
Griechenland öffnet Bewerbungen für dauerhaftes persönliches Assistenzprogramm für Behinderte (53 Mio. €)
Griechenland wird nächste Woche digitale Bewerbungen für das landesweite Persönliche-Assistenten-Programm öffnen, das mit 53 Millionen Euro jährlich ausgestattet ist, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.
Programmerweiterung und Finanzierung
Griechenland wird nächste Woche Online-Bewerbungen für sein landesweites Persönliches-Assistenten-Programm öffnen und es auf dauerhafter Basis mit jährlich 53 Millionen Euro aus nationalen und EU-Mitteln finanzieren. Die neue Phase führt eine höhere Vergütung für persönliche Assistenten sowie für Mitglieder von Bewertungskomitees ein. Die Initiative ermöglicht es Leistungsberechtigten mit Behinderungen, ihren eigenen Assistenten auszuwählen und die benötigte Unterstützung bei Arbeit, Bildung, alltäglichen Aufgaben und sozialer Teilhabe sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses festzulegen.
Zulassungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen
Berechtigt sind Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz und Steuerpflicht in Griechenland im Alter von 16 bis 67 Jahren mit motorischen, geistigen, Entwicklungs-, Sinnes- oder psychischen Behinderungen. Antragsteller müssen eine lebenslange Behindertenbescheinigung des Disability Certification Center (KEPA) vorweisen, die eine primäre Behinderungsrate von mindestens 67% oder eine Feststellung des dauerhaften Unterstützungsbedarfs belegt. Die Teilnahme verlängert sich bis zum Alter von 75 Jahren für Personen, die vor Vollendung des 67. Lebensjahres Anspruch auf die Mobilitätsbeihilfe hatten. Die jährliche Einkommensobergrenze beträgt 35.000 Euro für Ein-Personen-Haushalte und erhöht sich um 17.500 Euro für jedes weitere erwachsene Familienmitglied oder das erste minderjährige Kind in Alleinerziehenden-Haushalten sowie um 8.750 Euro für jedes weitere minderjährige Kind.
- Ein-Personen-Haushalt
- 35000 €
- Pro weiterem erwachsenen Familienmitglied
- 17500 €
- Pro weiterem minderjährigen Familienmitglied
- 8750 €
Bewerbungs- und Bewertungsverfahren
Bewerbungen müssen digital über die offizielle Plattform auf prosopikosvoithos.gov.gr eingereicht werden. Die Datenüberprüfung erfolgt automatisch über öffentliche Register und führt nach Einreichung zu einer sofortigen Feststellung der Berechtigung und Bewertung, mit der Möglichkeit, elektronische Einwände zu erheben. Antragsteller müssen in einem Haus wohnen, jedoch können Personen, die außerhalb von Wohnheimen leben, einen Antrag stellen und an der Bewertung teilnehmen; die Programmteilnahme wird bei Umzug aktiviert. Spezielle interdisziplinäre Komitees werden die bestbewerteten Kandidaten vor Ort in ihren Wohnungen oder ausnahmsweise per Videokonferenz bewerten.


