
Hamburger Justizsenatorin drängt auf Einwilligungsmodell „Nur Ja heißt Ja“ trotz Uneinigkeit der Länder
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) bekräftigte ihr Drängen auf ein „Nur Ja heißt Ja“-Sexualstrafrecht und argumentierte, das Modell funktioniere in 15 europäischen Ländern. Eine Parlamentsdebatte am Mittwoch offenbarte tiefe Gräben – die CDU warnte vor Gefahren für die Unschuldsvermutung.
Die Debatte in Hamburg
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina nutzte am Mittwoch eine Parlamentssitzung, um erneut dafür zu werben, das deutsche Sexualstrafrecht vom derzeitigen „Nein heißt Nein“-Prinzip auf ein zustimmungsbasiertes Modell – bekannt als „Nur Ja heißt Ja“ – umzustellen. Sie räumte ein, dass die Reform nicht alle Probleme lösen könne, bezeichnete den Wandel hin zu einer zustimmungsbasierten Lösung jedoch als zentral. Das Prinzip, so betonte sie, gelte bereits in 15 anderen EU-Ländern.
Das Zustimmungsmodell und seine Befürworter
Die Reform würde für die Rechtmäßigkeit sexueller Handlungen eine aktive, ausdrückliche Zustimmung voraussetzen, anstatt sich auf das Fehlen eines verbalen „Neins“ zu verlassen. Sarah Timmann (SPD), Teil des rot-grünen Hamburger Senats, argumentierte, dass das geltende Recht entscheidende Lücken aufweise.
Bei 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungen verfällt das Opfer in eine sogenannte Freeze-Reaktion. Wer während oder nach einem Übergriff erstarrt, wird nicht gefragt: Warum hast du dich nicht gewehrt, warum hast du nicht lauter ‚Nein‘ geschrien?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuvor auf der jüngsten Konferenz der Landesjustizminister in Hamburg angekündigt, dass sie weiterhin für die Regel „Nur Ja heißt Ja“ eintreten werde. Gallina bestätigte, dass das Prinzip auf jeden Fall für Jugendfälle gelten werde.
Bedenken der Opposition
Der CDU-Abgeordnete Richard Seelmaecker warnte, dass der Nachweis einer Zustimmung schwierig sein könnte und die Unschuldsvermutung untergraben könnte.
Es steht kein Notar bereit, um etwas zu beglaubigen – es ist eine intime Situation.
Die AfD bezeichnete den Vorschlag als theoretisch, während die Linke zusätzliche Frauenhausplätze und Beratungsstellen forderte.
Gallinas Antwort
Gallina verteidigte ihre Initiative mit dem Hinweis, dass der Vorschlag keine formellen Verträge erfordere. Bei der rechtlichen Debatte, so sagte sie, gehe es um ein stillschweigendes „Ja“, das eindeutig aus dem Kontext abgeleitet werden könne.
Niemand muss einen Vertrag unterschreiben. Denn die Expertendebatte drehte sich immer um stillschweigende Zustimmung.
Sie betonte, dass das Konzept in 15 anderen EU-Mitgliedstaaten problemlos funktioniere.
Wie es weitergeht
Der rot-grüne Senat beabsichtigt, den Vorschlag über den Bundesrat, die Länderkammer Deutschlands, voranzutreiben, in dem die Länder Gesetzesinitiativen koordinieren. Allerdings macht das Fehlen eines Konsenses unter den Bundesländern den Weg zu einer bundesweiten Regelung weiterhin unsicher.


