Mutter verklagt französischen Staat wegen Untätigkeit der Justiz im Fall Lyhanna
Die Mutter eines elfjährigen Mädchens, das angeblich von Jérôme Barella, dem Hauptverdächtigen im Verschwinden von Lyhanna, vergewaltigt wurde, kündigte rechtliche Schritte gegen den französischen Staat wegen grober Fahrlässigkeit an. Sie argumentiert, dass ein schnelles Eingreifen der Justiz Lyhannas Leben hätte retten können.
Eine unbeachtete Anzeige
Am 22. August 2025 erstattete eine Mutter in Plaisance-du-Touch (Haute-Garonne) Anzeige, in der sie Jérôme Barella beschuldigte, ihre damals elfjährige Tochter zwischen September 2024 und Mai 2025 in seinem Haus vergewaltigt zu haben. Fünf Tage später wurde das Kind vernommen. Medizinische und psychologische Untersuchungen im September und Oktober 2025 bestätigten Verletzungen, die mit einer Vergewaltigung vereinbar sind. Doch bis Juni 2026, neun Monate nach der Anzeige, war Barella nicht in Gewahrsam genommen worden, und seine Telefone wurden nie beschlagnahmt.
Wir hätten Lyhannas Tod vermeiden können, wenn die mit dem Fall betrauten Personen ihre Arbeit richtig gemacht hätten.
Die rechtliche Offensive der Mutter
Am Dienstagmorgen gaben die Mutter – unter dem Pseudonym Audrey – und ihr Anwalt Pierre Debuisson eine Pressekonferenz in Toulouse, um drei rechtliche Schritte anzukündigen. Eine Zivilklage wegen "faute lourde" (grober Fahrlässigkeit) wird gegen den französischen Staat vor dem Zivilgericht eingereicht. Eine Strafanzeige wird sich gegen Ermittler und Staatsanwälte richten. Ein separates Verfahren gegen Justizminister Gérald Darmanin wird beim Gerichtshof der Republik eingeleitet.
Es ist zu einfach zu sagen, der Staat habe versagt. Hinter dem Staat stehen Männer und Frauen, die versagt haben. Die Verantwortlichkeiten müssen geklärt werden.
Debuisson prangerte "faule Ermittler, echte Nichtstuer" und Magistraten an, die "viermal weniger arbeiten als ihre Kollegen", und bezeichnete den Moment als Gelegenheit, "dieses System, das nicht funktioniert, zu stürzen und die Justiz zu reformieren".
Eine Chronik verpasster Schritte
Nach der ersten Anzeige überwies der Staatsanwalt von Toulouse den Fall im Oktober 2025 nach Auch. Im Januar 2026 ordnete der Staatsanwalt von Auch Ermittlungshandlungen durch die Gendarmerie von Lectoure an. Laut Minister Darmanin gab es jedoch ab dem 14. Februar 2026 "keinen Kontakt mehr zwischen den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft". Die Ermittlungen waren noch offiziell eröffnet, als Lyhanna verschwand.
- Audrey erhebt Vergewaltigungsvorwürfe gegen Jérôme Barella
- Tochter wird von der Polizei vernommen
- Medizinische und psychologische Untersuchungen beginnen
- Staatsanwalt von Toulouse überstellt Fall nach Auch
- Staatsanwalt von Auch ordnet Ermittlungshandlungen an
- Kein weiterer Kontakt zwischen Ermittlern und Staatsanwaltschaft (laut Darmanin)
- Mutter und Anwalt kündigen Beschwerden gegen Staat und Beamte an
Die Antwort des Ministers
Vor einer parlamentarischen Kommission machte Justizminister Gérald Darmanin die Staatsanwaltschaften von Toulouse und Auch für das Versagen verantwortlich. Er erklärte, dass Barella' Vorstrafen in den Datenbanken der Staatsanwaltschaft und der Gendarmerie vermerkt waren und die medizinischen und psychologischen Beweise eindeutig seien. Er wies jeglichen Mangel an Ressourcen zurück und bestand darauf, dass das Problem in der Prioritätensetzung liege.
Was uns in dieser Geschichte fehlt, sind keine neuen Mittel, es ist einfach die Priorisierung von Vergewaltigungsanzeigen.
Darmanin erklärte sich bereit, Sanktionen vorzuschlagen, während eine am Montag in Toulouse begonnene Inspektion die Fakten klären soll.


