Frankreich setzt jährliche Selbstbeteiligungsobergrenze auf 140 Euro statt geplanter 200 Euro fest
Ein am 21. August vorgelegter Dekretentwurf erhöht die Selbstbeteiligungsobergrenzen ab dem 1. Oktober 2026 um 40%, indexiert die Kosten an die Inflation seit 2005, behält jedoch Ausnahmen für 18 Millionen Menschen bei.
Überarbeitete jährliche Selbstbeteiligungsobergrenze
Die französische Regierung hat einen Dekretentwurf finalisiert, der die jährliche Obergrenze für Gesundheits-Selbstbehalte und Pauschalzahlungen auf 140 Euro pro Jahr festlegt und damit einen ursprünglichen Plan aufgibt, der die Obergrenze auf 200 Euro verdoppelt hätte. Der Regulierungstext, der am 21. August 2026 den Beratungsgremien der Nationalen Krankenversicherungskasse (Caisse nationale de l'Assurance maladie) übermittelt wurde, erhöht die Höchstgrenze für Selbstbeteiligungen um 40% gegenüber dem bisherigen Schwellenwert von 100 Euro. Regierungsvertreter erklärten, dass diese Anpassung die aufgelaufene Inflation seit 2005 widerspiegelt, als die bisherige Obergrenze von 100 Euro festgelegt wurde. Die überarbeitete Obergrenze tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Gesundheitsministerin Stéphanie Rist erklärte, die Regierung sei von der 200-Euro-Marke abgerückt, nachdem sie erkannt habe, dass eine Verdoppelung der Obergrenze für die Patienten zu abrupt erschienen sei.
Wir arbeiten nun an einer fairen Reform, die auf der Indexierung an die Inflation seit 2005 basiert. Der Anstieg wird daher deutlich geringer ausfallen als ursprünglich geplant.
- Bisherige Obergrenze (seit 2005)
- 100 €
- Ursprünglicher Regierungsvorschlag
- 200 €
- Obergrenze des Dekretentwurfs (Oktober 2026)
- 140 €
Aufschlüsselung der Gebühren und finanzielle Auswirkungen
Die jährliche Obergrenze von 140 Euro wird gleichmäßig auf zwei separate Kategorien medizinischer Ausgaben aufgeteilt. Die Obergrenze für Pauschalbeiträge (participations forfaitaires), die für Konsultationen bei Allgemeinmedizinern und Fachärzten sowie für Laboranalysen und radiologische Untersuchungen gelten, steigt von 50 Euro auf 70 Euro pro Jahr. Gleichzeitig steigt die Obergrenze für medizinische Selbstbehalte (franchises médicales), die von den Erstattungen für Schachteln verschreibungspflichtiger Medikamente, Pflegedienste, physiotherapeutische Behandlungen und Krankentransporte abgezogen werden, von 50 Euro auf 70 Euro jährlich.
Nach Berechnungen, die das Gesundheitsministerium am Montag, dem 24. August 2026, veröffentlichte, wird die durchschnittliche jährliche Kostensteigerung für versicherte Bürger, die diese Gebühren zahlen, auf 10 Euro pro Jahr geschätzt, was weniger als einem Euro pro Monat entspricht. Für Patienten mit Langzeiterkrankungen (affections de longue durée), die ein höheres Volumen an Konsultationen und erstatteten verschreibungspflichtigen Medikamenten nutzen, wird die geschätzte durchschnittliche finanzielle Belastung auf 2 Euro pro Monat geschätzt. Derzeit liegen die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben pro versicherter Person bei 25 Euro für ärztliche Konsultationsbeiträge und 27 Euro für Selbstbehalte für Medikamente, paramedizinische Leistungen und Patiententransporte.
- Bisherige jährliche Selbstbeteiligungsobergrenze von 100 Euro wird festgelegt
- Regierung legt Dekretentwurf den Beratungsgremien der Krankenversicherung vor
- Jährliche Obergrenze steigt auf 140 Euro für Arztbesuche und Rezepte
- Jährliche inflationsbasierte Indexierung der Beitragsobergrenzen beginnt
Geschützte Gruppen und jährliche Indexierung ab 2028
Der Dekretentwurf behält die gesetzlichen Schutzmaßnahmen für gefährdete Bevölkerungsgruppen im gesamten Gesundheitssystem bei. Die 18 Millionen französischen Einwohner, die derzeit von Selbstbehalten und Pauschalzahlungen befreit sind, bleiben vollständig befreit. Zu dieser Gruppe gehören schwangere Frauen sowie einkommensschwache Leistungsempfänger, die die ergänzende Solidargesundheitsversorgung (Complémentaire santé solidaire) erhalten.
Zusätzlich zur Neufestlegung der Basislinie im Oktober 2026 führt das Dekret einen fortlaufenden Anpassungsmechanismus ein. Ab dem 1. Januar 2028 werden beide jährlichen Beitragsobergrenzen jedes Jahr auf der Grundlage der jährlichen Inflation neu bewertet. Dieser Mechanismus wendet einen jährlichen Koeffizienten an, der die durchschnittliche Inflationsrate widerspiegelt, sodass sich die Gesundheitszuzahlungen jedes Jahr automatisch im Januar anpassen, anstatt durch periodische einmalige Erhöhungen.


