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Regierung·vor 1 Std.

EU einigt sich auf Fluggastrechte: Entschädigung bei 3-Stunden-Verspätung bleibt nach jahrelangem Streit bestehen

Die EU hat eine lang erwartete Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung von 2004 beschlossen. Dabei bleibt der Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen ab drei Stunden erhalten, zudem müssen Fluggesellschaften Handgepäck künftig in den Basispreis einrechnen.

Entschädigungsschwellen trotz Industriedruck beibehalten

Nach über einem Jahrzehnt der Verhandlungen haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die grundlegenden Entschädigungsregeln unverändert zu lassen. Fluggäste haben weiterhin Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist – ein Punkt, der von einigen Regierungen, die die Schwelle auf vier Stunden anheben wollten, heftig umstritten war.

Heute haben wir die erste Überarbeitung der EU-Fluggastrechte abgeschlossen, die seit über zwei Jahrzehnten in Kraft sind. Ich bin stolz darauf, dass wir das richtige Gleichgewicht gefunden haben. Die EU-Fluggastrechte wurden verbessert und bleiben die stärksten der Welt.

Europäischer Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus

Die Entschädigungshöhen sind nach Entfernung gestaffelt, genau wie seit 2004: 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 € für Reisen über 3.500 km. Fluggesellschaften können die Entschädigung bei Langstrecken halbieren, wenn sie den Passagier auf einen alternativen Flug umbuchen, der weniger als vier Stunden verspätet ankommt.

Was sich bei Handgepäck und Preisgestaltung ändert

Die Vereinbarung setzt versteckten Gebühren ein Ende.

Fluggesellschaften, Reisevermittler und Suchplattformen müssen den Endpreis des Tickets bereits ab dem ersten Buchungsschritt anzeigen, inklusive der Handgepäckfreigrenze. Passagiere haben Anspruch auf einen kostenlosen kleinen persönlichen Gegenstand (bis 40 cm × 30 cm × 15 cm) sowie ein größeres Handgepäckstück mit einem kombinierten Maß von 100 cm und einem Maximalgewicht von 7 kg. Fluggesellschaften können für größere Gepäckstücke weiterhin Gebühren erheben, diese müssen jedoch im Endpreis enthalten sein; für Reisende ohne Handgepäck können Rabatte angeboten werden.

Familien und schutzbedürftige Passagiere erhalten neue Garantien

Familien mit Kindern werden an Bord nicht mehr getrennt; für Kinder unter 14 Jahren ist ein kostenloser Sitzplatz neben einer Begleitperson garantiert. Der Text verbietet die „No-Show“-Praxis, die es Fluggesellschaften erlaubte, einen Rückflug zu stornieren, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Zusätzliche Gebühren für die Korrektur kleinerer Schreibfehler in Passagiernamen oder für das Ausdrucken einer Bordkarte am Flughafen sind ausdrücklich untersagt.

Außergewöhnliche Umstände und Betreuungspflichten

Eine neue indikative Liste definiert außergewöhnliche Umstände, die Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreien: extremes Wetter, Naturkatastrophen, Krieg sowie Streiks des Flughafen- oder Flugverkehrskontrollpersonals. Auch in diesen Fällen bleiben die Fluggesellschaften zur Betreuung verpflichtet (Erfrischungen, Mahlzeiten und Unterbringung für bis zu drei Nächte). Fluggesellschaften müssen Passagiere zudem innerhalb von vier Tagen nach der Reise über ihre Rechte informieren und auf Entschädigungsansprüche innerhalb von 30 Tagen reagieren.

Ein jahrzehntelanger legislativer Weg

Überarbeitung der EU-Fluggastrechte – wichtige Meilensteine
  1. Ursprüngliche Fluggastrechteverordnung tritt in Kraft
  2. Europäische Kommission schlägt eine Überarbeitung der Regeln vor
  3. Spanien belegt Billigfluggesellschaften wegen Handgepäckgebühren mit 179 Mio. Euro Strafe, was den politischen Streit verschärft
  4. EU-Botschafter erzielen unter zyprischer Ratspräsidentschaft einen Kompromiss
  5. Europäisches Parlament wird voraussichtlich das Abkommen in Brüssel ratifizieren

Die Kommission schlug erstmals 2012 eine Überarbeitung vor, doch jahrelange Lobbyarbeit von Fluggesellschaften, die mehr Flexibilität forderten, und Verbraucherschutzgruppen, die den Status quo verteidigten, führten zu einer Blockade. Ein politischer Brennpunkt entstand 2024, als das spanische Verbraucherschutzministerium Billigfluggesellschaften wegen Handgepäckgebühren mit 179 Millionen Euro belegte. Nach einem letzten Vorstoß unter der zyprischen Ratspräsidentschaft erzielten die EU-Botschafter am Freitag, den 12. Juni 2026, eine Einigung, die vom Vermittlungsausschuss des Europäischen Parlaments einstimmig unterstützt wurde. Die endgültige Ratifizierung ist für heute in Brüssel geplant und schließt damit ein Dossier, das vor mehr als zehn Jahren eröffnet wurde.

EU-Fluggastentschädigung nach Flugentfernung · €
Bis zu 1.500 km
250
1.500–3.500 km
400
Über 3.500 km
600
Brüssel · Straßburg

6 Quellen

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