
Angehörige von Germanwings-Opfern verklagen Deutschland wegen mangelnder Pilotenüberwachung ein Jahrzehnt nach Alpen-Absturz
Eine Gruppe von 30 bis 32 Angehörigen argumentiert, das Luftfahrt-Bundesamt habe die gesundheitliche Eignung des Kopiloten Andreas Lubitz nicht ausreichend überwacht, der am 24. März 2015 den Flug 4U9525 absichtlich in den französischen Alpen zum Absturz brachte und dabei alle 150 Menschen an Bord tötete.
Der Absturz
Am 24. März 2015 befand sich Germanwings-Flug 4U9525 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf, als Kopilot Andreas Lubitz nach dem Toilettengang des Kapitäns die Cockpittür verriegelte und den Airbus A320-211 in einen Berghang in den französischen Alpen steuerte. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder starben, darunter 16 Schulkinder und zwei Lehrer einer Schule in Haltern am See, die von einem Schüleraustausch in Spanien zurückkehrten.
Ermittler kamen zu dem Schluss, dass der damals 27-jährige Lubitz an Depressionen und Psychosen litt, seinen Zustand aber vor seinem Arbeitgeber verbarg, weil er um seine Lufthansa-Pilotenlizenz fürchtete. Der Absturz führte zu einer Überprüfung der flugmedizinischen Screening-Verfahren.
- Germanwings-Flug 4U9525 stürzte in den französischen Alpen ab, alle 150 Menschen an Bord starben.
- Das Landgericht Essen wies eine Schadensersatzklage gegen Lufthansa ab und entschied, dass die medizinische Überwachung Aufgabe des Staates sei.
- Angehörige reichten die aktuelle Klage gegen das Luftfahrt-Bundesamt beim Landgericht Braunschweig ein.
- Das Landgericht Braunschweig eröffnet die Verhandlungen; erste Einschätzung besagt, dass der Staat wahrscheinlich nicht haftbar gemacht wird.
Eine neue Klage gegen den Staat
Elf Jahre später haben 30 Angehörige der Opfer eine Zivilklage beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig. Die Kläger argumentieren, die Behörde habe die Flugtauglichkeit von Lubitz nicht ausreichend überwacht – insbesondere seien die staatlich vorgeschriebenen flugärztlichen Untersuchungen in Bezug auf psychische Erkrankungen nicht gründlich genug gewesen. Jeder Angehörige fordert bis zu 110.000 Euro Schadensersatz, während die Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter und Kollegen angibt, dass die 32 von ihr vertretenen Angehörigen insgesamt rund 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld fordern.
Der Fall stützt sich auf den Grundsatz der Amtshaftung nach Artikel 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Klage wurde bereits im Juli 2023 eingereicht, wird aber erst jetzt verhandelt, weil der Umfang des Materials groß ist; ein Gerichtssprecher sagte dem NDR Niedersachsen, die Verhandlungen beginnen am 28. August 2026 und könnten sich über Wochen hinziehen.
- Gefordert pro Angehörigem (aktuelle Klage)
- 110000 EUR
- Gesamte Schmerzensgeldforderung (Kanzlei)
- 1200000 EUR
- Lufthansa-Anerkennungszahlung pro nächstem Angehörigen
- 10000 EUR
- Lufthansa-übertragbare Summe pro Opfer
- 25000 EUR
Widersprüchliche Rechtsprechung
Frühere Versuche, Schadensersatz zu erhalten, sind gescheitert, doch die Begründung erschwert nun den Fall in Braunschweig. Im Jahr 2020 verklagten Angehörige Lufthansa vor dem Landgericht Essen und argumentierten, die Fluggesellschaft trage die Verantwortung. Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass der Staat – nicht die Fluggesellschaft – für die medizinische Überwachung der Piloten zuständig sei. Diese Position wurde später vom Oberlandesgericht Hamm und vom Landgericht Frankfurt in separaten Verfahren gegen die US-Flugschule von Lufthansa bestätigt.
Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates.
Ein Gericht, das an einer Entschädigung zweifelt
Nun scheint Braunschweig in die entgegengesetzte Richtung zu tendieren. Das Gericht erklärte in einer ersten Einschätzung, es sei unwahrscheinlich, dass die Bundesrepublik zu Schadensersatz verurteilt werden könne, und dass stattdessen Lufthansa verpflichtet sein könnte, die Opfer zu entschädigen. Dies schafft eine rechtliche Sackgasse: Eine Reihe von Gerichten sagt, die Überwachung sei staatliche Pflicht, während das aktuelle Gericht andeutet, der Staat hafte nicht.
Wird die Klage abgewiesen, droht den Angehörigen dasselbe Ergebnis wie 2020 – sie tragen die Gerichtskosten, ohne eine Entschädigung für ihre verstorbenen Familienmitglieder zu erhalten. Lufthansa hat bereits freiwillige Zahlungen geleistet: 10.000 Euro Schmerzensgeld pro Person an die nächsten Angehörigen sowie eine übertragbare Summe von 25.000 Euro pro verstorbenem Opfer.


