
Polen erhöht Kriminalstrafen nach 30-jährigem Einfrieren um das Zehnfache
Das polnische Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, der die Tagessätze für Geldstrafen von derzeit 10–2.000 Złoty auf 100–20.000 Złoty erhöhen würde.
Ein kurzer Gesetzesentwurf, der auf der Website des Gesetzgebungszentrums der Regierung veröffentlicht wurde, würde einen einzigen Artikel des polnischen Strafgesetzbuches ändern, der die Tagessätze für Geldstrafen regelt. Die Änderung würde, falls verabschiedet, die Mindest- und Höchstsätze verzehnfachen und wäre die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Gesetzbuches vor fast 30 Jahren.
Aktuelles System der Geldstrafen
Nach den geltenden Regeln legen Gerichte Geldstrafen auf der Grundlage eines Tagessatzsystems fest. Der Tagessatz muss zwischen 10 Złoty und 2.000 Złoty liegen, und die Anzahl der Tagessätze reicht je nach Straftat von 10 bis 540. Dies bedeutet, dass die niedrigstmögliche Geldstrafe 100 Złoty beträgt, während die Höchststrafe 1 Million Złoty übersteigen kann und bei kumulativen Strafen noch weiter ansteigen kann.
Vorgeschlagene Änderungen
Der Gesetzesentwurf würde den aktuellen Bereich durch einen neuen ersetzen: Der Tagessatz darf nicht niedriger als 100 Złoty oder höher als 20.000 Złoty sein. Infolgedessen würde die Mindest-Gesamtstrafe 1.000 Złoty betragen, und die Höchststrafe könnte 10,8 Millionen Złoty erreichen. Die Anzahl der Tagessätze und die Kriterien für deren Festsetzung (Einkommen des Täters, persönliche und familiäre Verhältnisse, Vermögen und Erwerbsfähigkeit) bleiben unverändert.
- Minimum (aktuell)
- 10 PLN
- Minimum (vorgeschlagen)
- 100 PLN
- Maximum (aktuell)
- 2000 PLN
- Maximum (vorgeschlagen)
- 20000 PLN
Begründung des Ministeriums
Das Justizministerium argumentiert, dass die derzeitigen Sätze ihre abschreckende Wirkung verloren hätten, da sich die Kaufkraft des Geldes über drei Jahrzehnte erheblich verändert habe. Es weist darauf hin, dass die niedrigsten Geldstrafen nun für Bagatelldelikte angemessener seien als für Straftaten.
Eine solche Strafe kann als angemessen und akzeptabel für die Haftung für Bagatelldelikte angesehen werden, jedoch nicht für Straftaten.
Das Ministerium weist auch darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Gesetzbuches einen Tagessatz von 2.000 Złoty für akzeptabel hielt. Aus Gründen der axiologischen Konsistenz sei nun eine entsprechend höhere Obergrenze gerechtfertigt.
Die vorgeschlagene Regelung greift nicht in die Grundsätze der Strafzumessung oder die Bewertung des Schuldgrades ein; sie betrifft ausschließlich die Anhebung des Mindesttagessatzes, die eine Folge wirtschaftlicher Veränderungen ist.
Konsultationsverfahren
Der Entwurf wurde zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Interessierte können innerhalb von drei Wochen, bis zur zweiten Julihälfte 2026, Stellungnahmen und Meinungen einreichen.


