
Bundesverfassungsgericht erklärt pauschale Aufhebung von Aufnahmezusagen für Afghanen für verfassungswidrig und ordnet Einzelfallprüfung an
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Anordnung des Innenministeriums vom Dezember 2025, rund 640 Zusagen ohne Einzelfallprüfung aufzuheben, gegen das Willkürverbot verstößt. Der Fall einer afghanischen Mutter und ihrer beiden Söhne wird nun neu geprüft.
## Hintergrund Im August 2021, als sich die internationalen Truppen aus Afghanistan zurückzogen, übernahmen die islamistischen Taliban erneut die Macht. Die Bundesregierung reagierte mit der Einführung von Aufnahmeprogrammen für ehemalige lokale Mitarbeiter deutscher Einrichtungen und andere als besonders gefährdet eingestufte Personen. Nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz muss eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn das Innenministerium die Aufnahme zur Wahrung politischer Interessen erklärt hat. Viele derjenigen, denen Schutz zugesagt wurde, wurden nach Pakistan gebracht, wo sie monate- oder jahrelang auf ihre Visa warten. Im Mai 2025 setzte die Koalitionsregierung aus CDU/CSU und SPD die Programme vorübergehend aus. Am 22. Dezember 2025 ging das Innenministerium noch weiter und hob alle Aufnahmezusagen für rund 640 Afghanen aus dem sogenannten Brückenprogramm und der Menschenrechtsliste auf, mit der Begründung, es bestehe kein politisches Interesse mehr an ihrer Aufnahme. Die Anordnung des Ministeriums hob die Zusagen auf, ohne jeden Einzelfall zu prüfen.
Die Entscheidung des Gerichts
Am 24. Juli 2026 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass diese pauschale Aufhebung willkürlich war und gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot verstößt. Das Gericht gab der Beschwerde einer afghanischen Mutter und ihrer beiden minderjährigen Söhne statt, denen 2021 die Aufnahme zugesagt worden war. Die Richter stellten fest, dass die Aufhebungsverfügung des Ministeriums vom Dezember 2025 den Anforderungen des Willkürverbots nicht genügte, weil sie keinen Einzelfall prüfte. Das Gericht betonte, dass die Exekutive auch dort, wo ihr ein weiter Ermessensspielraum zusteht, nie völlig frei ist und dass das Willkürverbot eine Einzelfallprüfung erfordert.
Die Aufhebungserklärung des Innenministeriums vom Dezember 2025 genügt den Anforderungen des Willkürverbots nicht.
Sobald eine Person über ihre Aufnahme informiert wurde, müssen die individuellen Umstände geprüft werden, bevor die Zusage zurückgezogen werden kann. Der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
Verpflichtungen gegenüber den in Pakistan befindlichen Personen
Das Bundesverfassungsgericht ordnete an, dass das Innenministerium die derzeit in Pakistan lebenden Afghanen weiterhin unterstützen muss, bis sie entweder nach Deutschland eingereist sind oder das Ministerium eine verfassungskonforme Aufhebung erlassen hat. Deutschland muss sich auch bei der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Kläger nicht festgenommen oder nach Afghanistan abgeschoben werden. Das Gericht untersagte ausdrücklich die willkürliche Beendigung der freiwilligen Unterstützung. Das Oberverwaltungsgericht wird auch über einstweilige Maßnahmen zur Sicherstellung der weiteren Hilfe entscheiden müssen.
Breitere Bedeutung
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erklärte, dass dieser Fall einer von 31 Verfassungsbeschwerden ist, die mit einer von der Organisation vorbereiteten Musterbeschwerde eingereicht wurden. Das Urteil, das erste, das unter ihnen entschieden wurde, könnte das Schicksal von rund 400 weiteren Afghanen in ähnlichen Situationen positiv beeinflussen. Die Entscheidung stellt klar, dass Aufnahmezusagen, die im Rahmen humanitärer Programme gemacht wurden, nicht pauschal ohne Einzelfallprüfung aufgehoben werden können und dass das Ermessen der Regierung durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot begrenzt ist.
- Taliban übernehmen die Macht; Deutschland sagt gefährdeten Afghanen Aufnahme zu.
- Bundesregierung setzt Aufnahmeprogramme vorübergehend aus.
- Innenministerium hebt alle Aufnahmezusagen für rund 640 Afghanen auf.
- Bundesverfassungsgericht erklärt pauschale Aufhebung für willkürlich und ordnet Einzelfallprüfung an.
