Frankreich begrenzt erste Krankschreibung auf 31 Tage, Verlängerung auf 62 Tage
Ein am 13. Juni veröffentlichtes Dekret begrenzt eine erste Krankschreibung auf 31 Tage und jede Verlängerung auf 62 Tage, gültig ab 1. September 2026, nachdem Abgeordnete einen strengeren 15-Tage-Vorschlag abgelehnt hatten.
Die neuen Grenzen
Das an diesem Samstag, 13. Juni, im Journal officiel veröffentlichte Dekret begrenzt eine erste Krankschreibung auf 31 Tage und jede Verlängerung auf 62 Tage. Die Obergrenzen gelten ab 1. September 2026 für alle Gesundheitsberufe, die zur Ausstellung von Krankschreibungen berechtigt sind, darunter Ärzte, Hebammen und Zahnärzte, es sei denn, der Gesundheitszustand des Patienten erfordert eine längere Abwesenheit.
Ein legislativer Kompromiss
Die Maßnahme geht auf das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz 2026 zurück. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Regierung sah vor, die Höchstdauer per Dekret auf 15 Tage für eine erste Krankschreibung durch einen Hausarzt und 30 Tage im Krankenhaus festzulegen. Die Abgeordneten änderten den Text, um die Grenze in beiden Fällen auf einen Monat festzulegen und die Dauer direkt im Gesetz zu verankern, anstatt sie der Exekutive zu überlassen.
Steigende Kostenlast
Bisher gab es keine gesetzliche Höchstdauer für Krankschreibungen, obwohl für bestimmte Erkrankungen Richtwerte empfohlen werden. Versicherte Arbeitnehmer unterliegen weiterhin einer Obergrenze von 360 Tagen Krankengeld innerhalb von drei Jahren. Die Abwesenheitsquote im Privatsektor ist seit der Covid-Krise hoch geblieben, mit einem besonders starken Anstieg bei Führungskräften, deren Abwesenheiten länger dauern und oft mit psychischen Problemen zusammenhängen, so eine diese Woche veröffentlichte Studie des Versicherers Malakoff Humanis.
Es kostet die Sozialversicherung 18 Milliarden Euro und steigt jährlich um eine Milliarde Euro, daher sind die Einsätze beträchtlich.
Begleitmaßnahmen
Ein separates, ebenfalls am Samstag veröffentlichtes Dekret legt ab 2027 eine Höchstdauer von vier Jahren für die Zahlung von Krankengeld bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten fest.
- Erste Krankschreibung (vorgeschlagen)
- 15 Tage
- Erste Krankschreibung (erlassen)
- 31 Tage
- Verlängerung (vorgeschlagen)
- 30 Tage
- Verlängerung (erlassen)
- 62 Tage

