Kartellamt billigt 50+1-Regel nach achtjähriger Prüfung, fordert aber drei Nachbesserungen von der Bundesliga
Das Bundeskartellamt hat seine achtjährige Prüfung der 50+1-Regel am 12. August 2026 abgeschlossen. Es stellte keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Einwände fest, ordnete jedoch drei Nachbesserungen durch die Bundesliga an, darunter die schrittweise Abschaffung der Ausnahmeregelungen für Wolfsburg und Leverkusen.
Kartellamt schließt achtjähriges Verfahren ab
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren zur 50+1-Regel am 12. August 2026 abgeschlossen und keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Einwände festgestellt. Die Prüfung, die die Bundesliga selbst vor acht Jahren beantragt hatte, untersuchte, ob die Regel, die Investoren den Erwerb von Stimmrechtsmehrheiten an den Profifußball-Kapitalgesellschaften der Vereine verbietet, den Wettbewerb rechtswidrig einschränkt. Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts, stellte klar, dass die Behörde kein Verbotsverfahren einleiten werde.
Wir führen kein Verfahren zum Verbot der 50+1-Regel durch und leiten auch jetzt keines ein.
Das Kartellamt hält die Einschränkung für zulässig, weil sie die Mitsprache der Vereinsmitglieder sicherstellt und der Mutterverein die Profiabteilung prägt. Die Regel müsse jedoch einheitlich und ohne Unterschiede angewandt werden, betonte die Behörde, und drei konkrete Problembereiche wurden identifiziert.
Drei Problembereiche benannt
Der erste betrifft RB Leipzig. Das Kartellamt forderte eine Mitbestimmung der Fans und einen offenen Zugang zur Vereinsmitgliedschaft, was weithin als deutlicher Hinweis auf den sächsischen Klub verstanden wird, dessen eingetragener Verein derzeit nur 23 stimmberechtigte Mitglieder hat. RB Leipzig reagierte, dass der Verein und die Liga in ständigem und gutem Austausch stünden und man den weiteren Entwicklungen gelassen und konstruktiv entgegensehe.
Der zweite Bereich betrifft die sogenannten Förderausnahmen, die Bayer Leverkusen (seit 1999) und VfL Wolfsburg (seit 2001) gewährt wurden, weil ihre Konzernmütter Bayer und Volkswagen die Klubs seit Jahrzehnten finanzieren. Das Kartellamt hielt den Vorschlag der Liga, den Muttervereinen bestimmte Vetorechte und Beteiligungsrechte einzuräumen, für unzureichend, um das Regelwerk unangreifbar zu machen. Die Behörde empfahl, die Förderausnahmen prospektiv abzuschaffen und den Bestandsschutz mit der Verpflichtung zu verbinden, die Mehrheitsbeteiligung innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist an den jeweiligen Verein zurückzugeben. Bereits im Juni 2025 hatte das Kartellamt Nachbesserungen gefordert und dabei auf neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verwiesen, wonach ein dauerhafter Bestandsschutz für Vereine mit bestehenden Förderausnahmen unter den vorgeschlagenen Bedingungen nicht mehr möglich erscheine.
Der dritte Problembereich ist Hannover 96, wo Geschäftsführer Martin Kind, selbst einer der größten externen Investoren, bei einer DFL-Abstimmung anders abgestimmt hatte, als der Verein es ihm vorgab.
Vereine und Liga müssen nun Lösungen finden
Die Dachorganisation der Bundesliga erklärte, sie wolle nun mit allen 36 Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga an einer solidarischen Lösung arbeiten, um die Rechtssicherheit der Regel zu verbessern. Die Ligaspitze begrüßte, dass das Kartellamt keine grundsätzlichen Bedenken geäußert habe.
Es ist ein bedeutender Schritt, dass das Bundeskartellamt in seiner abschließenden Bewertung keine grundsätzlichen Einwände gegen die Regel erhebt. Es geht nun darum, innerhalb der Liga mit allen 36 Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga Lösungen zu finden.
Die TSG Hoffenheim, bei der SAP-Mitgründer Dietmar Hopp seit 2015 die Mehrheit an der Fußball-Kapitalgesellschaft hielt, kehrte Ende 2023 zur regulären 50+1-Struktur zurück – der einzige Förderausnahme-Klub, der dies getan hat. Wie die Bundesliga mit den Vorgaben des Kartellamts umgeht, liege in ihrer eigenen Verantwortung, so Mundt.
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