
Verteidigung fordert Freispruch für letzte NSU-Angeklagte Susann E. – keine Kenntnis von Straftaten
Im Dresdner Prozess gegen die letzte Beschuldigte im Zusammenhang mit der Neonazi-Terrorzelle NSU haben die Verteidiger ihren vollständigen Freispruch gefordert. Sie habe von den Straftaten der Gruppe nichts gewusst.
Prozesshintergrund
Der Prozess gegen Susann E., die letzte Angeklagte im Zusammenhang mit der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), läuft seit November 2025 am Oberlandesgericht Dresden. Der 45-jährigen Ehefrau des bereits verurteilten NSU-Unterstützers André E. wird vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung unterstützt und einen schweren Raubüberfall gefördert zu haben. Sie schweigt seit Prozessbeginn, selbst als Beate Zschäpe, die verurteilte NSU-Mitinhaberin und ihre frühere beste Freundin, dreimal als Zeugin aussagte.
Die Bundesanwaltschaft wirft Susann E. vor, Zschäpe zwischen 2008 und 2011 beim Untertauchen geholfen zu haben. Sie soll Zschäpe ihren Personalausweis, ihre Bahncard und ihre Krankenversicherungskarte geliehen haben. Zudem soll sie an der Anmietung eines Wohnmobils beteiligt gewesen sein, das beim letzten NSU-Überfall in Eisenach am 4. November 2011 genutzt wurde, und dabei in Kauf genommen haben, dass das Fahrzeug für einen Bankraub verwendet wird.
Anklage
Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot argumentierte in seinem Plädoyer, Susann E. habe „ihrer Freundin das Leben im Untergrund erheblich erleichtert“. Er hielt ihr vor, von den Morden und Raubüberfällen des NSU gewusst und die Aktivitäten der Gruppe gefördert zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Verteidigung
Die Verteidiger Uwe Schadt und Hendrik König aus Berlin wiesen die Vorwürfe entschieden zurück und forderten Freispruch. Es gebe keinerlei Belege für einen „Wissenstransfer“ zwischen NSU-Mitgliedern und ihrer Mandantin.
König bezog sich dabei auf den Vorwurf, Zschäpe habe Susann E.'s Krankenkassenkarte für einen Zahnarztbesuch genutzt. Schadt ergänzte, Susann E. habe nichts über den Zweck der Wohnmobil-Anmietung gewusst.Daraus eine Unterstützungshandlung zu machen, geht zu weit.
Die Verteidigung betonte, es gebe keinen Beweis dafür, dass Susann E. von den Straftaten wusste. Sie bezeichnete die Anklage als unbegründet und die Vorwürfe der Beihilfe als obsolet.
Die NSU-Verbrechen
Zwischen 2000 und 2011 verübte das NSU-Kerntrio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zehn Morde – neun davon an Kleingewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin – sowie zwei Bombenanschläge in Köln und 15 Banküberfälle. Böhnhardt und Mundlos begingen 2011 Suizid, um der Festnahme zu entgehen. Zschäpe wurde 2018 vom Oberlandesgericht München nach einem mehr als fünfjährigen Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt.
- NSU beginnt Serie von zehn rassistisch motivierten Morden in ganz Deutschland.
- Letzter Überfall in Eisenach; Böhnhardt und Mundlos begehen Suizid.
- Beate Zschäpe wird in München zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Prozess gegen Susann E. beginnt am OLG Dresden.
- Verteidiger plädieren auf Freispruch.
Wie es weitergeht
Das Gericht wird nun über das Urteil beraten. Im Falle einer Verurteilung droht Susann E. eine vierjährige Haftstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der Freispruchantrag der Verteidigung bereitet den Boden für ein endgültiges Urteil, das das letzte offene Kapitel der NSU-Verfolgung abschließen wird.


