
EU-weite Pflicht für Fahrerüberwachungskameras erhält datenschutzrechtliches Okay, Sicherheitsnachweis fehlt noch
Neue EU-Vorschriften verlangen, dass jedes neu zugelassene Auto die Aufmerksamkeit des Fahrers mit einer Infrarotkamera überwacht. Der deutsche Datenschutzbeauftragte hat nun bestätigt, dass das System nicht gegen Datenschutzgesetze verstößt.
Seit dem 1. Juli 2026 muss jeder neue Pkw, der in der Europäischen Union zugelassen wird, mit einem erweiterten Fahrerablenkungswarnsystem (Advanced Driver Distraction Warning, ADDW) ausgestattet sein. Die kamerabasierte Technologie nutzt Infrarotsensoren, um das Gesicht, die Kopfhaltung und die Blickrichtung des Fahrers zu erfassen. Wenn die Augen des Fahrers zu lange von der Straße abweichen, löst das System einen akustischen und optischen Alarm aus. Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen sind, wobei die illegale Nutzung von Smartphones am Steuer der Hauptfaktor ist.
So funktioniert die Überwachung
Das ADDW ist als geschlossenes System konzipiert. Die Bilddaten werden in Echtzeit vollständig im Fahrzeug verarbeitet. Sobald eine Warnung ausgegeben oder verworfen wird, müssen die Rohdaten sofort und unwiderruflich gelöscht werden. Eine Übertragung in die Cloud, an den Fahrzeughersteller, an Versicherungen oder an Behörden ist unzulässig. Die biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung wurde ausdrücklich verboten; das System identifiziert nicht, wer am Steuer sitzt. Einige Hersteller verwenden auch ausgefeiltere Radartechnologie, um im Auto zurückgelassene Kinder zu erkennen, aber die Anwesenheitserkennung von Kindern (Child Presence Detection, CPD) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Datenschutzrechtliche Bewertung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat sich gegen Befürchtungen gewehrt, dass die Innenraumüberwachung gegen Datenschutzrechte verstößt. Ein Sprecher teilte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit, die Behörde sei zufrieden, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und unverzüglich nach der Verarbeitung gelöscht werden müssen.
Insoweit genügt die gesetzliche Regelung den datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Der Sprecher fügte hinzu, dass die Einhaltung von den Datenschutzbeauftragten der Länder überprüft werden könne. Bei schwerwiegenden Verstößen können die Behörden Zwangsmaßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Marktüberwachungsbehörde hat zudem die Befugnis, stichprobenartig zu prüfen, ob Fahrzeugtypen den technischen Vorschriften entsprechen, und gegebenenfalls Rückrufe anzuordnen.
Sicherheitswirkung noch offen
Der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik (AZT) hält automatische Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. Er warnt jedoch davor, dass der Nutzen in der Praxis noch nicht belegt sei.
Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Ein konkreter Nachweis einer Unfallrisikominderung im realen Verkehr steht jedoch noch aus.
Praxenthaler betonte, dass die Systeme die Notwendigkeit einer ablenkungsfreien Fahrzeugcockpitgestaltung nicht ersetzen.
Fahrererfahrung und Deaktivierung
Fahrer können die Innenraumüberwachung über die Fahrzeugeinstellungen ausschalten, aber das System aktiviert sich bei jedem Motorstart automatisch wieder, ähnlich wie der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), der vor Geschwindigkeitsüberschreitungen warnt. Eine dauerhafte Deaktivierung ist rechtlich nicht möglich. Tester beschreiben die Kalibrierung vieler Systeme als extrem empfindlich. Ein kurzer Blick zur Seite auf die Landschaft, die Suche nach einem Lied auf dem Touchscreen oder der Blick zurück zu Kindern auf der Rückbank lösen oft ein ununterbrochenes Piepen aus. Testberichte bezeichnen das System als ermüdend und frustrierend, weil es normales menschliches Verhalten bestraft. Die Kritik erstreckt sich auch auf das moderne Fahrzeugdesign: Während der Gesetzgeber verlangt, dass Fahrer die Augen auf der Straße behalten, bauen die Hersteller immer größere Touchscreens ein, die die Aufmerksamkeit vom Fahren ablenken.

