
Griechenland plant Sozial- und Rentenzahlungen in Höhe von 65 Millionen Euro an 64.261 Empfänger
Das griechische Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung kündigte an, dass e-EFKA und DYPA zwischen dem 14. und 18. September 2026 65.037.607,92 Euro an 64.261 Begünstigte verteilen werden.
Wöchentlicher Auszahlungsüberblick
Das griechische Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung hat den Zahlungsfahrplan für den Zeitraum vom 14. bis 18. September 2026 veröffentlicht. In diesem Fünf-Tage-Fenster werden staatliche Stellen insgesamt 65.037.607,92 Euro an 64.261 Begünstigte auszahlen. Die finanziellen Ausschüttungen werden zwischen dem nationalen Sozialversicherungsträger e-EFKA und dem Öffentlichen Beschäftigungsdienst (DYPA) koordiniert. Der Fahrplan dient Sozialversicherungsempfängern, versicherten Arbeitnehmern, Arbeitssuchenden und Teilnehmern an staatlich geförderten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlungsprogrammen. Die Ankündigung des Ministeriums beschreibt den genauen Zeitplan und die Mittelaufteilung für jede Empfängerkategorie.
Sozialversicherungszuweisungen der e-EFKA
Die Sozialversicherungsbehörde e-EFKA wird die Zahlungen im geplanten Zeitraum über zwei spezifische Ströme abwickeln. Am 14. September 2026 wird die Kasse 137.607,92 Euro an 111 Begünstigte auszahlen, um Ansprüche aus OAEE-Leistungen für Selbstständige zu begleichen. Über den gesamten Fünf-Tage-Zeitraum vom 14. bis 18. September 2026 wird e-EFKA eine größere Zahlungstranche in Höhe von 17.500.000 Euro ausführen. Dieses Kapital geht an 950 Begünstigte nach der offiziellen Entscheidung über Einmalzahlungen für Ruhestandsleistungen (efapax). Diese Zahlungen vervollständigen die gesetzlichen Einmalzahlungsansprüche für Personen, deren Rentenakten die administrative Bearbeitung abgeschlossen haben.
Beschäftigungs- und Leistungsverteilung durch DYPA
Der Öffentliche Beschäftigungsdienst wird die Mittel im selben wöchentlichen Zyklus in vier verschiedene soziale Unterstützungs- und Arbeitsmarktprogramme lenken. Die größte einzelne Budgetzuweisung von DYPA umfasst 21.000.000 Euro für 20.000 Teilnehmer an subventionierten Beschäftigungsprogrammen. Eine zweite Zuweisung von 20.000.000 Euro geht an 34.000 Personen, die reguläres Arbeitslosengeld und damit verbundene finanzielle Unterstützung beantragen. Darüber hinaus wird DYPA 5.000.000 Euro an 7.000 Mütter überweisen, die Anspruch auf subventionierte Mutterschaftsurlaubsunterstützung haben. Weitere 1.400.000 Euro gehen an 2.200 Begünstigte, die in speziellen gemeinnützigen Gemeinschaftsprogrammen eingeschrieben sind.
- Subventionierte Beschäftigungsprogramme
- 21000000 EUR
- Arbeitslosengeld und andere Leistungen
- 20000000 EUR
- Subventionierter Mutterschaftsurlaub
- 5000000 EUR
- Gemeinnützige Programme
- 1400000 EUR
Verteilung der Empfängergruppen
Die bevorstehenden Auszahlungen legen klare Prioritäten zwischen den individuellen Leistungswerten und der Größe der Empfängergruppen fest. In den DYPA-Programmen stellen die Arbeitslosenleistungen mit 34.000 Bürgern das größte Empfängervolumen dar, gefolgt von subventionierten Beschäftigungsplätzen mit 20.000 Personen. Mutterschaftsurlaubsprogramme machen 7.000 begünstigte Mütter aus, während gemeinschaftsorientierte Initiativen 2.200 Teilnehmer abdecken. Bei der e-EFKA sind die Empfängerzahlen kleiner, weisen jedoch aufgrund der Verteilung von 17.500.000 Euro auf 950 Einmalzahlungsempfänger höhere durchschnittliche Zahlungswerte auf. Die verbleibenden 111 Empfänger erhalten ihre OAEE-Sozialversicherungsleistungen am ersten Tag des Zyklus.
- Arbeitslosengeld und andere Leistungen
- 34000
- Subventionierte Beschäftigungsprogramme
- 20000
- Subventionierter Mutterschaftsurlaub
- 7000
- Gemeinnützige Programme
- 2200
- Einmalzahlungen (e-EFKA)
- 950
- OAEE-Leistungen (e-EFKA)
- 111
Betriebszeitplan und Bearbeitung
Der Fahrplan legt fest, dass alle bezeichneten Transaktionen zwischen Montag, dem 14. September, und Freitag, dem 18. September 2026 stattfinden. Die eintägige Auszahlung am 14. September deckt die 111 OAEE-Begünstigten ab, während die restlichen Mittel von e-EFKA und DYPA im Laufe der gesamten Arbeitswoche progressiv ausgezahlt werden. Die Begünstigten erhalten ihre Zahlungen direkt auf ihre bezeichneten Bankkonten gemäß den regulären institutionellen Bearbeitungsstandards. Das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung veröffentlicht diese wöchentlichen Aktualisierungen, um die Vorhersehbarkeit für Empfänger zu gewährleisten, die auf staatliche Renten- und Sozialsysteme angewiesen sind.


