
Konto der italienischen EU-Abgeordneten Ilaria Salis wegen unbezahlter Anwaltskosten gepfändet
Anwälte zweier entlassener parlamentarischer Assistenten haben Gelder vom Bankkonto der Europaabgeordneten Ilaria Salis gepfändet, um 7.000 Euro an unbezahlten Verfahrenskosten einzutreiben.
Pfändung wegen unbezahlter Anwaltskosten
Anwälte zweier ehemaliger parlamentarischer Assistenten der italienischen EU-Abgeordneten Ilaria Salis haben eine Drittschuldnerpfändung gegen ihr Bankkonto eingeleitet. Das Vollstreckungsverfahren zielt auf rund 7.000 Euro unbezahlter Prozesskosten ab, die aus abgewiesenen gerichtlichen Anträgen resultieren. Das betroffene Konto erhält das monatliche Gehalt und die offiziellen Zulagen, die Salis als gewählte Abgeordnete im Europäischen Parlament für die Fraktion Alleanza Verdi e Sinistra bezieht.
Die Vollstreckungsmaßnahme geht auf zwei getrennte Zivilverfahren zurück, in denen Salis versuchte, ein früheres arbeitsgerichtliches Urteil einzufrieren. Während die ursprüngliche Entschädigungsanordnung noch Gegenstand eines laufenden Berufungsverfahrens ist, wurden die ihr nach der Ablehnung ihrer Eilanträge auferlegten Prozesskosten sofort vollstreckbar. Die Gläubigervertreter reichten daraufhin die Pfändung gegen ihr Kreditinstitut ein, um die unbezahlten Gerichtsgebühren einzutreiben.
Entlassung der parlamentarischen Assistenten
Der Streit geht auf Februar 2025 zurück, als Salis die Mitarbeiter Valentina Dadda und François Gelmetti etwa ein Jahr nach ihrer Einstellung entließ. Beide Assistenten arbeiteten auf Basis von Kooperationsverträgen (co.co.co.) zur Unterstützung ihrer europäischen Gesetzgebungsarbeit. Die Kündigungsschreiben führten Leistungsmängel an, darunter Verzögerungen der Assistenten bei der Beantwortung von E-Mails, und beendeten das Arbeitsverhältnis fristlos.
Dadda und Gelmetti fochten ihre Kündigungen vor Gericht an und argumentierten, dass die Kündigungen ohne triftigen Grund erfolgten und gegen Bedingungen verstießen, die für die fünfjährige Parlamentsmandatszeit vorgesehen waren. Das Arbeitsgericht Mailand gab den Assistenten im erstinstanzlichen Urteil recht und befand die Kündigungen für rechtswidrig. Das Gericht verurteilte Salis zur Zahlung von insgesamt knapp 300.000 Euro Entschädigung, was den Einkünften entspricht, die beide Assistenten bis zum Ende der Legislaturperiode bezogen hätten. Nach dem Urteil wurden Gelmetti 153.000 Euro und Dadda 147.900 Euro zugesprochen.
- François Gelmetti
- 153000 EUR
- Valentina Dadda
- 147900 EUR
Gescheiterte Versuche, die Vollstreckung zu stoppen
Vor der Sommerpause 2026 reichte Salis zwei getrennte Zivilanträge ein, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils auszusetzen. Ihre Eingaben zielten darauf ab, die von den Assistenten zugestellten förmlichen Vollstreckungsbescheide zu blockieren. Ihre Rechtsvertreter argumentierten, dass Beitreibungsmaßnahmen nicht fortgesetzt werden sollten, solange die materiellen Fragen des Falles noch in der Berufungsprüfung seien.
Das Gericht in Mailand hielt im August 2026 Anhörungen zu beiden Eilanträgen ab. Die Richter lehnten beide Anträge vollständig ab und verurteilten Salis zur Erstattung der Rechtskosten, die den beiden Assistenten während der Zwischenverfahren entstanden waren. Als die daraus resultierenden 7.000 Euro Verfahrenskosten nach den August-Urteilen nicht überwiesen wurden, leiteten die Rechtsvertreter von Dadda und Gelmetti die Drittschuldnerpfändung des Kontos ein.
- Salis entlässt die Assistenten Valentina Dadda und François Gelmetti fristlos
- Gericht in Mailand lehnt Salis‘ Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung ab und setzt Prozesskosten fest
- Assistenten leiten Drittschuldnerpfändung des Bankkontos für 7.000 Euro Prozesskosten ein
- Berufungsgericht Mailand soll Berufung in der Sache zu den Kündigungen verhandeln
Rechtliche Argumente und anstehende Berufung
Salis hat das erstinstanzliche Urteil aus verfahrensrechtlichen und materiellen Gründen angefochten. Sie behauptete, trotz formeller Zustellungen an ihre Mailänder Wohnadresse nichts von dem ursprünglichen Gerichtsverfahren gewusst zu haben. In öffentlichen Erklärungen erklärte die Abgeordnete, das Arbeitsverhältnis sei völlig zerrüttet gewesen, und zeigte sich zuversichtlich hinsichtlich des Ausgangs der Berufung.
Wir haben nicht einmal mehr miteinander gesprochen.
Das Berufungsgericht Mailand soll die Berufung in der Sache im Oktober 2026 verhandeln. Die Hauptentschädigung in Höhe von knapp 300.000 Euro bleibt bis zur endgültigen Entscheidung der Berufungsrichter über die Rechtmäßigkeit der Kündigungen von 2025 ausgesetzt.


