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Migration·vor 2 Std.

EU einigt sich auf harte Asylwende und gibt grünes Licht für Abschiebezentren in Drittstaaten nach Meloni-Vorbild

Die Europäische Union hat sich politisch auf eine neue Rückführungsrichtlinie geeinigt, die den Aufbau von Abschiebezentren in Nicht-EU-Staaten vorsieht und die Migrationspolitik des Blocks deutlich verschärft.

Die Europäische Union hat eine deutliche Wende nach rechts in ihrer Migrationspolitik vollzogen: Unterhändler des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich auf eine neue Rückführungsverordnung geeinigt. Der am Montag erzielte Deal eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, in Drittstaaten sogenannte Rückkehrzentren einzurichten – ein Modell, das sich direkt an der umstrittenen Vereinbarung der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni mit Albanien orientiert.

Ein neuer Rechtsrahmen für Abschiebungen

Die neue Verordnung durchbricht die bisherige Verknüpfung, wonach eine abgeschobene Person stets in ihr Herkunftsland oder ein Land mit nachweislicher Verbindung zurückgeführt werden musste. Künftig können Menschen auch dann in einen Drittstaat gebracht werden, wenn ein bilaterales Abkommen über ein Rückkehrzentrum besteht. Die Regelung erlaubt zudem längere Haftzeiten für Personen, die auf ihre Abschiebung warten – in Fällen von Fluchtgefahr oder mangelnder Kooperation mit den Behörden auf bis zu zwei Jahre. Dies kann im äußersten Fall auch auf unbegleitete Minderjährige als letztes Mittel angewandt werden.

Diese neue Verordnung wird das Rückführungsverfahren beschleunigen und die Zahl der Rückführungen von Menschen erhöhen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben.

Politische Gräben und das „Meloni-Modell“

Die Einigung ist ein großer Erfolg für rechte Parteien und Befürworter einer orthodoxeren Migrationspolitik. Das italienische Pilotprojekt in Albanien hat zwar erst wenige Hundert Menschen bearbeitet – weit weniger als erwartet –, aber den öffentlichen Diskurs stark beeinflusst. Zahlreiche Mitgliedstaaten prüfen bereits ähnliche Optionen; Gruppen von zwei bis fünf Ländern sondieren aktiv mögliche Partner in Afrika, dem Balkan und Zentralasien. Deutschland, Österreich und Griechenland gelten als besonders interessiert, während die Niederlande unter ihrer neuen Regierung einen restriktiven Kurs verfolgen.

Spanien isoliert

Spanien hat sich als klarer Außenseiter positioniert: Die Regierung von Pedro Sánchez hat ihre Ablehnung der Maßnahme erklärt. Damit steht Spanien in der Migrationspolitik innerhalb des Blocks isoliert da, während der vorherrschende Kurs in Europa deutlich von der Haltung der spanischen Exekutive abweicht. Der endgültige Text muss noch formell vom Rat angenommen und vom Europäischen Parlament gebilligt werden – dabei wird Spanien voraussichtlich erneut seinen Widerspruch einlegen.

Umsetzung und Menschenrechtsbedenken

Die Einigung hatte sich in der Vorwoche aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über den Zeitplan der Umsetzung verzögert. Ein Kompromiss wurde gefunden: Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, aber die Mitgliedstaaten haben bis zu 12 Monate Zeit, um die komplexesten Bestimmungen anzuwenden. Die Verordnung ist das letzte Puzzleteil des europäischen Migrationspakets, dessen Kernstück – der Migrations- und Asylpakt – am 12. Juni formell in Kraft tritt. Menschenrechtsorganisationen haben den Plan scharf kritisiert und vor Verantwortungslücken, Risiken von Kettenabschiebungen in unsichere Länder sowie willkürlicher Inhaftierung gewarnt.

Es kann zu Problemen bei der Rechenschaftspflicht und der Menschenrechtsaufsicht kommen, zu Risiken von Kettenabschiebungen in unsichere Länder, willkürlichen Inhaftierungen und zahlreichen weiteren Verstößen gegen Menschenrechte und Völkerrecht.

Picum
Wichtige Meilensteine des EU-Migrationspakts
  1. Der endgültige Text zu Rückführungen soll fertig sein, aber die Verhandlungen stocken aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über das Umsetzungsdatum.
  2. Vorläufige politische Einigung über die neue Rückführungsverordnung zwischen Rat, Parlament und Kommission erzielt.
  3. Der wichtigste EU-Migrations- und Asylpakt tritt formell in Kraft.
  4. Zwei Jahre nach Anwendung wird die freiwillige gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen neu bewertet.
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7 Quellen

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