Hamburger Gericht verurteilt zwei Männer wegen Spionage für Iran und geplanter Anschläge auf jüdische Funktionsträger
Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, zwei Männer wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für Iran zu acht Jahren und sechs Monaten sowie vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie Anschläge auf Josef Schuster und Volker Beck vorbereitet.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, zwei Männer wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und versuchter Beihilfe zum Mord verurteilt. Der Hauptangeklagte, ein 54-Jähriger, muss acht Jahre und sechs Monate Haft verbüßen. Sein 43-jähriger Komplize erhielt vier Jahre und sechs Monate. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Bundesanwaltschaft; die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Das Urteil beendet einen Prozess, in dem die Anklage den beiden Männern vorwarf, im Auftrag Irans gegen jüdische Persönlichkeiten in Deutschland vorgegangen zu sein.
- Hauptangeklagter (54)
- 8.5 Jahre
- Komplize (43)
- 4.5 Jahre
Die mutmaßlichen Ziele
Nach Angaben der Anklage sollte der Hauptangeklagte Informationen über Josef Schuster, den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, und über Volker Beck sammeln, einen Grünen-Politiker und Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Diese Informationen sollten laut Anklageschrift der Vorbereitung von Anschlägen dienen. Das Gericht stellte zudem fest, dass ein geplanter Brandanschlag auf Geschäfte mit koscheren Lebensmitteln in Berlin Teil des Plans war. Die Anklage erklärte, der Hauptangeklagte habe im Frühjahr 2025 mehrere Orte in der Hauptstadt ausgekundschaftet, darunter zwei jüdische Lebensmittelgeschäfte, und dort nach Komplizen gesucht. Spätestens im Mai 2025 habe er Kontakt zu dem Komplizen aufgenommen. Der Komplize erklärte sich bereit, für einen nicht identifizierten Dritten eine Waffe zu besorgen und diesen Mann zu einem Mordanschlag auf Beck zu überreden.
Die Rolle Irans
Nach Angaben der Anklage erhielt der Hauptangeklagte seine Aufträge direkt von Offizieren der Al-Kuds-Brigaden, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden, und arbeitete für diesen Geheimdienst. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit soll er mehrfach in den Iran gereist sein. Das Gericht wertete sein Verhalten als geheimdienstliche Agententätigkeit für das Regime in Teheran. Der entscheidende Hinweis soll aus dem Ausland gekommen sein. Der Fall beruht damit auf der Verbindung der Angeklagten zu iranischen Staatssicherheitsstrukturen, nicht auf einer in Deutschland ausgeführten Gewalttat.
Festnahmen und Haft
Der Hauptangeklagte wurde Ende Juni 2025 in Dänemark festgenommen, der Komplize Anfang November 2025 ebenfalls dort. Berichten zufolge ist der Hauptangeklagte dänischer Staatsbürger mit afghanischen Wurzeln. Die beiden Männer werden als ein dänischer und ein afghanischer Staatsangehöriger beschrieben; beide lebten vor ihren Festnahmen in Dänemark. Nach den Festnahmen befanden sich beide bis zum Prozess in Deutschland in Untersuchungshaft. Die folgende Zeitleiste zeigt die wichtigsten Etappen des Falls von der Planungsphase bis zum Urteil.
- Der Hauptangeklagte soll Informationen über Josef Schuster und Volker Beck sammeln
- Er kundschaftet mehrere Orte in Berlin aus, darunter zwei jüdische Lebensmittelgeschäfte, und sucht nach Komplizen
- Er nimmt spätestens zu diesem Zeitpunkt Kontakt zu dem Komplizen auf
- Der Hauptangeklagte wird in Dänemark festgenommen
- Der Komplize wird in Dänemark festgenommen
- Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilt beide Männer
