
Griechische Steuerfrist naht: 1,4 Millionen Steuerzahler müssen noch einreichen, durchschnittliche Zusatzsteuer bei 1.866 €
Zwei Wochen vor der Frist am 15. Juli wurden über 5,55 Millionen Steuererklärungen eingereicht, aber 1,4 Millionen Steuerzahler müssen noch ihre Erklärungen einreichen oder korrigieren. Jeder dritte Einreicher sieht sich einer durchschnittlichen Zusatzsteuer von 1.866 € gegenüber.
Fortschritt der Einreichungen
Mehr als 5,55 Millionen Steuererklärungen für das Einkommen 2025 wurden von geschätzten 6,9 Millionen eingereicht, was bedeutet, dass etwa 80 % der Steuerzahler bereits eingereicht haben. Die verbleibenden 1,4 Millionen haben bis zum 15. Juli 2026 Zeit, ihre Erklärungen einzureichen oder Fehler straffrei zu korrigieren.
Steuerlast und Rückerstattungen
Von den bisher bearbeiteten Erklärungen sind 33,81 % kostenpflichtig, mit einer gesamten zusätzlichen Steuer von über 3,5 Milliarden €. Die durchschnittliche Zusatzsteuer pro betroffenem Steuerzahler beträgt 1.866 €, wobei ein Bericht 1.886 € angibt. Weitere 30,49 % der Einreichungen sind Guthabenfälle, die Rückerstattungen in Höhe von insgesamt 514,5 Millionen € generieren, oder durchschnittlich 304 € pro Empfänger. Die restlichen 35,7 % sind Nullsaldo-Erklärungen ohne weitere Zahlung oder Rückerstattung.
- Kostenpflichtig (Zusatzsteuer)
- 33.81 %
- Guthaben (Rückerstattung)
- 30.49 %
- Nullsaldo
- 35.7 %
Zahlungsfristen und Rabatte
Steuerzahler mit einem Sollsaldo müssen die Zahlung bis zum 31. Juli 2026 beginnen, entweder über die erste von acht monatlichen Raten oder als Einmalzahlung. Für die Einmalzahlung gilt ein Rabatt: 4 %, wenn die ursprüngliche Erklärung bis zum 15. Mai eingereicht wurde, 3 % zwischen dem 16. Mai und 15. Juni und 2 % für Einreichungen bis zur Frist am 15. Juli.
- Frist für 4 % Rabatt bei Einmalzahlung für frühe Einreicher
- Frist für 3 % Rabatt bei Einmalzahlung
- Einreichungsfrist; 2 % Rabatt bei Einmalzahlung, wenn bis zu diesem Datum eingereicht
- Erste Rate oder vollständige Zahlung fällig
Korrektur von Fehlern straffrei
Geänderte Erklärungen können bis zum 15. Juli ohne Strafe eingereicht werden. Das System übernimmt automatisch Daten aus den ursprünglichen Formularen, sodass Steuerzahler nur die spezifischen Felder anpassen, die korrigiert werden müssen. Die neue Veranlagung ersetzt die ursprüngliche, und in vielen Fällen kann die überarbeitete Berechnung die Steuerschuld senken oder die Rückerstattung erhöhen.


