
Über 1.000 deutsche Juristen fordern Regierung und Bundestag auf, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten
Der offene Brief, unterzeichnet von mindestens 1.051 Anwälten, Richtern und Staatsanwälten, beruft sich auf ein Rechtsgutachten, wonach die Politik der rechtsextremen Partei gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstößt.
Der offene Brief und seine Unterzeichner
Mehr als 1.000 juristische Fachleute in Deutschland haben einen offenen Brief unterzeichnet, in dem sie die Bundesregierung und den Bundestag auffordern, ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) einzuleiten. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) gab am 3. August 2026 bekannt, dass mindestens 1.051 Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, juristische Mitarbeiter aus öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft sowie Referendare den Appell unterzeichnet hätten. Der Brief wurde erstmals Mitte Juli mit mehr als 500 Unterzeichnern veröffentlicht; die Zahl hat sich seither verdoppelt.
- Mehr als 500 Juristen unterzeichnen einen offenen Brief, der ein Verbotsverfahren gegen die AfD fordert
- Unterzeichnerzahl erreicht 1.051; der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) gibt die Zahl in Berlin bekannt
- Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei der die AfD in Umfragen führt
Die Unterzeichner sehen es als ihre Pflicht an, die Menschenwürde für alle zu verteidigen, so der RAV, und fügte hinzu, dass der Widerstand gegen eine Partei, die gegen grundlegende Verfassungswerte verstößt, Teil dieser Pflicht sei.
Rechtsgrundlage und das GFF-Gutachten
Der Aufruf stützt sich auf ein Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Acht Rechtsexperten kamen zu dem Schluss, dass die Politik der AfD gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstößt und die Partei damit verfassungswidrig ist. Der RAV argumentiert, dass das Gutachten eine hohe Erfolgsaussicht für einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zeige.
Forderungen und Warnungen des RAV
Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD und ein Verbot zu stellen. Der RAV warnte, dass der Demokratie ernsthafter Schaden drohe und eine Gefahr für viele Menschen bestehe, falls es der Partei gelinge, ihre verfassungsfeindliche Agenda umzusetzen.
Das Grundgesetz gibt uns ein Werkzeug, das endlich genutzt werden muss. Politiker müssen aufhören, sich hinter unrealistischen Ausreden zu verstecken, und handeln, bevor es zu spät ist.
Politischer Gegenwind
Die BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Initiative scharf. Sie bezeichnete die Debatte selbst als schädlich und warf den Befürwortern einen neuen Autoritarismus vor, der aus Unfähigkeit zu sachlicher Debatte immer dreister nach Verboten rufe.
Allein die Debatte ist schädlich. Das ist ein neuer Autoritarismus, der aus Unfähigkeit zu sachlicher Debatte immer dreister nach Verboten ruft.
Der Verfahrensweg und der Wahlhintergrund
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes können nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat einen Antrag auf Verbot einer bundesweiten Partei stellen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann. Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD derzeit als Verdachtsfall auf Extremismus; mehrere Landesverbände sind als gesichert extremistisch eingestuft. Der juristische Vorstoß erfolgt, während die AfD bundesweit in Umfragen führt und am 6. September 2026 eine Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ansteht.


