
Griechenland eröffnet am Montag neue außergerichtliche Schuldenplattform mit niedrigerer Eintrittsschwelle von 5.000 Euro für bis zu 420 Raten
Die elektronische Plattform für einen überarbeiteten außergerichtlichen Schuldenregulierungsmechanismus wird am Montag, dem 27. Juli 2026, eröffnet und erweitert die Berechtigung auf schätzungsweise eine Million zusätzliche Schuldner, indem die Mindestschuld von 10.000 auf 5.000 Euro gesenkt wird.
Eine neu gestaltete außergerichtliche Schuldenregulierungsplattform startet am Montag in Griechenland und senkt die Eintrittsschwelle von 10.000 Euro auf 5.000 Euro. Die Änderung erweitert den Mechanismus auf etwa eine Million zusätzliche Schuldner, die dem Staat (Steuerbehörde und Sozialversicherungskasse EFKA), Banken und Kreditdienstleistern Geld schulden.
Funktionsweise des Mechanismus
Der gesamte Prozess läuft elektronisch ab. Ein Schuldner legt detaillierte Einkommensnachweise, Vermögenswerte und finanzielle Verpflichtungen vor. Die Plattform berechnet einen Vergleichsvorschlag, der die Höhe und Anzahl der monatlichen Raten festlegt, mit einer Mindestzahlung von 50 Euro pro Monat. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung auf 3% festgelegt.
Rückzahlungsbedingungen und Schuldenerlass
Schulden gegenüber der Steuerbehörde und der EFKA können auf bis zu 240 Raten verteilt werden, während Schulden gegenüber Banken und Dienstleistern auf bis zu 420 Raten gestreckt werden können. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Teil der Hauptschuld erlassen werden, wenn dies für die Tragfähigkeit des Vergleichs als notwendig erachtet wird. Die Bewertung berücksichtigt das Einkommen, die Vermögenswerte und die allgemeine finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners.
## Offenlegungspflichten Um an dem Mechanismus teilzunehmen, müssen Schuldner der Aufhebung des Steuer- und Bankgeheimnisses zustimmen, damit die Gläubiger ein klares und vollständiges Bild ihrer finanziellen Situation erhalten. Dies ist einer der Hauptunterschiede zum separaten 72-Raten-Vergleich, der am vorherigen Samstag aktiviert wurde und bereits eine starke Nachfrage zeigt.
Das zweigleisige Vergleichssystem
Griechenland betreibt nun zwei parallele Schuldenregulierungsvereinbarungen. Der neue außergerichtliche Mechanismus (mit der 5.000-Euro-Untergrenze, bis zu 240–420 Raten und obligatorischer Offenlegung) besteht neben dem 72-Raten-System. Beide zielen darauf ab, Schulden zu günstigen Konditionen zu begleichen, unterscheiden sich jedoch in Umfang, Eintrittsgrenzen und Verfahrensanforderungen.
- 72-Raten-Vergleichssystem aktiviert, zeigt starke frühe Nachfrage.
- Neue außergerichtliche Plattform öffnet, Eintrittsschwelle auf 5.000 Euro gesenkt.
- Schuldner reicht Einkommen, Vermögenswerte ein und stimmt der Aufhebung des Steuer- und Bankgeheimnisses zu.
- Plattform schlägt Anzahl und Höhe der Raten vor; teilweiser Erlass möglich.
Schuldner müssen während des Antragsverfahrens vollständige Finanzunterlagen und Belege einreichen. Die gesenkte Eintrittsschwelle wird in Berichten als bedeutende Erleichterung für Kleinschuldner beschrieben, die nun ihre Verpflichtungen in mehreren gleichen monatlichen Zahlungen ab 50 Euro begleichen können.

