
Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft für Spaniens Begoña Gómez – Reduzierung von 24 Jahren nach Einschränkung der Anklage durch Gericht
Die von Hazte Oír geführte Popularanklage reichte am Montag eine überarbeitete Anklageschrift ein, in der sie 13 Jahre Haft für Begoña Gómez, die Ehefrau von Premierminister Pedro Sánchez, fordert, nachdem ein Madrider Gericht die Anklage auf Einflusshandel und zwei Anklagepunkte der Untreue beschränkt hatte.
Überarbeitete Anklage
Die von der ultrakatholischen Vereinigung Hazte Oír geführte Popularanklage reichte am Montag, den 27. Juli 2026, eine neue vorläufige Anklageschrift ein, in der sie 13 Jahre Haft für Begoña Gómez, die Ehefrau des spanischen Premierministers Pedro Sánchez, fordert. Die Einreichung erfolgt nach einem Urteil des Provinzgerichts Madrid, das den Fall gegen Gómez bestätigte, die Anklage jedoch von vier auf zwei Punkte reduzierte: einen Anklagepunkt des Einflusshandels und zwei Anklagepunkte der Untreue öffentlicher Gelder. Die frühere Anklageschrift hatte 24 Jahre gefordert.
Das Gericht wies die Anklagepunkte der Korruption im Geschäftsverkehr und der Veruntreuung ab, die vorgeschlagene Strafen von vier bzw. sechs Jahren vorgesehen hatten. Die überarbeitete Anklageschrift fordert nun zwei Jahre für Einflusshandel, drei Jahre für fortgesetzte Untreue im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Assistentin im Moncloa-Palast für private Aufgaben und acht Jahre für besonders schwere Untreue im Zusammenhang mit der angeblichen Zweckentfremdung von Software, die für ihren Universitätslehrstuhl entwickelt wurde.
Es erscheint durchaus plausibel anzunehmen, dass sie den Einfluss, den sie aufgrund ihrer privilegierten Stellung als Ehefrau des Premierministers ausübte, nicht nur nutzte, um die Einrichtung des Lehrstuhls zu erreichen, sondern dies auch fast sofort und ohne Überprüfung einer Mindestkontrolle der Stichhaltigkeit des vorgeschlagenen Projekts zu tun.
Die Rolle der Assistentin
Cristina Álvarez, Gómez' Assistentin im Moncloa-Palast, sieht einer geforderten Haftstrafe von sechs Jahren und 15 Jahren absoluter Amtsunfähigkeit entgegen. Die Staatsanwaltschaft betrachtet sie als „notwendige Gehilfin“ bei der Untreue im Zusammenhang mit der Software. Die Anklageschrift behauptet, Álvarez habe E-Mails im Namen von Gómez versandt und berufliche Aufgaben für Gómez' private Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Lehrstuhl der Universität Complutense Madrid (UCM) erledigt.
Die Software und der Lehrstuhl
Der Fall dreht sich um zwei Hauptpfeiler. Der erste ist die Einrichtung eines außerordentlichen Lehrstuhls für Wettbewerbsfähige Soziale Transformation an der UCM, von dem die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Gómez ihn durch Ausnutzung ihrer Position als Ehefrau des Premierministers gesichert habe. Die Anklageschrift beschreibt ein Treffen im Moncloa-Palast mit dem Rektor der UCM, bei dem der Lehrstuhl angeblich konzipiert und Gómez' Ernennung zur Direktorin arrangiert wurde, wobei akademische Anforderungen angeblich übergangen wurden.
Der zweite Pfeiler betrifft die angebliche private Nutzung von Software, die mit öffentlichen Mitteln für den Lehrstuhl entwickelt wurde. Das Provinzgericht stufte dieses Verhalten von Veruntreuung zu Untreue um, was die Staatsanwaltschaft veranlasste, ihre Forderung auf acht Jahre wegen besonders schwerer Untreue zu erhöhen. Gómez droht zudem eine geforderte 20-jährige absolute Amtsunfähigkeit, ein zehnjähriges Verbot des Erhalts öffentlicher Subventionen oder der Vergabe von Aufträgen mit der Verwaltung sowie eine vierjährige Suspendierung vom öffentlichen Dienst.
Geforderte Zeugen
Hazte Oír hat das Gericht gebeten, Premierminister Pedro Sánchez und den Minister der Präsidentschaft, Justiz und Beziehungen zu den Gerichten, Félix Bolaños, als Zeugen im Prozess zu laden. Die Staatsanwaltschaft führt Sánchez' Beziehung zur Angeklagten und das an, was sie als Nutzung des Moncloa-Palasts als Beziehungsumfeld für das Projekt beschreibt. Der Geschäftsmann Juan Carlos Barrabés, für den Gómez Empfehlungsschreiben verfasste, ist in dieser Anklageschrift nicht mehr enthalten; die Ermittlungen gegen ihn wegen öffentlicher Aufträge werden in einem separaten Verfahren fortgesetzt.
Nächste Schritte
Der Fall wird vor einem Geschworenengericht verhandelt, wie vom Madrider Gericht bestätigt. Richter Juan Carlos Peinado, der die Ermittlungen leitet, wies die Parteien an, nach dem Berufungsurteil überarbeitete Anklageschriften einzureichen. Der Prozesstermin steht noch nicht fest.


