Der Rat des Berufungsgerichts Piräus gab einer Beschwerde gegen eine frühere ablehnende Entscheidung statt und ordnete die bedingte Entlassung von Athanasios Chortariás an, wie sein Anwalt Ioannis Glykas in einer auf den 23. Oktober 2026 datierten Erklärung mitteilte.
Chortariás wurde wegen tödlicher Körperverletzung in Mittäterschaft zu sechs Jahren Haft verurteilt; die Strafe trat er 2024 an.
Nach Angaben des Anwalts wog der Rat gutes Verhalten während der Haft, Arbeit in der Haftanstalt, einen stabilen und dauerhaften Wohnsitz sowie eine für die Zeit nach der Entlassung vereinbarte Arbeitsstelle ab.
Athanasios Chortariás, ein Immobilienmakler, ist nach Angaben seiner Anwälte in einer am 23. Oktober 2026 veröffentlichten Erklärung unter restriktiven Auflagen entlassen worden. Der Rat des Berufungsgerichts Piräus gab einer Beschwerde gegen eine frühere ablehnende Entscheidung eines Rats in Piräus statt und ordnete seine bedingte Entlassung an. Chortariás war wegen tödlicher Körperverletzung in Mittäterschaft zu sechs Jahren Haft verurteilt worden; die Verurteilung geht auf einen Angriff in Omonia in Athen im Jahr 2018 zurück. Die Berichte nennen unterschiedliche Monate für den Angriff – einige sprechen von September, einer von Januar –, daher nennt diese Zusammenfassung nur das Jahr.
Glykas erklärte, der Rat habe festgestellt, dass sein Mandant sowohl die formalen als auch die materiellen Voraussetzungen für eine Entlassung erfülle, und zitierte in seiner Erklärung den Wortlaut der Entscheidung.
„Nach der Begründung der Entscheidung erfüllt unser Mandant sowohl die formalen als auch die materiellen Voraussetzungen, etwa gutes Verhalten innerhalb der Haftanstalt.“
Zu den Faktoren, die der Rat nach Angaben der Erklärung abwog, gehörten gutes Verhalten während der Haft, in der Haftanstalt geleistete Arbeit, ein stabiler und dauerhafter Wohnsitz sowie eine für die Zeit nach der Entlassung vereinbarte Arbeitsstelle. Der Anwalt erklärte zudem, Chortariás habe die Strafe 2024 angetreten und habe die formalen Voraussetzungen bereits erfüllt, als er den Antrag auf bedingte Entlassung stellte. Der Rat folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, gab den Beschwerdegründen statt, hob die frühere ablehnende Entscheidung auf und ordnete die bedingte Entlassung an.
Der Entlassung geht eine Entwicklung voraus, die mit dem Angriff in Omonia im Jahr 2018 und einer Verurteilung zu sechs Jahren Haft begann. Die wichtigsten datierten Eckpunkte sind unten aufgeführt.
Die Strafe erging wegen tödlicher Körperverletzung, und laut der Erklärung trat Chortariás sie 2024 an. Die Anordnung des Berufungsrats erging im Oktober 2026, nachdem der erste Antrag auf Entlassung vom Rat in Piräus abgelehnt worden war.
Die Artikel nennen nicht die konkreten restriktiven Auflagen, die mit der Entlassung verbunden sind. Sie sagen auch nicht, wann Chortariás die Haftanstalt verließ oder ob die Entscheidung weiter angefochten werden kann. Die einzige Darstellung der Begründung des Gerichts stammt aus der Erklärung des Verteidigers, die die Medien wiedergaben.
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Athanasios Chortariás, der wegen tödlicher Körperverletzung eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt, ist unter restriktiven Auflagen entlassen worden. Das geht aus einer Erklärung seiner Anwälte vom 23. Oktober 2026 hervor. Der Anwalt erklärt, der Berufungssenat habe festgestellt, dass sein Mandant sowohl die formalen als auch die materiellen Voraussetzungen für eine Entlassung erfülle.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von H Kαθημερινή, Η Ναυτεμπορική, ΣΚΑΪ und weiteren Medien. Veröffentlicht .