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Migration·vor 3 Std.

EU-Gerichtsanwalt: Italien-Albanien-Protokoll gewährleistet keine vollständigen Asylrechte

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs erklärt, dass Offshore-Migrationszentren nach EU-Recht zulässig sind, das Italien-Albanien-Protokoll jedoch keine klaren und präzisen Regeln enthält, um die Rechte der Inhaftierten zu gewährleisten.

Die Stellungnahme des Generalanwalts

Am 11. Juni legte Generalanwältin Laila Medina vom Gerichtshof der Europäischen Union ihre Schlussanträge zum Italien-Albanien-Protokoll vor, das es Italien erlaubt, Asylsuchende in Zentren auf albanischem Boden zu bearbeiten. Die Stellungnahme besagt, dass EU-Mitgliedstaaten solche Einrichtungen außerhalb der EU einrichten können, aber die Garantien des EU-Asylrechts vollständig einhalten müssen. Das Protokoll und die nationalen Durchführungsgesetze, so Medina, „scheinen keine klaren und präzisen Regeln zu enthalten, die das gesamte Spektrum der Rechte gewährleisten können“, darunter das Recht auf Verteidigung, die Achtung des Privat- und Familienlebens und die sofortige Freilassung nach Ablauf der Haftprüfungsfrist. Sie warnt davor, dass die derzeitigen Bestimmungen „die von EU-Recht vorgesehenen Mindestverfahrensgarantien beeinträchtigen oder verändern könnten“. Die Stellungnahme des Generalanwalts ist nicht bindend, aber der Gerichtshof folgt in der Regel seiner Argumentation.

Rechtlicher Kontext und das umstrittene Protokoll

Die Schlussanträge beantworten Vorabentscheidungsfragen eines italienischen Gerichts, das über Berufungen zweier Migranten verhandelt. Beide waren in Italien aufgrund von Ausweisungsanordnungen festgehalten und dann nach Albanien überstellt worden. Italien eröffnete im Rahmen des Protokolls zwei Zentren in Albanien, doch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen blockierte den Betrieb. Im vergangenen Jahr überarbeiteten die EU-Mitgliedstaaten das Migrationssystem der Union und führten Bestimmungen für „Rückkehr-Hubs“ im Ausland für abgelehnte Asylbewerber ein, sofern bestimmte Sicherheitsbedingungen erfüllt sind. Eine separate Rückkehrverordnung, die in der Vorwoche verabschiedet wurde, weitete die Abschiebemaßnahmen weiter aus. Medinas Stellungnahme stellt klar, dass die Regierungen zwar den geografischen Standort von Hafteinrichtungen wählen können, die zugrunde liegenden Haftstandards jedoch auf EU-Ebene vollständig harmonisiert sind und keinen Spielraum für nationale Ermessensentscheidungen lassen. Nationale Gerichte müssen überprüfen, ob die EU-Haftregeln eingehalten werden und ein wirksamer gerichtlicher Schutz „in einem Umfang gewährleistet ist, der dem auf nationalem Hoheitsgebiet anwendbaren entspricht“.

Politische Reaktion in Rom

Ministerpräsidentin Giorgia Meloni betonte am selben Morgen in einer Rede vor der Abgeordnetenkammer, dass die neue Rückkehrverordnung eine Bestätigung des italienischen Ansatzes sei.

Eine historische Einigung, die vor allem das Ergebnis unserer Arbeit ist, dank derer diejenigen, die kein Recht haben, in der Europäischen Union zu bleiben, schneller und effektiver repatriiert werden können. Und dank derer es möglich sein wird, Rückkehr-Hubs in Drittstaaten zu eröffnen, dem Weg folgend, der mit dem viel kritisierten Italien-Albanien-Protokoll eingeschlagen wurde. Eine innovative Lösung, der viele ablehnend gegenüberstanden, die aber dank dieser Regierung heute zu einem Instrument geworden ist, das ganz Europa zur Verfügung steht.

Meloni argumentierte, dass die EU nun dem italienischen Modell folge. Das Protokoll hat auch das Interesse anderer Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs geweckt.

Nächste Schritte und Auswirkungen

Der Gerichtshof wird voraussichtlich in den kommenden Monaten sein endgültiges Urteil fällen. Folgt der Gerichtshof der Argumentation des Generalanwalts, müsste Italien das Protokoll oder seine Durchführungsbestimmungen ändern, um explizite Rechtsgarantien zu verankern. In der Zwischenzeit bleibt es die Pflicht der nationalen Richter, die Haftbedingungen zu überprüfen und die Verfahrensrechte der in den albanischen Zentren Festgehaltenen zu schützen.

Luxemburg · Tirana · Rom

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