
Griechischer Oberster Gerichtshof hebt Freilassung von 17-November-Anführer Alexandros Giotopoulos auf und ordnet Rückkehr ins Gefängnis an
Der Areios Pagos hat die bedingte Entlassung von Alexandros Giotopoulos, dem verurteilten Kopf der Terrorgruppe 17. November, aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Entscheidung gegen eine Bestimmung aus dem Jahr 2021 verstößt, die bei mehrfachen lebenslangen Haftstrafen eine tatsächliche Verbüßung von mindestens 25 Jahren vorschreibt.
Oberster Gerichtshof hebt Freilassung auf
Das höchste Strafgericht Griechenlands hat die Entscheidung annulliert, die Alexandros Giotopoulos nach fast 24 Jahren aus der Haft entließ. Die Strafkammer des Areios Pagos folgte der Empfehlung des stellvertretenden Staatsanwalts Sophokles Logothetis, der die Freilassung auf Antrag des leitenden Staatsanwalts Konstantinos Tzavellas geprüft hatte. Das Urteil macht den früheren Freilassungsbeschluss des Berufungsrats von Piräus sofort unwirksam. Dieser hatte die Entscheidung mit guter Führung, dem Abschluss eines Doktorgrades während der Haftzeit und der regelmäßigen Rückkehr von Hafturlauben begründet.
Eine Frage der gesetzlichen Schwellenwerte
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stützte sich auf eine gesetzliche Bestimmung aus dem Jahr 2021, die Personen betrifft, die zu mehreren lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden. Gemäß dieser Regelung kann niemand, der zu mehrfacher lebenslanger Haft verurteilt wurde, vor Ablauf von mindestens 25 Jahren tatsächlicher Haftzeit entlassen werden. Giotopoulos, der für seine Rolle bei 17 Morden der Stadtguerilla-Gruppe zu 17-mal lebenslanger Haft verurteilt wurde, hatte etwa 24 Jahre verbüßt. Der Rat von Piräus habe, so der Oberste Gerichtshof, das durch das Gesetz von 2021 geforderte Minimum von 25 Jahren nicht angewandt. Das Urteil schafft eine neue Rechtsprechung zur bedingten Entlassung von Mehrfachlebenslänglichen.
Drei Wege zur erneuten Festnahme
Da der Freilassungsbeschluss nun rechtlich nichtig ist, richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Modalitäten der Rückführung von Giotopoulos ins Gefängnis. Drei Verfahrensszenarien werden in Betracht gezogen. Im ersten übermittelt der Justizrat von Piräus die Annullierung an den für den Strafvollzug zuständigen Staatsanwalt, der einen Haftbefehl erlässt; die Polizei nimmt Giotopoulos daraufhin fest und führt ihn dem Staatsanwalt vor, woraufhin er in das Gefängnis Korydallos gebracht wird. Das zweite Szenario sieht ein einzelnes Dokument vor, das sowohl den Haftbefehl als auch den Einweisungsbeschluss kombiniert, sodass die Polizei ihn direkt ins Gefängnis transportieren kann. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, dass sich Giotopoulos in Begleitung eines Anwalts freiwillig bei einer Justiz- oder Polizeibehörde stellt.
Weitreichende Auswirkungen
Die Entscheidung des Areios Pagos ordnet nicht nur die erneute Inhaftierung von Giotopoulos an, sondern setzt auch einen Präzedenzfall dafür, wie das griechische Justizsystem künftig mit der bedingten Entlassung von verurteilten Terroristen umgeht, die mehrere lebenslange Haftstrafen verbüßen. Das Urteil stellt klar, dass die gesetzliche Schwelle von 25 Jahren aus dem Jahr 2021 strikt einzuhalten ist, was den Ermessensspielraum unterer Justizräte einschränkt. Rechtsexperten erwarten, dass die neue Rechtsprechung eine kleine, aber symbolisch bedeutsame Gruppe von Häftlingen betrifft, die wegen Verbrechen im Zusammenhang mit inländischem Terrorismus verurteilt wurden.


