EU führt ab 1. Juli 3-Euro-Steuer auf Kleinsendungen ein und setzt nationale Abgabe Frankreichs nach monatelanger Umgehung durch Plattformen aus
Ab dem 1. Juli gilt eine neue EU-Zollabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie bei Online-Bestellungen mit geringem Wert. Dies beendet die kurzlebige nationale Steuer Frankreichs. Die EU will so die Flut chinesischer Waren von Plattformen wie Shein und Temu eindämmen, die die Zollkapazitäten überlastet und europäische Händler unter Druck setzt.
Eine neue EU-weite Steuer
Die neue Abgabe gilt für Pakete mit einem Wert unter 150 Euro, die fast ausschließlich von Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress stammen. Sie wird pro unterschiedlicher Artikelkategorie innerhalb des Pakets erhoben, nicht pro einzelner Einheit: Ein Paket mit einem T-Shirt und einem Paar Schuhe wird zweimal belastet; ein Paket mit fünfzehn identischen T-Shirts nur einmal. Die Steuer ist vorübergehend und als Brücke gedacht, bis eine umfassende Zollreform im Jahr 2028 in Kraft tritt. Im November kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu – voraussichtlich 2 Euro pro Paket –, um die überlasteten Zollbehörden zu finanzieren.
- Frankreich führt eine Steuer von 2 Euro pro Artikelkategorie auf außereuropäische Kleinsendungen ein, die sich gegen asiatische E-Commerce-Plattformen richtet.
- Die EU-weite Zollabgabe von 3 Euro tritt in Kraft; Frankreich setzt seine nationale Abgabe aus, um Doppelbesteuerung und Umgehungsmanöver zu vermeiden.
- EU-Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Paket erwartet, was die Gesamtkosten auf 5 Euro pro Artikelkategorie erhöht.
- Umfassende EU-Zollreform geplant; die vorübergehende Abgabe und Gebühr werden durch ein dauerhaftes System ersetzt.
Die ausgesetzte Steuer Frankreichs und die Umgehung
Frankreich führte am 1. März 2026 eine eigene Steuer von 2 Euro pro Warenkategorie ein und erwartete jährliche Einnahmen von 400 Millionen Euro. Doch die Maßnahme erwies sich schnell als wirkungslos: Die betroffenen Plattformen ließen Waren einfach in Nachbarländer wie Belgien einfliegen und per Lkw nach Frankreich transportieren, um die Abgabe zu umgehen. Florian Colas, Generaldirektor des französischen Zolls, berichtete Abgeordneten im Mai, dass diese „Volumenverlagerung“ die Einnahmen auf nur 2,3 Millionen Euro pro Monat reduziert habe. Am 30. Juni gab die französische Regierung bekannt, dass die nationale Steuer ab dem 1. Juli ausgesetzt werde, um sich an den EU-Mechanismus anzupassen.
Es ist eine taktische Aussetzung, damit sich die Zollabgabe etablieren kann. Im November wird ganz Europa die Bearbeitungsgebühr von zwei Euro erheben, also insgesamt fünf Euro.
Die Regierung räumte ein, dass Frankreich Gefahr lief, bestraft zu werden, wenn es eine höhere Steuer als seine Nachbarn beibehielte, während dieselben Pakete weiterhin ins Land gelangten. Italien hatte bereits einen ähnlichen Weg gewählt.
Ziele und Hintergrund
EU-Beamte planten eine Steuer auf Kleinsendungen ursprünglich erst ab 2028 im Rahmen der Zollreform. Die beschleunigte Flut von Billigkäufen von asiatischen Plattformen – 5,9 Milliarden im Jahr 2025, also mehr als 180 pro Sekunde, viermal so viele wie 2022 – zwang die 27 EU-Staaten zu schnellerem Handeln. Etwa 93 % dieser Pakete stammten aus China. Die schiere Menge überfordert die Zollkontrollen, sodass gefährliche und gefälschte Waren durchschlüpfen können. Die Steuer soll extrem billige Einzelsendungen weniger attraktiv machen und die Plattformen dazu bewegen, Importe zu bündeln, während sie gleichzeitig Geld für Hafen- und Flughafenkontrollen einbringt.
Wir befinden uns in einem Binnenmarkt – es ist nicht länger gerechtfertigt, zusätzlich zur neuen EU-Zollabgabe von 3 Euro nur unsere eigene Kleinsendungssteuer beizubehalten.
Was Verbraucher und Unternehmen wissen müssen
Rechtlich gesehen fällt die Abgabe auf Importeure und Verkäufer, nicht auf den Endkunden. Verkäufer können die Kosten auf die Verbraucher abwälzen, müssen sie jedoch vorab darüber informieren. Ein EU-Beamter erinnerte Reporter daran, dass „Online-Konsumenten nicht für die Zahlung der Steuer verantwortlich sind“ – es handelt sich vollständig um eine geschäftliche Entscheidung der Unternehmen. Verbraucherschutzverbände haben Käufer bereits davor gewarnt, auf versteckte Zuschläge an der Kasse zu achten.
Nächste Schritte: November und darüber hinaus
Ab November wird eine einheitliche Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Paket erhoben, sodass die Gesamtbelastung pro Artikelkategorie auf 5 Euro steigt. Die französische Regierung erwartet, dass diese harmonisierte Struktur die Umgehungstricks unterbindet, die die nationale Steuer ausgehöhlt haben. Die vorübergehenden Regelungen sollen in zwei Jahren durch die umfassende EU-Zollreform ersetzt werden.


