Die am Donnerstag, 22. Oktober 2026, veröffentlichte Kathimerini-Kolumne von Vasilis Floridis behauptet, ein Beschluss des Justizrats, der einen engen Angehörigen eines Ministers und zehn weitere Angeklagte zum Prozess schickt, spiegele konstruierte Urteile und Korruption wider.
In einer gemeinsamen Erklärung vom 23. Oktober erklärten der Präsident und der Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs, Veröffentlichungen über ein anhängiges erstinstanzliches Verfahren, das demnächst verhandelt werden soll, fielen nicht unter legitime Kritik.
Die Gewerkschaft der Richter und Staatsanwälte nannte die Behauptungen fabriziert, und die Staatsanwaltschaftsgewerkschaft Griechenlands verwies auf das Urteil 705/2026 des Staatsrats, um zu argumentieren, dass schwerwiegende Vorwürfe eine ausreichende Tatsachengrundlage erfordern.
Nur Justizminister Giorgos Floridis kann ein Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt einleiten, und Berichten zufolge will er die Angelegenheit wegen der familiären Bindung an Vize-Justizminister Ioannis Bougas übertragen.
Am Donnerstag, 22. Oktober 2026, veröffentlichte Vasilis Floridis, Vize-Staatsanwalt am griechischen Obersten Gerichtshof (Areios Pagos) und Bruder von Justizminister Giorgos Floridis, in der Kathimerini eine Kolumne mit dem Titel „Ader der Korruption im Justizsystem“. Der Beitrag kritisierte Kollegen am Obersten Gerichtshof wegen eines Beschlusses des Justizrats, der einen engen Angehörigen eines Regierungsministers zusammen mit zehn weiteren Angeklagten zum Prozess schickte. Floridis schrieb, er habe das Verfahren am Obersten Gerichtshof übernommen, nachdem die Angeklagten Beschwerde eingelegt, die Aufhebung des zweitinstanzlichen Urteils und ihren Freispruch beantragt hätten, und habe gesehen, wie der Rat diesen Antrag zurückwies. Er schrieb außerdem, vier Staatsanwälte, die sich gegen die Verweisung ausgesprochen hätten, hätten festgehalten, dass die Beweise hinter den Vorwürfen faul seien. Über die Verweisung selbst schrieb er:
„In diesem Fall war es nicht der Ausdruck einer Überzeugung, hinter der sich ein Richter verstecken konnte. Es war die Konstruktion einer Überzeugung.“
Die Kolumne argumentierte, Korruption untergrabe die Legitimität staatlicher Autorität und das öffentliche Vertrauen in die unparteiische Anwendung des Rechts. Floridis schrieb, dieser Punkt sei noch nicht von allen verstanden worden, die in Griechenland verfassungsmäßige Macht innehaben.
In einer am frühen Freitag, 23. Oktober, veröffentlichten gemeinsamen Erklärung erklärten der Präsident und der Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs, staatsanwaltschaftliche Anträge bindeten weder Gerichte noch Justizräte. Sie fügten hinzu, ein Staatsanwalt, der mit einer Entscheidung nicht einverstanden sei, habe die rechtlichen Rechtsmittel zur Verfügung, und das Schreiben von Zeitungsartikeln über Verfahren, die er selbst geführt habe, gehöre nicht dazu. Die Erklärung bezog sich auf Veröffentlichungen über ein anhängiges Verfahren, das demnächst in erster Instanz verhandelt werden soll, und erklärte, sie enthielten Vorwürfe und beschuldigten die damit befassten Richter vage, korrupt zu sein. Die Erklärung formulierte es so:
„Solche Veröffentlichungen, die ein anhängiges Verfahren vor dem Gericht erster Instanz betreffen, sprengen die Grenzen jeder Kritik an gerichtlichen Entscheidungen und Beschlüssen der Justizräte.“
Auch der Richter am Obersten Gerichtshof Eftychis Nikopoulos und die Vize-Staatsanwältin Eleni Skeparnia, die als Pressesprecher des Gerichts und der Staatsanwaltschaft fungierten, kritisierten die Kolumne in Erklärungen, die am selben Morgen veröffentlicht wurden. Beide Erklärungen rahmten die Angelegenheit als Frage des institutionellen Vertrauens und nicht als Frage der Begründetheit des Falls.
Die Gewerkschaft der Richter und Staatsanwälte verurteilte die Kolumne gemeinsam mit anderen Justizverbänden. Sie bezeichnete die Behauptungen als auf „fabrizierte richterliche Urteile“ gestützt und wies darauf hin, dass Richter in erster Instanz, in der Berufung und am Obersten Gerichtshof das Verfahren gleichermaßen zum Prozess verwiesen hätten. Die Gewerkschaft erinnerte außerdem daran, dass Floridis 2016 in To Vima geschrieben habe, Justizbeamte mit politisch aktiven Angehörigen sollten sich aus Verfahren mit politischen Persönlichkeiten heraushalten. Die Staatsanwaltschaftsgewerkschaft Griechenlands äußerte eine schärfere Rüge:
„Scharfe Kritik an richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen ist legitim. Uneinigkeit jedoch, selbst die Überzeugung, dass eine Entscheidung falsch sei, reicht nicht aus, um Korruptionsvorwürfe zu begründen.“
Die Gewerkschaft verwies auf das Urteil 705/2026 des Staatsrats, das nach ihren Angaben eine ausreichende Tatsachengrundlage für schwerwiegende Vorwürfe gegen die Integrität und Unabhängigkeit eines Justizbeamten verlangt. Sie argumentierte, die Verantwortung, öffentliche Äußerungen zu belegen, wiege besonders schwer, wenn sie von einem amtierenden hochrangigen Staatsanwalt stammten, der über ein von ihm selbst geführtes Verfahren spreche.
Berichten zufolge kann nur der Justizminister ein Disziplinarverfahren gegen einen Staatsanwalt einleiten. Wegen der engen familiären Bindung werde der Minister die Angelegenheit voraussichtlich an Vize-Justizminister Ioannis Bougas übertragen, und die Regierung sei Berichten zufolge informiert worden. Zacharias Kessés, Anwalt der Opfer illegaler Abhörmaßnahmen, verknüpfte die Kolumne mit diesem Fall. Er sagte, die „Ader der Korruption“ reiche bis ins Herz der Rechtsstaatlichkeit, und der Abhörfall verlange Antworten. Er behauptete zudem, die Ermittlungen seien ohne wesentliche Gegenprüfungen eingestellt und die Verfahrensakte drei erstinstanzlichen Staatsanwälten kurz vor der Anklageerhebung entzogen worden. Dies sind seine Behauptungen, und die Artikel belegen sie nicht.
Die Erklärung des Obersten Gerichtshofs besagt, dass das anhängige Verfahren demnächst in erster Instanz verhandelt werden soll – dort werden die Behauptungen der Kolumne auf die Probe gestellt. Die Disziplinarfrage bleibt offen, und die Artikel berichten weder über eine Entscheidung dazu noch über einen Zeitplan.
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Die Führung des griechischen Obersten Gerichtshofs und mehrere Justizgremien haben den Vize-Staatsanwalt Vasilis Floridis, Bruder des Justizministers, kritisiert, nachdem dessen Kolumne in der Kathimerini Korruption in einem anhängigen Verfahren behauptet hatte.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von in.gr, Ειδήσεις, H Kαθημερινή und weiteren Medien. Veröffentlicht .