
Griechenland verabschiedet neuen Tourismus-Raumordnungsrahmen mit Fünf-Zonen-Klassifizierung und Airbnb-Regeln
Das griechische Umwelt- und Tourismusministerium veröffentlichte am 7. August 2026 einen gemeinsamen Ministerialbeschluss, der den ersten nationalen Raumordnungsrahmen für den Tourismus seit 2012 festlegt, das Land in fünf Zonen einteilt und Kurzzeitvermietungen erstmals in die Planung integriert.
Neuer nationaler Rahmen
Das griechische Umwelt- und Tourismusministerium veröffentlichte am 7. August 2026 einen gemeinsamen Ministerialbeschluss zur Einführung des neuen Sonderraumordnungsrahmens für den Tourismus und schloss damit eine seit 2012 bestehende Regulierungslücke. Der Rahmen, unterzeichnet von Umwelt- und Energieminister Stavros Papastavrou und Tourismusministerin Olga Kefalogianni sowie von der stellvertretenden Umweltministerin Marilena Soukouli mitunterzeichnet, legt nationale Regeln fest, wo und wie sich der Tourismus im ganzen Land entwickeln kann. Er unterteilt ganz Griechenland in fünf Zonen basierend auf der Tourismusintensität, gemessen an der Anzahl der Touristenbetten im Verhältnis zur Fläche und zur ständigen Bevölkerung auf Gemeindeebene, und ordnet die Inseln drei separaten Gruppen (I bis III) zu.
Papastavrou bezeichnete den Rahmen als eine Wahl der „Verantwortung für die Zukunft des Landes“, mit dem Ziel, dort Regeln aufzustellen, wo Unklarheit herrschte, und Einzelentscheidungen durch langfristige Planung zu ersetzen. Kefalogianni betonte die „qualitative Entwicklung des Tourismus mit Maß und Balance“, die unter Druck stehende Reiseziele schützt und gleichzeitig Chancen für weniger entwickelte Tourismusgebiete schafft.
Fünf Zonen und Investitionsregeln
Die fünf Kategorien reichen von kontrollierten Entwicklungsgebieten (A), die die am stärksten vom Tourismus gesättigten Reiseziele abdecken, bis zu besonderen Entwicklungsförderungsgebieten (E). Die Klassifizierung bestimmt direkt die Bedingungen für neue Hotelinvestitionen. In kontrollierten Entwicklungsgebieten steigt die Mindestgrundstücksfläche für ein neues Hotel außerhalb des Bebauungsplans auf 16 Stremmata, und es sind nur Drei- bis Fünf-Sterne-Unterkünfte erlaubt. In entwickelten Gebieten (B) beträgt die Mindestgrundstücksfläche 12 Stremmata, wiederum beschränkt auf Drei- bis Fünf-Sterne-Betriebe, mit einer Obergrenze von 350 Betten für Inseln in dieser Kategorie. In Natura-2000-Gebieten ist eine neue Tourismusinfrastruktur erst nach Festlegung von Managementplänen zulässig.
- Kontrollierte Entwicklung (A)
- 16 Stremmata
- Entwickelt (B)
- 12 Stremmata
Kurzzeitvermietungen und Küstenschutz
Kurzzeitvermietungen vom Typ Airbnb sind nun erstmals in den nationalen Raumordnungsplan integriert. Je nach Tourismusdruck in den einzelnen Gebieten können die Behörden Beschränkungen der Betriebsdauer innerhalb des Jahres, geografische Verbots- oder Einschränkungszonen sowie Beschränkungen für die Schaffung neuer Angebote, einschließlich neu gebauter Wohnungen in Gebieten mit hohem Druck, verhängen. Der Rahmen führt auch strenge Schutzregeln für die Küstenzone ein, die darauf abzielen, die Naturlandschaften und die Küstenumwelt zu erhalten.
Reaktionen der Branche
Der Verband der griechischen Tourismusunternehmen (SETE) bezeichnete den Rahmen als einen notwendigen Schritt, der den Weg für die nächste Phase der Raumplanung ebne, und stellte fest, dass ein Rahmen mit einigen Mängeln besser sei als gar kein Rahmen. Mehrere Vorschläge der SETE wurden in den endgültigen Text aufgenommen, obwohl der Verband erklärte, dass einige seiner Positionen nicht übernommen wurden.
Der Panhellenische Hotelverband (POX) schlug einen kritischeren Ton an. Sein Präsident, Yiannis Hatzis, sagte, dass trotz Konsultation und Branchenbeiträgen der Kern der Beschränkungen weitgehend unverändert geblieben sei.
In der endgültigen Fassung des Sonderraumordnungsrahmens für den Tourismus bleibt der Kern der Beschränkungen trotz der Konsultation und der Eingaben der Verbände weitgehend unverändert. Nachhaltige Entwicklung muss auf fundierter Planung, Rechtssicherheit und Vertrauen in das Potenzial jedes Reiseziels beruhen.
Dem endgültigen Text ging eine Konsultationsphase voraus, die durch starke Reaktionen auf einen von Kathimerini Anfang Mai 2026 veröffentlichten Entwurf ausgelöst wurde. Nach Stellungnahmen des Nationalen Raumordnungsrates und der KESYCHOTA wurden laut Regierungsquellen wichtige Verbesserungen eingearbeitet, ohne die grundlegende Architektur des Plans zu verändern.
- Vorherige Überarbeitung des Raumordnungsrahmens blieb ausstehend
- Kathimerini veröffentlicht Entwurf, löst starke Reaktionen der Branche aus
- Nationaler Raumordnungsrat und KESYCHOTA geben Stellungnahmen ab; wichtige Verbesserungen eingearbeitet
- Gemeinsamer Ministerialbeschluss veröffentlicht, neuer Rahmen festgelegt


