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Migration·vor 2 Std.

EU erzielt wegweisendes Abkommen zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in Drittstaaten-"Rückführungszentren"

Die Europäische Union hat sich auf eine neue Rückführungsverordnung geeinigt, die den Mitgliedstaaten den Weg ebnet, Personen ohne Schutzanspruch in Drittstaaten abzuschieben, einschließlich der Einrichtung von "Rückführungszentren" außerhalb des Blocks.

Ein neuer Rahmen für Abschiebungen

Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten erzielten am Montagabend eine politische Einigung über eine neue Rückführungsverordnung, wie ein Sprecher des zypriotischen Ratsvorsitzes bestätigte. Die Verordnung soll Abschiebungen erleichtern und auferlegt den Betroffenen neue Pflichten. Sie tritt sofort zusammen mit der umfassenderen EU-Asylreform in Kraft, die ab dem 12. Juni anwendbar wird, wobei einzelne Bestimmungen Übergangsfristen von ein bis zwei Jahren haben.

Auch der letzte offene Punkt wurde während der Verhandlungen in Brüssel geklärt.

Cypriot Council presidency spokesperson

Die Vereinbarung verändert grundlegend den Ansatz der EU, indem sie den Mitgliedstaaten erlaubt, Personen ohne Schutzanspruch in bereite Drittstaaten abzuschieben. Diese Personen können entweder dauerhaft dort bleiben oder das Land als Transitpunkt für die Rückkehr in ihr Heimatland nutzen – ein Konzept, das als "Rückführungszentren" bezeichnet wird.

Politische Dynamik und Schutzmaßnahmen

Die Verhandlungen offenbarten eine deutliche Verschiebung der Haltung des Europäischen Parlaments. Das Parlament, traditionell eine moderierende Kraft, drängte auf eine schnelle Anwendung der Regeln, während die Mitgliedstaaten argumentierten, sie bräuchten mehr Zeit für die Umsetzung. Diese Änderung folgt auf die Bildung eines neuen rechtsgerichteten Bündnisses im März, bei dem die Christdemokraten (EVP) mit drei Fraktionen zu ihrer Rechten stimmten, um das Verhandlungsmandat mit dem Rat zu sichern. Die Koordination der EVP mit der AfD, auch in einem internen Chat, stieß auf Kritik, erleichterte aber Berichten zufolge die Gespräche mit dem Rat, da die rechte Mehrheit sich mit den nach strengeren Maßnahmen strebenden Mitgliedstaaten deckte.

Nach den vereinbarten Regeln müssen Abschiebungsabkommen mit Drittstaaten die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards gewährleisten und die Überstellung von Personen in andere Staaten verbieten, in denen sie einem Risiko von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Die Abkommen müssen das Überstellungsverfahren, die Aufenthaltsbedingungen, die Modalitäten der Weiterreise festlegen und einen Überwachungsmechanismus enthalten. Unbegleitete Minderjährige sind von der Verordnung ausgenommen, vorbehaltlich einer Altersfeststellung, Familien mit Kindern jedoch nicht.

Die Suche nach Partnerländern

Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Österreich und Griechenland suchen gemeinsam nach Staaten, die bereit sind, solche Rückführungszentren zu beherbergen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich wiederholt für das Projekt der Rückführungszentren eingesetzt. Die genauen Standorte dieser Zentren außerhalb der EU bleiben unklar. Die Gastländer würden wahrscheinlich finanzielle Entschädigungen oder visumbezogene Vorteile erhalten als Gegenleistung für die Aufnahme der Abgeschobenen.

Strengere Regeln und Durchsetzungsmaßnahmen

Über die Abschiebungen in Drittstaaten hinaus führt die Vereinbarung strengere Regeln für abgelehnte Asylbewerber ein. Sie sind verpflichtet, bei ihrer eigenen Abschiebung zu kooperieren, um eine Festnahme zu vermeiden. In ganz Europa droht ihnen nun die Kürzung oder vollständige Streichung von Existenzsicherungsleistungen sowie die Einziehung von Reisedokumenten. Eine Inhaftierung zum Zweck der Abschiebung ist zulässig, wenn die Behörden ein Fluchtrisiko oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit feststellen. Die zulässige Höchstdauer der Inhaftierung wurde auf 24 Monate verlängert, mit einer möglichen Verlängerung um weitere sechs Monate in besonderen Fällen, wie aus Verhandlungskreisen verlautet.

Kontext früherer Modelle

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaatenlösungen. Italien hatte ein Abkommen mit Albanien geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch die Asylverfahren auszulagern – ein Modell, das derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig ist, wobei ein endgültiges Urteil noch aussteht. Im Gegensatz dazu scheiterte der Versuch des Vereinigten Königreichs, Asylverfahren nach Ruanda auszulagern, dramatisch. Trotz Kosten von rund 830 Millionen Euro wurde der Plan aufgrund von Gerichtsurteilen nie umgesetzt. Eine Rechtsgrundlage für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens, wie im Ruanda-Modell, wurde von der EU bereits Ende letzten Jahres verabschiedet.

Schlüsselmomente in der EU-Asyl- und Abschiebungspolitik
  1. EU verabschiedet Rechtsgrundlage für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens in Drittstaaten.
  2. Rechtsgerichtetes Bündnis im Europäischen Parlament sichert Verhandlungsmandat für strengere Rückführungsverordnung.
  3. EU-Parlament und Mitgliedstaaten erzielen politische Einigung über neue Rückführungsverordnung.
  4. EU-Asylreform, einschließlich der neuen Rückführungsverordnung, wird anwendbar.

Das Parlament und die EU-Staaten müssen nun dem Kompromiss endgültig zustimmen, was allgemein als Formsache gilt, bevor die neuen Abschiebungsregeln offiziell in Kraft treten können.

Brüssel

5 Quellen

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