Kastilien und León ficht zwei Einwanderungsdekrete der spanischen Regierung vor Gericht an
Die Regionalregierung von Kastilien und León geht rechtlich gegen zwei separate Dekrete der Zentralregierung zu unbegleiteten minderjährigen Migranten und zur Regularisierung von Einwanderern vor und argumentiert, diese seien einseitig und unverhältnismäßig.
Anfechtung des Dekrets zur Minderjährigenquote
Die Junta von Kastilien und León gab am Sonntag bekannt, dass sie gegen das am 30. Juni verabschiedete Königliche Dekret 556/2026 Berufung einlegen wird, das die Regelkapazität des Schutzsystems für unbegleitete ausländische Minderjährige festlegt. Das Dekret weist der Region eine Kapazität von 833 Minderjährigen zu, gegenüber 783 in einem früheren Dekret vom August 2025, das ebenfalls angefochten wird.
Die Regierung Spaniens handelt erneut einseitig, ohne die einstimmige Zustimmung aller Gemeinschaften und ohne die Zuständigkeiten zu respektieren, die jeder Gemeinschaft im Bereich des Kinderschutzes zustehen.
Die Regionalregierung argumentiert, dass die Kapazität nach politischen Kriterien und nicht nach der tatsächlichen Aufnahmekapazität jedes Territoriums festgelegt werde, was eine angemessene Ressourcenplanung erschwere und die Nachhaltigkeit des Schutzsystems gefährde.
- Dekret Aug. 2025
- 783 Minderjährige
- Dekret Juni 2026
- 833 Minderjährige
Unverhältnismäßiger Anstieg
Die Junta hebt hervor, dass die Bevölkerung Kastilien und Leóns zwischen August 2025 und Mai 2026 nur um 0,72 % wuchs, während die Zahl der zugewiesenen Minderjährigen um 6,38 % von 783 auf 833 stieg. Dies zeige einen Mangel an Verhältnismäßigkeit bei den von der Zentralregierung angewandten Kriterien und eine Missachtung der Realität der Region.
Die Rechtsdienste der autonomen Verwaltung werden auf Antrag des Ministeriums für Deregulierung, Familie und Soziale Hilfe unter der Leitung von Vizepräsident Carlos Pollán in den kommenden Tagen die Berufung einreichen.
Regularisierungsdekret vom Obersten Gerichtshof zugelassen
Parallel dazu hat der Oberste Gerichtshof eine von Kastilien und León eingereichte Berufung gegen das Regularisierungsdekret der Regierung für Einwanderer zugelassen. Die Regionalregierung stellt das beispiellose Ausmaß des Verfahrens, die Lockerung der Nachweispflichten und die fehlende Beteiligung der Autonomen Gemeinschaften in Frage.
Es gibt solide und ausreichend begründete rechtliche Gründe, um die Rechtmäßigkeit dieses Königlichen Dekrets in Frage zu stellen, dessen Dimension und Inhalt die Einlegung der Berufung durch die Junta von Kastilien und León voll und ganz rechtfertigen.
- Ursprüngliche Schätzung
- 500000 Personen
- Aktuelle Schätzung
- 1100000 Personen
Bedenken hinsichtlich Umfang und Vereinbarkeit
Die Junta weist darauf hin, dass die ursprüngliche Schätzung der Regierung über die Zahl der potenziellen Begünstigten bei etwa 500.000 Personen lag, neuere Schätzungen die Zahl jedoch auf ungefähr 1.100.000 beziffern, ohne dass eine Analyse der Auswirkungen erfolgt sei. Die Berufung argumentiert zudem, dass das Dekret weder einen Nachweis über tatsächlichen Wohnsitz und Verwurzelung noch über eine tatsächliche Erwerbstätigkeit in Spanien verlange, und damit die Grundsätze ändere, die solche Verfahren bisher inspiriert hätten.
Schließlich hält die Regionalregierung das Dekret für unvereinbar mit dem Rahmen der von den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Migrationskontrolle eingegangenen Verpflichtungen.


