
EU ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten, Deutschland visiert Ruanda und Uganda an
Die EU hat eine Einigung über eine neue Rückführungsverordnung erzielt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten abzuschieben, ohne dass eine vorherige Verbindung besteht.
Was vereinbart wurde
EU-Unterhändler haben am Montagabend eine Einigung über eine neue Rückführungsverordnung erzielt, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, sogenannte „Rückführungszentren“ in Nicht-EU-Ländern einzurichten. Abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden können, etwa weil der Herkunftsstaat sich weigert, sie aufzunehmen, können in diesen Zentren festgehalten werden. Das entscheidende neue Element ist, dass keine vorherige Verbindung zum Drittstaat erforderlich ist; die einzige Voraussetzung ist ein bilaterales Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Staaten und dem Gastland. Die Verordnung führt auch strengere Regeln ein, darunter eine Inhaftierung von bis zu 24 Monaten für diejenigen, die sich der Abschiebung widersetzen, leichtere Einreiseverbote und härtere Strafen.
Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, wer in die EU einreisen darf, wer bleiben kann und wer gehen muss.
Die Einigung ist Teil einer umfassenderen Verschärfung der EU-Asylpolitik, die mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) einhergeht. Im Jahr 2025 reisten nur 28 Prozent der Ausreisepflichtigen tatsächlich aus, und die EU steht zunehmend unter Druck von rechten Parteien.
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Deutschlands Vorstoß für Abkommen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt begrüßte das Ergebnis und erklärte, dass Gespräche mit potenziellen Partnerländern, darunter Ruanda, Uganda und Usbekistan, bereits im Gange seien. Er äußerte die Hoffnung, dass noch in diesem Jahr erste bilaterale Abkommen geschlossen werden könnten, räumte jedoch ein, dass „noch viel Arbeit vor uns liegt“. Die Zentren würden nicht sofort in Betrieb gehen; nach der Unterzeichnung eines Abkommens werde der eigentliche Bau und die Einrichtung weitere Zeit in Anspruch nehmen. Dobrindt argumentierte auch, dass die Aussicht, in ein solches Zentrum gebracht zu werden, die irreguläre Migration abschrecken und einen Schlag gegen Schleppernetze bedeuten könnte.
Politische Reaktionen
Die SPD, der kleinere Koalitionspartner in Deutschland, bleibt skeptisch, akzeptiert aber, dass sie die Maßnahme nicht blockieren kann. Die Partei hatte die übergeordnete GEAS-Reform unterstützt und hat nun keine parlamentarische Handhabe, um spezifische Abkommen zu verhindern. Hakan Demir, der innenpolitische Sprecher der Partei, nannte die 24-monatige Inhaftierung unverhältnismäßig und bezweifelte, dass sich ein Land freiwillig zur Aufnahme der Zentren bereit erklären werde.
Bislang konnte mir niemand sagen, wo diese Rückführungszentren gebaut werden sollen.
Die Grünen zeigten sich weitaus ablehnender. Der Co-Vorsitzende Felix Banaszak verurteilte den Plan als teure Ablenkung, die Schutzmechanismen untergrabe. Er kritisierte auch scharf die Europäische Volkspartei (EVP) für ihr Bündnis mit rechtsextremen Gruppen im Europäischen Parlament, um frühere Migrationsbeschränkungen zu verabschieden.
Familien mit Kindern, die über Jahre inhaftiert werden, und Menschen, die in Camps in Drittstaaten abgeschoben werden, hat nichts mit einer effektiven, rechtsstaatlichen Migrationspolitik zu tun.
UNHCR-Sprecher Barbar Baloch schlug einen gemäßigteren Ton an und sagte, die Idee könne geprüft werden, wenn Menschenrechtsstandards eingehalten würden.
Kosten, Erfahrungen und Menschenrechtsbedenken
Die Erfahrungen mit ähnlichen Projekten sind ernüchternd. Die beiden italienischen Camps in Albanien, die von Grund auf neu gebaut wurden, werden auf Kosten zwischen 650 Millionen und einer Milliarde Euro über fünf Jahre geschätzt. Menschenrechtsorganisationen warnen davor, dass die Verordnung das Risiko birgt, eine „drakonische Inhaftierungs- und Abschiebemaschine“ zu schaffen, und die Tür für systematischen Missbrauch öffnen wird. Silvia Carta von PICUM sagte:
Diese Verordnung wird eine drakonische Maschinerie der Inhaftierung und Abschiebung schaffen.
Die Verordnung verlangt von Drittstaaten die Einhaltung „internationaler Menschenrechtsstandards“, doch Kritiker merken an, dass solche Zusagen schwer durchsetzbar seien. Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel wies darauf hin, dass es keinen verbindlichen Mechanismus zur Gewährleistung der Einhaltung gebe. Unbegleitete Minderjährige wären ausgenommen, Familien mit Kindern jedoch nicht.
Wie es weitergeht
Die Verordnung bedarf noch der formellen Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments, ein Schritt, der als wahrscheinlich gilt. Danach müssen nationale Regierungen, die Rückführungszentren einrichten wollen, Abkommen mit willigen Drittstaaten aushandeln. Spanien und Frankreich haben bereits Zurückhaltung signalisiert, während eine Gruppe, darunter Österreich, Dänemark, die Niederlande und Griechenland, mit Deutschland an innovativen Lösungen arbeitet. Ob geeignete Gastländer gefunden werden können, bleibt eine offene Frage.
