
Angehörige von Germanwings-Opfern verklagen deutschen Staat auf Schadensersatz wegen Aufsichtsversäumnissen bei Flug 4U 9525
Dreißig Angehörige der Opfer des Germanwings-Fluges 4U 9525 verklagen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Braunschweig auf bis zu 110.000 Euro pro Person wegen angeblicher Versäumnisse bei der Überwachung von Copilot Andreas Lubitz.
Klage gegen den deutschen Staat eröffnet
Am Freitag um 10:00 Uhr beginnt am Landgericht Braunschweig ein neuer Zivilprozess zum Germanwings-Absturz von 2015. Dreißig Angehörige der Opfer verfolgen Staatshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland, die in dem Verfahren durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vertreten wird. Die Kläger fordern zusätzliche Entschädigungen zwischen 500 und 110.000 Euro pro Person. Der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter, der die Familien vertritt, erklärte, die Klage sei eher von der Suche nach Verantwortlichkeit getrieben als von rein finanzieller Wiedergutmachung.
Rechtlich gesehen ist dieses Verfahren ein Schadensersatzanspruch, aber kein Geld der Welt kann einen verlorenen Menschen ersetzen.
Vorwürfe behördlicher und medizinischer Versäumnisse
Der Fall geht auf den Absturz des Germanwings-Fluges 4U 9525 am 24. März 2015 zurück, bei dem alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder in den französischen Alpen ums Leben kamen. Unter den Opfern waren 16 Gymnasiasten und zwei Lehrer des Gymnasiums in Haltern am See, die von einem Austauschprogramm in Spanien zurückkehrten. Ermittlungen ergaben, dass der 27-jährige Copilot Andreas Lubitz den Airbus A320 absichtlich gegen einen Berg flog, nachdem er den 34-jährigen Kapitän Patrick Sondenheimer aus dem Cockpit ausgeschlossen hatte. Lubitz hatte die Sollflughöhe des Autopiloten von 38.000 Fuß auf 100 Fuß reduziert, nachdem der Kapitän kurzzeitig das Cockpit verlassen hatte.
- Germanwings-Flug 4U 9525 stürzt in den französischen Alpen ab, 150 Menschen sterben
- Frankfurter Gericht entscheidet, dass die Flugsicherheitsüberwachung eine hoheitliche Staatsaufgabe ist
- Angehörige der Opfer reichen Haftungsklagen gegen die deutsche Bundesregierung ein
- Braunschweiger Gericht erlässt schriftliche Einschätzung mit geringen Erfolgsaussichten
- Zivilprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland in Braunschweig eröffnet
Die Kläger argumentieren, dass die Behörden die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht und die gesetzlichen Anforderungen bei den flugmedizinischen Untersuchungen vernachlässigt hätten. Lubitz hatte seine Flugausbildung 2008 wegen schwerer Depressionen unterbrochen und einem Flugschularzt von Selbstmordgedanken berichtet, bevor er die Ausbildung unter Medikamenten wieder aufnahm. In den Monaten vor der Katastrophe erlitt er einen schweren Rückfall und hatte Angst zu erblinden, blieb aber für den kommerziellen Dienst zugelassen. Die Angehörigen sind der Ansicht, dass eine unzureichende Überwachung psychiatrischer Anfälligkeiten die Katastrophe ermöglicht habe.
Vorangegangene Rechtsstreitigkeiten und staatliche Verantwortung
In den letzten zehn Jahren haben Familien mehrere Klagen gegen Lufthansa, Germanwings, die Gruppenflugschule in Arizona und den Versicherer Allianz Global Corporate & Specialty eingereicht. Diese Klagen wurden von den Landgerichten in Essen und Frankfurt sowie vom Oberlandesgericht Hamm abgewiesen. Die Richter entschieden, dass die Mutterfluggesellschaft nicht für die gesetzlichen medizinischen Untersuchungen haftbar gemacht werden könne. Im Juni 2022 stellte das Frankfurter Gericht fest, dass nur der Staat für die flugmedizinische Überwachung haften könne.
Die Gewährleistung der Flugsicherheit ist eine staatliche Aufgabe, die vom Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen wird.
- Lufthansa-Zahlung pro nahem Angehörigen
- 10000 EUR
- Lufthansa-Zahlung pro verstorbenem Opfer
- 25000 EUR
- Maximale Forderung pro Angehörigen in der Staatsklage
- 110000 EUR
- Minimale Forderung pro Angehörigen in der Staatsklage
- 500 EUR
Lufthansa hatte zuvor Entschädigungen an die Angehörigen ausgeschüttet, und zwar 10.000 Euro pro nächstem Angehörigen für Schmerzensgeld sowie 25.000 Euro pro verstorbenem Opfer als erbliche Schadensersatzleistungen. Nach den früheren Gerichtsentscheidungen richteten die Kläger ihre Forderungen im Juli 2023 an den Staat.
Ausblick auf das Verfahren
Die Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig erließ Ende Mai einen schriftlichen Beschluss, der auf geringe Erfolgsaussichten der Klage hindeutet. Die Entscheidung erging dreieinhalb Jahre nach der ersten Einreichung gegen die Luftfahrtbehörde. Trotz der schwierigen rechtlichen Aussichten beabsichtigen die Kläger, den Prozess zu nutzen, um die behördliche Aufsicht zu überprüfen und festzustellen, ob die Flugsicherheitsverfahren einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen. Die Verhandlung vor Gericht beginnt am Freitagmorgen.


