
Bundeskabinett billigt verspätete BAföG-Reform mit höheren Sätzen ab 2027
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur BAföG-Reform verabschiedet, der die Studienbeihilfen ab 2027 erhöht, nachdem monatelange Koalitionsstreitigkeiten über die Finanzierung die Erhöhungen um ein halbes Jahr verzögert hatten.
Kabinett billigt verspätete BAföG-Reform
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 12. August 2026, einen Gesetzentwurf zur BAföG-Reform verabschiedet, nachdem monatelange Koalitionsstreitigkeiten über die Finanzierung die Erhöhungen verzögert hatten. Der Gesetzentwurf geht nun an Bundestag und Bundesrat, die voraussichtlich im Herbst darüber beraten und ihn verabschieden werden. Die Reform erhöht die finanzielle Unterstützung für Studierende und Schüler, verschiebt die meisten Erhöhungen jedoch um mindestens ein halbes Jahr gegenüber dem ursprünglichen Koalitionsvertrag.
CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt, die Wohnkostenpauschale für das kommende Wintersemester 2026 zu erhöhen. Aufgrund der angespannten Bundeshaushaltslage wurde die Erhöhung auf das Sommersemester 2027 verschoben. Zeitweise stand die Erhöhung ganz in Frage, bis nach Protesten der SPD ein Kompromiss erzielt wurde. Die Wohnkostenpauschale wird von 380 auf 440 EUR pro Monat für Studierende steigen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Schrittweise Erhöhungen bis 2029
Der BAföG-Grundbedarf, der seit zwei Jahren unverändert bei 475 EUR liegt, wird in zwei Schritten steigen: auf 503 EUR im Wintersemester 2027/28 und auf 563 EUR im Sommersemester 2029, was dem aktuellen Niveau der Grundsicherung entspricht. Zusammen mit der Wohnkostenpauschale würden die Empfänger nach dem letzten Schritt bis zu 1.003 EUR erreichen, verglichen mit dem derzeitigen Höchstbetrag von 855 EUR. Wer seine eigene Krankenversicherung bezahlt, erhält zusätzliche Zuschläge, die den aktuellen Höchstbetrag auf 992 EUR bringen; auch diese Zuschläge sollen steigen. Ab 2030 werden die BAföG-Sätze gesetzlich alle zwei Jahre überprüft und angepasst, um mehr Kontinuität in das System zu bringen.
Das Schüler-BAföG für Berufsschüler, die nicht zu Hause wohnen, wird ab nächstem Frühjahr von 666 auf 713 EUR steigen. BAföG wird stets individuell berechnet, basierend auf dem Einkommen der Eltern, Ehepartner oder Lebenspartner sowie dem eigenen Einkommen und Vermögen des Antragstellers.
- Kabinett verabschiedet BAföG-Reformgesetz
- Wohnkostenpauschale steigt auf 440 EUR; Schüler-BAföG steigt auf 713 EUR
- Grundbedarf steigt auf 503 EUR
- Freibeträge beginnen mit jährlichen Erhöhungen um 1,5 %
- Grundbedarf steigt auf 563 EUR und erreicht damit das Niveau der Grundsicherung
- Zweijährliche Überprüfung und Anpassung der BAföG-Sätze beginnt
Digitalisierung und erweiterte Berechtigung
Anträge werden mit wenigen Ausnahmen auf das Online-Portal „BAföG digital“ umgestellt. Der Leistungsnachweis, eine Fortschrittskontrolle, die zuvor im fünften Semester erforderlich war, um zu bestätigen, dass die Studierenden im Zeitplan liegen, wird abgeschafft. Die Freibeträge, die zur Berechnung der Anspruchsberechtigung auf der Grundlage des Einkommens der Eltern und Partner herangezogen werden, steigen ab dem 1. August 2028 automatisch um 1,5 % pro Jahr. Dies soll verhindern, dass Empfänger ihren Anspruch verlieren, wenn Inflation und Löhne steigen. Ohne diese Anpassung könnten BAföG-Empfänger laut SPD aufgrund von Lohnsteigerungen der Eltern und Inflation ihren Anspruch verlieren. Die gesamten zusätzlichen Kosten für Bund, Länder und Gemeinden werden in den nächsten vier Jahren auf rund 1 Milliarde EUR geschätzt.
- Grundbedarf (aktuell)
- 475 EUR
- Grundbedarf (2029)
- 563 EUR
- Wohnkostenpauschale (aktuell)
- 380 EUR
- Wohnkostenpauschale (2027)
- 440 EUR
- Schüler-BAföG (aktuell)
- 666 EUR
- Schüler-BAföG (2027)
- 713 EUR
Reaktionen zwischen Zustimmung und Kritik
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) verteidigte das Paket als einen Schritt zur Erfüllung des BAföG-Versprechens der sozialen Aufstiegsmobilität.
Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.
Die Wissenschaftsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Bettina Martin (SPD), begrüßte die Reform und erklärte, dass das Studium nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen dürfe. Das Deutsche Studierendenwerk bezeichnete den Kabinettsbeschluss als wichtiges Signal.
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss endet eine viel zu lange Phase der politischen Ungewissheit.
Anbuhl merkte jedoch an, dass die erhöhte Wohnkostenpauschale immer noch weit unter dem bundesweiten Durchschnitt der WG-Miete von 512 EUR und 800 EUR in München liegen werde. Er sagte auch, dass die vollständige Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an das Existenzminimum bis 2029 zu lange dauere. Die Gewerkschaft GEW bezeichnete die Reform als „eine verspätete kleine Reform mit eingebauten sozialen Kürzungen“ und forderte den Bundestag auf, sie nicht zu verabschieden. Die grüne Forschungspolitikerin Ayse Asar warf Union und SPD Versäumnisse vor.
Empfängerzahlen auf 25-Jahres-Tief
Im Jahr 2025 erhielten 570.000 Menschen BAföG, ein Rückgang um 7 % gegenüber dem Vorjahr und der niedrigste Stand seit 25 Jahren. Die Zahl der studierenden Geförderten sank um 8 % auf 443.100, während die Zahl der Schülerförderungen um 1,6 % zurückging. Deutschland hat etwa 2,9 Millionen eingeschriebene Studierende und 11,5 Millionen Schüler. Die Lebensmittelpreise sind seit 2021 laut Statistisches Bundesamt um 30 % gestiegen, was den Kostendruck auf die Studierenden erhöht und die Forderungen nach einer Reform ausgelöst hat.


