
Französische Abgeordnete schließen dritte Lesung des Sterbehilfe-Gesetzes ab, endgültige Abstimmung für Dienstag angesetzt
Die französische Nationalversammlung hat am Samstag die dritte Lesung eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechts auf assistierten Suizid abgeschlossen. Eine entscheidende Abstimmung ist für den 30. Juni angesetzt, die endgültige Annahme ist für den 15. Juli vorgesehen.
Ein Meilenstein im Gesetzgebungsverfahren
Die Abgeordneten schlossen die dritte Prüfung des Gesetzesvorschlags am Samstag, den 27. Juni, ab, nachdem in einer Woche mehr als 1.800 Änderungsanträge geprüft und nur 23 angenommen worden waren. Die Atmosphäre im Plenarsaal wurde als hitzig beschrieben, teilweise im wahrsten Sinne des Wortes – die Klimaanlage fiel während der Sommerdebatten wiederholt aus. Die Abstimmung am Dienstag wird voraussichtlich der endgültige Text sein, da der Senat ihn voraussichtlich zum dritten Mal ablehnen wird und die Abgeordneten in der abschließenden Lesungsphase keine Änderungsanträge mehr einbringen können.
Was der Gesetzentwurf vorsieht
Das Gesetz, ein zentrales Versprechen von Emmanuel Macrons zweiter Amtszeit, schafft für bestimmte Patienten, die an einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden, ein Recht auf eine „aide à mourir“ (Sterbehilfe). Die Begriffe „suicide assisté“ (assistierter Suizid) und „euthanasie“ (Euthanasie) fehlen im endgültigen Entwurf – eine semantische Entscheidung, die Gegner verärgert hat, die argumentieren, das Gesetz sei beschönigend.
Oppositionslinien
Konservative und rechtsextreme Abgeordnete führten den Widerstand an, wenn auch nicht ausschließlich. Der LR-Abgeordnete Thibault Bazin sagte, er verlasse die Debatten „mit einem gewissen Schwindelgefühl“ und beurteile die Kriterien als „nicht streng genug“, das Verfahren als „nicht ausreichend überwacht“, die Fristen als „zu kurz“ und die Garantien für geschützte Personen als „unzureichend“. Der RN-Abgeordnete Christophe Bentz rief zögernde Kollegen dazu auf, „nach dem Vorsorgeprinzip und dem Grundsatz der Umsicht dieses Gesetz nicht zu verabschieden“.
Nicht streng genug, nicht ausreichend überwacht, Fristen zu kurz und unzureichende Garantien für Personen unter Schutzmaßnahmen.
Reaktion der Regierung und des Berichterstatters
Berichterstatter Philippe Vigier (MoDem) verteidigte die Arbeit: „Die Nationalversammlung ist ihrer Aufgabe gerecht geworden“, und fügte hinzu, seine Gedanken seien bei „den Patienten, die sich so sehr auf ein neues Recht zu sterben gefreut hätten“. Die Regierung und die Mitberichterstatter wollten die Ausgewogenheit der vorherigen Lesung der Versammlung wahren, um eine möglichst breite Mehrheit zu sichern.
Die Nationalversammlung ist ihrer Aufgabe gerecht geworden. Meine Gedanken sind bei den Patienten, die sich so sehr auf ein neues Recht zu sterben gefreut haben.
Wie es weitergeht
Nach der Abstimmung am Dienstag geht das Gesetz in eine endgültige Annahmefrist bis zum 15. Juli. Angesichts der erwarteten Ablehnung durch den Senat hat die Versammlung das letzte Wort. Sollte das Gesetz angenommen werden, schließt sich Frankreich mehreren anderen europäischen Nationen mit gesetzlich geregelten Sterbehilfemöglichkeiten an, wobei die genauen Zulassungskriterien und Verfahrensgarantien vor der Veröffentlichung des endgültigen Textes noch geprüft werden.
- Dritte Lesung beginnt
- Abgeordnete schließen dritte Lesung ab
- Abstimmung in der Nationalversammlung
- Frist für endgültige Annahme

