Polen kann 174,5 Mio. PLN Gazprom-Strafe nicht eintreiben; Finanzminister bestreitet Blockade
Eine rechtskräftige Geldstrafe von 174,5 Millionen PLN gegen Gazprom bleibt unbezahlt. Der Finanzminister beteuert, die Vollstreckung nicht zu behindern, während die Wettbewerbsbehörde warnt, das Geld könnte verloren sein.
Hintergrund der Geldstrafe
Im Jahr 2020 verhängte das polnische Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro (über 213 Millionen PLN) gegen Gazprom, weil das Unternehmen sich weigerte, im Rahmen einer Untersuchung des Konsortiums zur Finanzierung der Gaspipeline Nord Stream 2 Auskünfte zu erteilen. Gazprom legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein. Im Juli 2024 bestätigte das Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz die Strafe, reduzierte sie jedoch auf 41 Millionen Euro, umgerechnet 174,5 Millionen PLN. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil im August 2025, womit die Strafe rechtskräftig und endgültig wurde.
- Ursprüngliche Strafe (2020)
- 213 Mio. PLN
- Endgültige Strafe (2024-2025)
- 174.5 Mio. PLN
Das rechtliche Verfahren erstreckte sich über mehrere Jahre.
- UOKiK verhängt Geldstrafe von 50 Millionen Euro gegen Gazprom wegen mangelnder Kooperation bei Nord-Stream-2-Untersuchung.
- Gericht bestätigt Entscheidung, reduziert Strafe jedoch auf 41 Millionen Euro (174 Millionen PLN).
- Berufungsgericht bestätigt die reduzierte Strafe und macht sie rechtskräftig.
- Berichte über Blockade der Vollstreckung tauchen auf; Finanzminister bestreitet Blockade.
Der Vollstreckungsstreit
Trotz des rechtskräftigen Urteils hat Polen das Geld nicht eingetrieben. Am 9. Juli 2026 berichtete die Wirtschaftszeitung „Puls Biznesu“, dass die Vollstreckung durch eine Entscheidung des Finanzministeriums blockiert worden sei. Das Ministerium gab die Gründe nicht bekannt und erklärte lediglich, dass man sich zu Einzelfällen nicht äußere. UOKiK-Präsident Tomasz Chróstny kritisierte die Situation scharf.
Es ist schwer, eine Entscheidung zu akzeptieren, die die Beitreibung von über 174 Millionen PLN, die dem Staatsschatz rechtmäßig zustehen, behindern oder sogar verhindern könnte. Dies ist besonders unverständlich in einem Fall, der den russischen Gazprom betrifft, ein Unternehmen, das von der Russischen Föderation seit Jahren zur Verfolgung ihrer strategischen Interessen genutzt wird.
Der Steuerberater Radosław Żuk, Partner bei Żuk Pośpiech, sagte gegenüber „Puls Biznesu“, dass die Position des Niederschlesischen Zoll- und Steueramtes auf einer falschen Auslegung des Gesetzes beruhe.
Minister Domańskis Dementi
Finanzminister Andrzej Domański wies in der Sendung „Tłit“ von WP entschieden zurück, die Vollstreckung zu blockieren. Er sagte, das Problem sei rein verfahrenstechnischer Natur.
Ich möchte dies klar dementieren: Der Finanzminister blockiert nicht die Vollstreckung fälliger Gelder. Der Fall der Gazprom-Strafe betrifft formelle Zweifel, ob das Finanzamt, in diesem Fall das Finanzamt Warszawa-Śródmieście, berechtigt ist, als Partei in diesem Rechtsstreit aufzutreten.
Domański fügte hinzu, er habe kein Instrument, um über die Freigabe von Vermögenswerten zu entscheiden, und Fragen zu weiteren Schritten sollten an das UOKiK gerichtet werden.
Ministerium erläutert begrenzte Rolle
In einer separaten Erklärung stellte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft klar, dass es nicht die für die Freigabe eingefrorener Vermögenswerte zuständige Behörde sei. Seine Rolle beschränke sich hauptsächlich auf Rechtsmittelfunktionen, nämlich die Prüfung von Beschwerden gegen Entscheidungen erster Instanz. Die tatsächliche Befugnis zur Freigabe eingefrorener Vermögenswerte oder zur Gewährung von Ausnahmen von Sanktionen liege beim Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS), der in der Praxis vom Leiter des Niederschlesischen Zoll- und Steueramtes in Breslau ausgeübt werde. Das Ministerium betonte, dass im Fall Gazprom keine außergewöhnlichen Aufsichtsmaßnahmen ergriffen worden seien und dass Entscheidungen des Amtes in Breslau der Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterlägen.
Breiterer Kontext
Domański betonte, dass Polen weiterhin auf wirtschaftlichen Druck auf Russland dränge und die EU-Finanzminister in Brüssel an die Notwendigkeit weiterer Sanktionspakete erinnere. Der Streit verdeutlicht die rechtliche Komplexität der Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte zur Befriedigung inländischer Gerichtsurteile, selbst wenn diese Urteile rechtskräftig sind.


