Rauchen in Hessens Freibädern weiterhin erlaubt, aber die Regeln variieren von Stadt zu Stadt
Die meisten Freibäder in Hessen verbieten das Rauchen nicht, sondern überlassen die Entscheidung den Kommunen. Dies steht im Gegensatz zum benachbarten Baden-Württemberg mit einem generellen Verbot. Die Betreiber in Städten wie Gießen, Frankfurt, Kassel und Wiesbaden haben unterschiedliche Ansätze gewählt, von uneingeschränkter Nutzung bis hin zu ausgewiesenen Zonen.
Aktuelle Regelungen in Hessen
Anders als in Baden-Württemberg ist das Rauchen in den Freibädern Hessens grundsätzlich nicht verboten. Das Land erlässt kein pauschales Verbot, sondern überlässt es jeder Gemeinde oder jedem Bäderbetreiber, eine eigene Regelung zu treffen. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich von Vorschriften, der von uneingeschränktem Rauchen bis hin zu klar definierten Nichtraucherzonen reicht.
In unseren Freibädern ist das Rauchen nicht verboten.
Unterschiede von Stadt zu Stadt
In Gießen bestätigte der städtische Versorger Stadtwerke Gießen, dass Schwimmbadbesucher überall auf dem Gelände eine Zigarette anzünden dürfen. Kassel und Frankfurt hingegen haben ausgewiesene Raucherzonen eingerichtet und konzentrieren die Raucher auf bestimmte Teile des Bädergeländes.
Wiesbaden wählt einen anderen Ansatz: Sein Betreiber mattiaqua legt fest, wo das Rauchen verboten ist, statt wo es erlaubt ist. Die Bäderordnung besagt, dass das Rauchen nur außerhalb der Umkleidekabinen, Sanitäranlagen, des Beckenumfangs und der Spielplätze gestattet ist, und nur dann, wenn andere Gäste dadurch nicht belästigt werden.
Das Rauchen im Freibad ist nur außerhalb der Umkleide-, Sanitär- und Beckenbereiche sowie der Spielplätze gestattet, sofern andere Gäste dadurch nicht belästigt werden.
Unterschied zu Baden-Württemberg
Baden-Württemberg, Hessens westlicher Nachbar, ist weiter gegangen und hat ein allgemeines Rauchverbot in seinen Freibädern erlassen. Die liberale Haltung Hessens schafft daher eine auffällige regulatorische Kluft zwischen den beiden Bundesländern, wobei Raucher in einer Region deutlich mehr Freiheiten genießen als jene jenseits der Grenze.
Die Nachrichtenagentur verwendet die Überschrift „Kippe ja, Shisha nein“, was darauf hindeutet, dass Shisha-Rauchen nicht erlaubt ist, aber der Artikel selbst geht nicht auf die Wassermarke ein oder führt eine separate Regelung dafür aus.


