustration handelte, nicht aus ideologischen Gründen. Er hatte einen Zivilprozess gegen eine Kölner Flüchtlingsorganisation verloren, und mehrere von ihm eingereichte Strafanzeigen waren erfolglos geblieben. Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte bei ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein ausgeprägtes Geltungsbedürfnis, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete.
Der Angeklagte war und ist nur mit sich selbst beschäftigt.
Trotz der persönlichen Motive war das öffentliche Profil des Täters stark politisch geprägt. Er bezeichnete sich selbst als Ex-Muslim, äußerte sich scharf kritisch gegenüber dem Islam und bekundete auf sozialen Medien Unterstützung für die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD). Deutsche Behörden hatten ihn zuvor wegen Gewaltandrohungen mit Geldstrafen belegt, er hatte jedoch keine Vorstrafen wegen Gewalttaten.
Politische Folgen und Parallelen zu 2016
Die Tat von Magdeburg verschärfte die Debatte über Migration in Deutschland und erhöhte den Druck auf den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz im Vorfeld der Bundestagswahl im Februar 2025. Der Anschlag weckte auch Erinnerungen an den Weihnachtsmarkt-Anschlag in Berlin im Dezember 2016, bei dem ein Islamist einen Lastwagen in eine Menschenmenge gesteuert und zwölf Menschen getötet hatte.
- Berlin 2016
- 12
- Magdeburg 2024
- 6
Gerichtssaal und Reaktionen
Aufgrund der großen Zahl der Opfer richtete das Gericht einen provisorischen Gerichtssaal ein. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg verlas die Verletzungen der Opfer im Detail. Al-Abdulmohsen saß mit Handschellen auf der Anklagebank, gekleidet in Jeans und einem dunkelblauen Hemd.
Ich bin mit dem Urteil zufrieden.
Es ist sowohl ein Abschluss als auch ein erster Schritt, um nach vorne zu blicken.
Der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte, das Urteil könne das Leid nicht ungeschehen machen. „Der Täter hat unermessliches Leid über viele Menschen gebracht“, erklärte er. Das Versprechen der Unterstützung für die Opfer bleibe bestehen.
- Al-Abdulmohsen steuert einen BMW X3 in den Magdeburger Weihnachtsmarkt, tötet sechs Menschen und verletzt Hunderte; noch am Tatort festgenommen.
- Prozessbeginn vor dem Landgericht Magdeburg.
- Das Gericht verurteilt ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit ‚besonderer Schwere der Schuld‘.

