
Brüssel weitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen staatlicher Vetorechts bei Bankenfusionen aus
Die Europäische Kommission hat Spanien ein neues Aufforderungsschreiben geschickt und ihr Vertragsverletzungsverfahren wegen nationaler Gesetze ausgeweitet, die der Regierung die Befugnis gaben, die BBVA-Sabadell-Fusion zu blockieren.
Die Europäische Kommission hat ihren fast einjährigen Streit mit Spanien am Donnerstag verschärft und ein zusätzliches Aufforderungsschreiben verschickt, das das Vertragsverletzungsverfahren wegen der Intervention Madrids bei der gescheiterten BBVA-Übernahme der Banco Sabadell ausweitet. Damit kommt die verspätete Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) zu den angeblichen Verstößen hinzu, zu denen bereits die Verordnung über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus und die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr gehörten.
Der Kern des Streits
Der Fall geht auf Juli 2025 zurück, als Brüssel erstmals die Nutzung nationaler Rechtsvorschriften durch Spanien anfocht, um der BBVA-Sabadell-Transaktion zusätzliche Auflagen zu erteilen. Die spanische Regierung unter Wirtschaftsminister Carlos Cuerpo legte schließlich ein dreijähriges, um zwei Jahre verlängerbares Veto gegen die Fusion ein, nachdem die Wettbewerbsbehörde CNMC den Fall an den Ministerrat verwiesen hatte. Die Kommission argumentiert, dass nur die Europäische Zentralbank und die nationalen Wettbewerbsbehörden bei solchen Vorgängen ein Mitspracherecht haben sollten.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die betreffenden spanischen Maßnahmen mit dem neuen CRD-VI-Rahmen für Übernahmen, Fusionen, Spaltungen und andere Strukturveränderungen, die Kreditinstitute betreffen, unvereinbar sind, was die bereits im Aufforderungsschreiben von 2025 geäußerten Bedenken noch verstärkt.
Das neue Vertragsverletzungsverfahren
Brüssel stellt nun fest, dass Spanien die Frist zur Umsetzung der CRD VI in nationales Recht bis zum 10. Januar 2026 versäumt hat. Die mit Basel IV verbundene Richtlinie stärkt die Rolle der Bank von Spanien und der EZB bei Fusionsgenehmigungen und schränkt gleichzeitig das Ermessen der nationalen Exekutive ein. Nach Angaben von EU-Quellen hat Spanien noch keinen Gesetzesvorschlag zur Änderung seiner Rechtsvorschriften vorgelegt.
- BBVA kündigt feindliches Übernahmeangebot für Banco Sabadell an; zwei Tage später reicht ein Bürger Beschwerde bei der Kommission ein.
- EZB äußert 'keine Einwände' gegen die mögliche BBVA-Sabadell-Fusion.
- Kommission sendet erstes Aufforderungsschreiben und leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Spaniens Interventionsbefugnissen ein.
- Frist für Spanien zur Umsetzung der CRD VI in nationales Recht läuft ohne Erfüllung ab.
- Kommission sendet zusätzliches Aufforderungsschreiben und erweitert den Fall um die Nichtumsetzung der CRD VI.
Die politische Dimension
Innerhalb der Kommission selbst sind Spannungen aufgetreten. Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera, eine spanische Sozialistin, soll sich gegen die Verfolgung des Falles ausgesprochen haben, doch Finanzdienstleistungskommissarin Maria Luís Albuquerque hat die Sache vorangetrieben. Das spanische Wirtschaftsministerium erklärt, es arbeite an der Umsetzung der CRD VI, um das politische Vetorecht aus dem Bankenaufsichtsgesetz zu streichen, bestehe aber darauf, dass dies unbeschadet der Rolle der CNMC geschehe, was darauf hindeutet, dass es durch das Wettbewerbsrecht weiterhin Einfluss behalten will.
Die Regierung stellt fest, dass sie intensiv an der Umsetzung der neuen CRD-VI-Richtlinie arbeitet, um die nationale Gesetzgebung anzupassen und die ausschließliche Zuständigkeit der EZB und der Bank von Spanien in Fragen der Aufsicht über Bankenfusionen zu berücksichtigen.
Was als nächstes passiert
Spanien hat zwei Monate Zeit, um zu antworten und die Mängel zu beheben. Sollte Brüssel nicht zufrieden sein, kann es eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben, den letzten Schritt vor der Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der finanzielle Sanktionen verhängen könnte. Der BBVA-Sabadell-Deal war letztlich gescheitert, nachdem die von Madrid auferlegten Bedingungen dazu führten, dass die BBVA nur etwas mehr als 25 % der Aktionäre der katalanischen Bank für sich gewinnen konnte.
Separate EU-Rechtsschritte
In einer Reihe separater Entscheidungen am selben Tag verwies die Kommission sowohl Spanien als auch Polen an den EU-Gerichtshof, weil sie die Richtlinie über das Emissionshandelssystem nicht bis zum 31. Dezember 2023 vollständig umgesetzt hatten. Spanien hat die Umsetzung der allgemeinen CO2-Marktreform nicht mitgeteilt, die die kostenlosen Verschmutzungszertifikate reduziert und erstmals den Seeverkehr einbezieht. Beide Länder hinken auch bei den überarbeiteten Luftverkehrsvorschriften hinterher. Brüssel gab Spanien außerdem eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil es die neuen Vorschriften für sofortige Zahlungen nicht umgesetzt hatte, die seit 2025 im Euroraum gelten und darauf abzielen, sofortige Euro-Zahlungen im gesamten EU-Raum erschwinglich, sicher und reibungslos zu machen.


